Impftermine: Nachweise für Kulturschaffende

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Es erreichen uns viele Fragen von Künstler*innen, die einen Impftermin bekommen konnten und nun einen Nachweis über den Status als Kulturschaffende mitbringen müssen. Solltet ihr als Künstler*innen selbstständig sein, seid ihr meist als „Neue Selbstständige“ gemeldet und somit kein Mitglied bei der WKO. Aus dem Büro von Stadtrat Hacker haben wir folgende Information über mögliche Nachweise erhalten:

Zusätzliche Nachweise über die Tätigkeit als Kulturschaffende/r:
 
·         Aufrechtes bzw. letztes Engagement (Werkvertrag, freier Dienstvertrag) 
·         Laufende Fördervereinbarungen von kulturfördernden Stellen wie z.B. MA7 oder Bund
·         Honorarnoten an Kulturinstitutionen
·         Diplomzeugnis einer Kunsthochschule
·         Bestätigung KsVf (Künstler-Sozialversicherungsfond)
·         SVS-Quartalsabrechnungen
·         Bezug eines künstlerischen Arbeitsstipendiums während der Corona-Pandemie
·         Bestätigung eines Engagements bei einem geförderten Verein

Achtung: Der KSVF stellt keine Bestätigungen nur für die Impfung aus. Nehmt das mit, was ihr bereits habt und achtet darauf, dass auf den Dokumenten euer Name ersichtlich ist. Sollte es dennoch zu Problemen bei den Impfterminen kommen, gebt uns bitte sofort Bescheid, damit wir uns erneut mit der Stadt Wien in Verbindung setzen können.

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