Die nächste IG Netz Einreichfrist für das 1. Halbjahr 2022 (für Sozialversicherungsbeitragszuschüsse bei Anstellungen in Österreich von Januar bis inklusive Juni 2022) ist am 15. Oktober 2022
Bitte fristgerecht einreichen; Verlängerungen der Einreichdeadline sind ausgeschlossen.
IG-Netz wird aus Mitteln der Kunstsektion des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport (BMKÖS) und der Kunst- und Kulturabteilungen der Bundesländer Tirol, Vorarlberg, Steiermark, Burgenland, Kärnten, Oberösterreich und der Stadt Wien finanziert.
Einreichungen bitte wie üblich über die IG Netz Datenbank (https://ig-netz.freietheater.at/user/login).
Folgende Unterlagen müssen als Beleg hochgeladen werden:
– Vereinsregisterauszug
– Subventionsnachweis Bund und hauptsächlich förderndes Bundesland (sofern dieses das IG-Netz finanziell unterstützt: derzeit Burgenland, Kärnten, Oberösterreich, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien) max. 3 Jahre alt!
– Lohnzettel der Arbeitnehmer*innen
– monatliche Kontoauszüge der Gesundheitskasse oder Beitragsvorschreibungen und Zahlungsbestätigungen
– Jahresabschluss / Bilanz des Vorjahres
– ggf. Nachweis über AMS-geförderte Arbeitsplätze (falls es solche gibt)
– Programme, Flyer, Kritiken etc. als Beleg über die Produktionen, die im betreffenden Zeitraum stattgefunden haben
Die Dokumente zum IG Netz Antrag können auch sukzessive hochgeladen / eingetragen werden.
Den Abschluss bildet das Ausdrucken des IG Netz Antragsformulars, das von den zeichnungsberechtigten Personen unterschrieben werden muss.
Diesen Antrag spätestens am 15. Oktober 2022 für den Einreichzeitraum 1. Halbjahr 2022 per Post an IG Netz/IG Freie Theater, Gumpendorferstr. 63 B, 1060 Wien senden.
Bei Fragen helfen wir gerne weiter: 01 403 87 94 oder per mail an ig-netz[at]freietheater.at
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