IG Netz: Antragstellung noch bis zum 15.03.2023 möglich

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Noch bis zum 15. März 2023 können Anträge auf Zuschüsse aus dem IG Netz gestellt werden.

Das IG Netz wurde im Jahr 1991 von der IG Freie Theaterarbeit eingerichtet, um freien Gruppen im Bereich der darstellenden Kunst die Zahlung ihrer Sozialversicherungsbeiträge durch Zuschüsse finanziell zu erleichtern. Es wird von der IG Freie Theaterarbeit verwaltet und aus Mitteln der Kunstsektion des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport (BMKÖS) und der Kunst- und Kulturabteilungen der Bundesländer Tirol, Vorarlberg, Steiermark, Burgenland, Kärnten, Oberösterreich und der Stadt Wien finanziert.

Information zum Einreichzeitraum bis 15.03.2023:

  • Antragstellung ist nur bei Anstellung von künstlerischem Personal aus dem freien darstellenden Bereich möglich
  • Zuschüsse gibt es zu den Sozialversicherungskosten, die Dienstgeber:innen bei Anstellungen bezahlen
  • Voraussetzung ist, dass die Dienstgeber*innen innerhalb der vorangegangenen zwei Kalenderjahre oder im laufenden Kalenderjahr eine Subvention vom Bund oder einem Bundesland, das das IG-Netz mitfinanziert (derzeit Tirol, Vorarlberg, Steiermark, Kärnten, Burgenland, Oberösterreich und die Stadt Wien) erhalten haben. Antragsteller*innen aus das IG Netz mitfinanzierenden Bundesländern können mit einer ausschließlichen Förderung eines dieser Bundesländer aus den letzten drei Jahren (Nachweis per Geschäftszahl) IG-Netz-Zuschüsse erhalten. Eine Förderung durch den Bund ist nicht mehr zwingend
  • Die gesamte jährliche Förderung aus öffentlichen Mitteln darf dabei 570.000,- Euro nicht übersteigen oder nicht überstiegen haben.
  • IG-Netz Anträge können ausnahmslos online über die IG Netz Datenbank ( https://ig-netz.freietheater.at/) gestellt werden. Mit Ende der jeweiligen Einreichfrist wird die Datenbank geschlossen.

Mehr Informationen zum IG Netz hier.

Bei Fragen bitte an Barbara Stüwe-Eßl unter ig-netz@freietheater.at oder b.stuewe-essl@freietheater.at wenden.

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