Im Rahmen der bestehenden Förderungsprogramme der Sektion Kunst und Kultur des BMKÖS kann um einen Fair-Pay-Zuschuss für Vorhaben in der „Freien Szene“ angesucht werden.
Unterlagen für Fair-Pay-Zuschüsse können bis 31. März für bereits eingereichte Vorhaben nachgereicht werden. Einreichungen für künftige Einreichfristen können ebenfalls Fair Pay-Zuschüsse berücksichtigten. Orientiert werden kann sich dabei an den Honorarempfehlungen der jeweiligen Interessengemeinschaft.
Honoraruntergrenzen der IGFT: https://freietheater.at/honoraruntergrenze/
Erforderliche Einreichunterlagen
- Angegebene Unterlagen lt. Förderungsprogramm der jeweiligen Fachabteilung (Jahresförderung, Projektkostenzuschuss etc.)
- Fair-Pay Datenblatt
- Bei bereits eingereichten/zugesagten Jahresförderungen für das Jahr 2022 ist zusätzlich zum Datenblatt allfällig eine aktualisierte Kalkulation vorzulegen.
Grundsätzlich ist dabei zu beachten:
- Die zur Verfügung gestellten Fördermittel sollen einen Beitrag zur faireren Bezahlung innerhalb Ihrer Organisation leisten.
- Berücksichtigung finden primär jene Honorare und/oder Gehälter, die einen hohen Fair-Pay-Gap aufweisen.
- Der Fair-Pay Zuschuss darf nur für bestehende Stellen eingesetzt werden, nicht für die Schaffung neuer Anstellungen.
- Die Zuschüsse werden explizit für Fair Pay Maßnahmen gewidmet.
Ausgenommen sind:
- Stipendien
- Organisationen im Eigentum von Gebietskörperschaften
- Organisationen, die Kollektivverträge anwenden“
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