Ab dem 20.04. 2020 beginnt die Antragstellung für die Phase 2 des Härtefall-Fonds, hier ein Überblick über Änderungen und Neuerungen zur Phase 1:
Nachdem in einer ersten Phase für Selbständige Soforthilfe von bis zu 1.000 Euro geleistet wurde, hat die Bundesregierung für die zweite Phase den Fonds auf 2 Mrd. Euro aufgestockt und neue Richtlinien veröffentlicht.
Einkommensgrenzen: Die bisherige Einkommensober- und Untergrenze entfällt
Es müssen aber in einem Einkommensteuerbescheid aus dem Zeitraum 2015 bis 2019 Einkünfte aus selbständiger Arbeit vorhanden sein.
Mehrfachversicherungen: sind in Phase 2 zulässig
Pensionsversicherung: Der Bezug einer Leistung aus der Pensionsversicherung ist in Phase 2 zulässig
Nebeneinkünfte: z.B. aus unselbstständiger Arbeit, Vermietung und ähnliches sind in Phase 2 zulässig
Sozialversicherung: eine Anmeldung muss vorliegen, allerdings ist in Phase 2 auch eine freiwillige Versicherung zulässig
Alle Details zu Phase 2 findet ihr hier: wko.at/service/haertefall-fonds-phase-2
Hier der Link zu den allgemeinen Infos: freietheater.at/der-covid-19-haertefallfonds