Corona Update Oberösterreich

Von 15.-26. November gilt die 5. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung

zusätzlich können die Länder strengere Regeln erlassen. 

 

Oberösterreich:

In Oberösterreich gibt es eine zusätzliche Maßnahme, die die Regel am Arbeitsplatz betrifft. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der unten angeführten Bereiche gilt die 2,5 G Regel. Übergangsbestimmungen (bis 22. November) sind vorgesehen. Die Bereiche, die von dieser oö. Regelung betroffen sind, umfassen:
 
•    körpernahe Dienstleistungen, Gastronomie, Freizeiteinrichtungen, Hotellerie
•    Kultureinrichtungen wie Theater, Kinos, Kabaretts, Konzertsäle, Museen, Kunsthallen, kulturellen Ausstellungshäusern, Bibliotheken, Archiven und Büchereien

Professionelle Veranstaltungen im Kulturbereich sind auch in Oberösterreich und Salzburg nach wie vor unter Einhaltung der aktuellen Verordnung möglich. In Oberösterreich werden bis 6. Dezember alle Veranstaltungen untersagt – mit Ausnahme der Veranstaltungen im „professionellen Kultur- und Sportbereich“.

Oberösterreichische Landesregierung

 

Salzburg:

Am Montag, 15. November, tritt die 2. Salzburger Covid-19-Maßnahmenbegleitverordnung in Kraft. Sie schreibt FFP2-Maskenpflicht für alle Arbeitskräfte mit Kundenkontakt oder bei Abstand unter einem Meter zu Kollegen, bei körpernahen Dienstleistern wie Friseuren, in Restaurants und allgemein zugänglichen Bereichen von Hotels und Beherbergungsbetrieben, in Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie auf Märkten – auch im Außenbereich – vor.

Ein 2G-Nachweis – geimpft oder innerhalb der vergangenen 180 Tage genesen – gilt jetzt zusätzlich für Museen, Kunsthallen und kulturelle Ausstellungshäuser, Bibliotheken, Büchereien, Archive und auf Gelegenheitsmärkten wie etwa dem Christkindlmarkt. Die Maskenpflicht wird ausgedehnt auf alle Veranstaltungen, in denen 2G gilt.

Salzburger Landesregierung

 

Wien:

Ab nächster Woche wird bei Zusammenkünften ab 25 Personen die 2-G-Plus-Regel gelten. Neben geimpft bzw. genesen ist dann zusätzlich auch ein PCR-Test notwendig, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Keine Maskenpflicht, wo 2-G Plus gilt. 

 

Wir informieren euch in unseren Corona FAQ/Corona-Regelungen für Veranstaltungen  laufend über neue Informationen und häufig gestellte Fragen.

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