Corona Ampel

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Für Veranstaltungen u.a. im Kunst- und Kulturbereich werden künftig je nach Risiko bzw. Ampelfarbe verschiedene und abgestufte Maßnahmen verbindlich umzusetzen sein. Dies betrifft unter anderem die Begrenzung der erlaubten BesucherInnenanzahl oder den verpflichtenden Mund-Nasen-Schutz.
Die Ampel selbst wird erst nach Schaffung der gesetzlichen Grundlage (voraussichtlich Anfang Oktober) verbindlich werden. Bis dahin hat sie Empfehlungscharakter und es gilt die in Kraft befindliche Lockerungsverordnung, auf deren Basis Sie die aktuellen Veranstaltungen geplant haben.

Details sind unter diesem Link zu finden: https://corona-ampel.gv.at/
Informationen zu den Maßnahmen für den Veranstaltungsbereich sind bei den Ampelfarben unter dem Punkt Mindestmaßnahmen nachzulesen.

 

GRÜN

  • Indoor Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen: max. 5.000 Personen
  • Indoor Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze: max. 200 Personen
  • Outdoor Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen: max. 10.000 Personen
  • Outdoor Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze: max. 200 Personen

GELB

  • Indoor Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen: max. 2.500 Personen
  • Indoor Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze: max. 100 Personen
  • Outdoor Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen: max. 5.000 Personen
  • Outdoor Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze: max. 100 Personen

ORANGE

  • Indoor Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen: max. 250 Personen
  • Indoor Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze: max. 25 Personen
  • Outdoor Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen: max. 500 Personen
  • Outdoor Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze: max. 50 Personen

ROT

  • Keine Veranstaltungen möglich
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