Bund erhöht IG Netz Finanzierung

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Im Rahmen weiterer geplanter Schritte zur Absicherung für freie darstellende Künste wird auch die Finanzierung des IG Netz durch den Bund um 200.000€ jährlich (von 500.000€ auf 700.000€) erhöht. Die IGFT verzeichnet immer mehr Antragsteller:innen beim IG Netz, d.h. immer mehr Künstler:innen werden angestellt und damit besser abgesichert.

Das IG Netz wurde im Jahr 1991 von der IG Freie Theaterarbeit eingerichtet, um freien Gruppen im Bereich der darstellenden Kunst die Zahlung ihrer Sozialversicherungsbeiträge durch Zuschüsse finanziell zu erleichtern. Es wird von der IG Freie Theaterarbeit verwaltet und aus Mitteln der Kunstsektion des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport (BMKÖS) und der Kunst- und Kulturabteilungen der Bundesländer Tirol, Vorarlberg, Steiermark, Burgenland, Kärnten, Oberösterreich und der Stadt Wien finanziert.

Mehr Infos zum IG Netz

OTS: „Eine wichtige Unterstützung für die freie Theaterszene ist der Zuschuss im Rahmen des IG-Netz. Die außerordentliche Zusatzfinanzierung gibt den Theatern den Anreiz zu mehr Anstellungen und bringt vielen Künstlerinnen und Künstlern sichere Arbeitsverhältnisse. Dieses Programm wird nun weiter ausgebaut, indem das BMKÖS statt 500.000 Euro ab sofort jährlich 700.000 Euro für Zuschüsse zur Verfügung stellt.“

Die Erhöhung der IG Netz Finanzierung durch den Bund wurde gleichzeitig mit einem Entwurf für eine Novelle des Theaterarbeitsgesetzes (TAG) beschlossen, die sich nun im Begutachtungsverfahren befindet. Die IGFT nahm dazu an einer von Bundesminister Kocher und Staatssekretärin Mayer initiierten Arbeitsgruppe teil, bei der die Arbeitgeber:innen- und die Arbeitnehmer:innenseite miteinbezogen wurde.

„Im Zuge dessen wurde klar, dass die verschiedenen Beschäftigungsverhältnisse – Anstellung, befristete Anstellung, Gastvertrag und Werkvertrag – besser voneinander abgegrenzt werden müssen. Die Novelle bringt nun Klarstellungen im Bereich der Gastverträge (Mitwirkung des Gastes bei 6 bis 60 Aufführungen im Spieljahr) mit sich. Sie beinhaltet eine genauere Berechnung des Durchschnittsbezugs der Ensemblemitglieder sowie des Entgelts für Gastschauspielerinnen und -schauspieler. Präzisiert wird auch, dass an Bühnen ohne festes Ensemble Gastverträge nur möglich sind, sofern das Monatsbruttogehalt die gesetzliche Mindestentgeltgrenze (diese beträgt im heurigen Jahr 2.730 Euro) übersteigt.

Der Entwurf ermöglicht außerdem eine bessere Abgrenzung von selbständiger und unselbständiger Arbeit, insbesondere unter Rückgriff auf bestehende Judikatur und Entscheidungen der Verwaltung. Wichtiges Element zur Absicherung für Gastkünstlerinnen und Gastkünstler ist zudem die Entgeltfortzahlung im Verhinderungsfall, auf die Niedrigverdienende in Zukunft Anspruch haben sollen.“

Presseaussendung: „Novelle zum Theaterarbeitsgesetz: Fairness und Rechtssicherheit werden erhöht“

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