Das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport hat einen weiteren, mit € 10 Mio. dotierten Fördertopf geschaffen, um Liquiditätsschwierigkeiten von Akteur*innen des Kunst- und Kultursektors im Zusammenhang mit der Ausbreitung von COVID-19 zu überbrücken.
Vergeben werden Sonderförderungen von bis zu 50.000 Euro pro antragstellender Kultureinrichtung oder künstlerisch tätiger Einzelperson, die aufgrund der Pandemie und trotz Inanspruchnahme aller anderen Hilfsangebote der Regierung nach wie vor in wirtschaftlichen Schwierigkeiten ist.
Anträge sind bis 15. September möglich.
Gefördert werden Personal- und Sachkosten, die für die Aufrechterhaltung der Betriebs- und Geschäftstätigkeit und damit für die Fortführung der künstlerischen bzw. kulturellen Tätigkeit notwendigerweise und nachweislich anfallen und trotz Ausschöpfung anderer zur Bewältigung der Folgen vom COVID-19 geschaffener Unterstützungsmaßnahmen ungedeckt sind.