mit Julia Kronenberg (IGFT)
- Eine Förderung ist eine finanzielle Unterstützung, die helfen soll, ein Projekt zu realisieren.
- Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine Förderung.
- Ein Projekt wird nur gefördert, wenn es ohne die Förderung nicht realisiert werden kann
- Bei der Kalkulation dürfen weder Verluste noch Gewinne gemacht werden
Hinweis: Bei manchen Förderstellen ist es sinnvoll, zu Anfang des Jahres einen Antrag zu stellen, weil das Budget ansonsten schon verplant sein könnte.
Eine Förderung…
- muss sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig eingesetzt werden
- ist verbindlich, sobald eine schriftliche Zusage vorliegt (verbindlicher Vertrag)
- widmungsgemäße Verwendung des Geldes
- Hinweise auf die Förderung bei allen Druckwerken u. Veröffentlichungen
- Projektbericht und Projektabrechnung
- kann von der fördernden Stelle zurückgefordert oder nicht ausgezahlt werden, wenn die Auflagen nicht eingehalten werden
- muss vor Projektbeginn eingereicht werden: Einreichfristen und Projektzeitraum beachten
- ist verbindlich für das eingereichte Projekt und Budget. Wesentliche Änderungen (inhaltlich oder budgetär) sind der fördergebenden Stelle mitzuteilen.
Erste Schritte
- passende Förderstellen suchen
- Förderrichtlinien durchlesen
- Kunst- und Kulturberichte geben Orientierung welche Projekte in welcher Höhe gefördert wurden
- Projektinhalt und Beschreibung konkretisieren
- Projektkosten kalkulieren
- Antragsberechtigung prüfen (Einzelperson, Verein etc.)
- Antragsfrist prüfen
- Nicht erst am letzten Tag einreichen (Zeit für Rückfragen, Probleme bei online Einreichung etc.)
- Je früher eingereicht wird, desto früher erhält man*frau eine Förderzusage oder Absage und kann ggf. noch andere Subventionen beantragen, das Projekt umplanen etc.
- Eine frühe Fixierung des Budgets, erleichtert und professionalisiert das Planen und Umsetzen.
- bei Vereinen: Zeichnungsberechtigung beachten
- sämtliche geforderten Unterlagen vollständig einreichen
- Zeichenlimitierungen einhalten
Allgemein:
- Förderung von Kunst und Kultur ist primär Ländersache. Der Bund ist per se nur für die Bundesinstitutionen zuständig und fördert daher oftmals nur subsidiär – d.h. nur dann, wenn schon die Zusage vom jeweiligen Bundesland vorliegt.
- Projektförderungen sollten also frühzeitig bei Stadt und Land beantragt werden und – bei Zusage – auch beim Bundesministerium für Kunst und Kultur.
- Subventionen der öffentlichen Hand sind oftmals nur „Zuschüsse“, d.h. Drittmittelakquise, zusätzliche Gelder, Unterstützungen sind notwendig.
- Recherchieren, welche Förderungen kombiniert werden können und welche einander ausschließen.
- Tipp: Stellen Einzelvorhaben aus dem Gesamtvorhaben ein eigenes „Projekt“ dar, können sie aus dem Gesamtprojekt budgetär herausgelöst werden und ermöglichen dadurch eventuell eine Querfinanzierung. Beispiel: Dramatikerstipendium für die Erstellung eines Theatertextes, Kompositionsförderung für die Komposition der Bühnenmusik etc. Wichtig ist, dass beide Projekte auch voneinander unabhängig realisiert werden können.
Beispiele von Subventionen öffentlicher Hand
- Bezirksförderungen
- Projektförderungen
- Jahresförderungen
- Konzeptförderungen
- Wiederaufnahmeförderungen
- Förderungen für junge Künstler*innen
- Förderungen von Themenschwerpunkten
- Kunst im öffentlichen Raum
- Wien: SHIFT
- Investitionsförderungen
- Residencyförderungen
- Tourneeförderugen, bspw. Tourneekostenzuschuss BMKOES, ACT OUT; DOTA
- Stipendien, bspw. künstlerische Arbeitsstipendien, START-Stipendium des BMKÖS
- Preise
- Kurzfristige Ausschreibungen zu gewissen Themen, Stipendien etc.
- Das Budget kann auch vor Ende der Ausschreibung schon erschöpft sein, weil es sich um eine einmalige Förderung handelt. Deswegen so schnell wie möglich einreichen.
- Reisekostenzuschüsse, bspw. bei internationalen Projekten Reisekostenzuschüsse der Botschaften
Weitere mögliche Finanzierung von Kulturprojekten
- Eintrittsgelder
- Länderübergreifende Koproduktionen oder Kooperationen
- IG NETZ – Zuschüsse zu Sozialversicherungskosten von Dienstgeber*innen
- Fundraising
- Spenden
- Stiftungen
- Sponsoring durch Institutionen (z.B. Arbeiterkammer) und Privatpersonen (Geld-, Sach- oder Dienstleistungen)
- Crowdfunding
Beispielhafte Auszüge aus Förderrichtlinien (Stadt Wien Kultur und BMKOES)
- Ortsbezug zur fördergebenden Stelle
- Projekt muss von öffentlichem Interesse sein
- Das Vorhaben muss mit einer Förderung durchführbar sein.
- Die ansuchende Person muss wirtschaftlich leistungsfähig sein und eine ordnungsmäßige Geschäftsführung vorweisen können
- Änderungen/Verzögerungen u.Ä. müssen unverzüglich bekanntgegeben werden
- Fördermittel müssen sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig eingesetzt werden.
- eventuell Einholung von Vergleichsangeboten nötig
Inhaltlich:
- Neuproduktionen
- künstlerische und organisatorische Professionalität
- eigenständige ästhetische Ausdrucksweise
- Zeitgenossenschaft
- interdisziplinäre, genderspezifische, interkulturelle, inklusive Ansätze
- Spielorte: bereits erschlossene, als auch neue Räume und Orte
- Kontinuität der künstlerischen Qualität bisheriger Arbeiten
- gesellschaftspolitische Relevanz
- Sichtbarkeit (Aufführungen, Showings, Vermittlungsangebote etc.)
- Vernetzung und Austausch: national und international
- Vermittlung: pädagogisches Angebot, offene Probenprozesse etc.
- Erschließung neuer Publikumsschichten
- Professionelles Management
Tipps:
- Faire Bezahlung aller professionell Beteiligten immer Emfpehlung: eher ein kleineres Projekt planen, als Gagen zu kürzen.
- Honoraruntergrenzen der IGFT überschreiten möglich
- Richtlinien vor jeder Einreichung (noch mal) lesen – auch hier kommt es immer wieder zu Änderungen.
- Wenn etwas in den Förderrichtlinien oder bei der Einreichung unklar ist, bei der IGFT oder der Förderstelle anrufen und nachfragen.
- Vollständige und fristgerechte Einreichungen und Abrechnungen erleichtern die Zusammenarbeit mit den Behörden
Weitere Informationen:
Broschüre IG Kultur Wien: Kunst und Kultur finanzieren
Kulturabteilung der Stadt Wien, Förderungen und Einreichfristen
Kurator*innen der Stadt Wien, Förderungen, Empfehlungen, Jurykommentar
Bundesministerium Kunst und Kultur, Förderungen
Bundesministerium Kunst und Kultur, europäische und internationale Kulturpolitik
Bundesministerium Kunst und Kultur, Förderungen im Bereich Kulturinitiativen, Museen, Volkskultur
ACT OUT Tour- und Residencyförderung
IG NETZ – Sozialversicherungszuschüsse zu Dienstgeber*innenkosten
Sponsoringleistungen Infoblatt BMKOES
Fundraising Verband Österreich
Kunst-, Kultur-und Wissenschaftsberichte der Stadt Wien
Kunst- und Kulturberichte, BMKOES
Julia Kronenberg bei der IGFT seit 2017 als Fachreferentin und im Beratungsteam tätig.
Das Online Intensivtraining wird unterstützt von der MA 57 – Frauenservice der Stadt Wien.