Blog: Beschäftigungsverhältnisse für Künstler*innen und Produktionsleiter*innen in der Freien Szene

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mit Patrick Trotter (IGFT)

Beschäftigungsverhältnisse und ihre Eigenschaften

Die Wahl des richtigen Beschäftigungsverhältnisses ist von großer Wichtigkeit. Im Falle einer „gemeinsamen Prüfung von Lohnabgaben und Beiträgen“ (GPLB), drohen bei der Feststellung von Mängeln bzw. sog. „Scheinselbstständigkeit“ hohe Strafen und Nachzahlungen. Bei Zahlungsunfähigkeit der Vereine können die einzelnen Vorstandsmitglieder direkt belangt werden.

Achtung: Beschäftigungsverhältnisse definieren sich nicht über die Namen der Kunstfächer oder Bestimmungen in den Verträgen alleine, sondern über die tatsächlich gelebten Tätigkeiten und Verhältnisse

Folgend sind einige der wichtigsten Eigenschaften der Beschäftigungsverhältnisse und ihrer entsprechenden Vertragsformen aufgelistet.

Unselbstständige Tätigkeit/Dienstvertrag:

  • Dauerschuldverhältnis:
    • Verpflichtung zu einer Leistung über einen bestimmten/unbestimmten Zeitraum
    • Leistung muss persönlich erbracht werden
    • Erfolg kommt dem Betrieb zu Gute
  • Persönliche Abhängigkeit:
    • Persönliche Weisungen
    • Bindung an Arbeitszeit und Arbeitsort
    • Einbindung in die Organisation des Betriebes: Nutzung fremder Betriebsmittel
    • Disziplinare Verantwortung
    • Kein Vertretungsrecht

  • Arbeitsrechtliche Ansprüche:
    • Kündigungsfristen
    • Entgeltfortzahlung bei Krankheit
    • Geltung sondergesetzliche Regelungen (z.B. Theaterarbeitsgesetz [TAG])
  • Steuern und Sozialversicherung:
    • Dienstgeber*innen führen Lohnsteuer und Sozialversicherung ab
    • Versicherung nach ASVG i.d.R. bei ÖGK

Freie Dienstnehmer*innen/Freier Dienstvertrag:

  • Dauerschuldverhältnis:
    • Verpflichtung zu einer Leistung über einen bestimmten/unbestimmten Zeitraum
  • Persönliche Unabhängigkeit:
    • Keine Bindung an bestimmte Arbeitszeit und Arbeitsort
    • Allgemeines Vertretungsrecht

  • Keine Arbeitsrechtlichen Ansprüche
  • Steuern und Sozialversicherung:
    • Führen Einkommensteuer selbst ab
    • Sozialversicherungsrechtliche Behandlung wie Unselbstständige
      • Versicherung nach ASVG (bei ÖGK)
      • Versicherungsbeiträge müssen von den Auftraggeber*innen abgeführt werden
      • Ausnahme: Künstler*innen bzw. künstlerische Tätigkeiten werden von der Pflichtversicherung nach ASVG ausgenommen, müssen sich also ggf. bei der SVS selbst versichern.

Selbstständige Tätigkeit/Werkvertrag:

  • Zielschuldverhältnis:
    • Verpflichtung zur Herstellung eines Erfolges
    • Der Erfolg/das Werk wird im Vorfeld bestimmt (btr. Maße, Material, Aussehen, Dauer etc.)
    • Der Erfolg/das Werk muss persönlich hergestellt/geliefert werden, aber:
  • Persönliche Unabhängigkeit:
    • Allgemeines Vertretungsrecht
    • Recht zur Herbeiziehung von Subunternehmer*innen und Hilfskräften
    • Nutzung eigener betrieblicher Struktur
      • Eigene Betriebsmittel
      • Eigene Buchführung
      • Arbeitszeit/Arbeitsort werden selbst bestimmt
    • Wirtschaftliches Risiko wird selbst getragen
  • Steuern und Pflichtversicherung:
    • Selbstständige führen Einkommensteuer selbst ab
    • Selbstständige führen Pflichtversicherungsbeiträge selbst ab
    • Pflichtversicherung nach GSVG bei der SVS

Informationsmaterialien

Patrick Trotter studiert Rechtswissenschaften und ist bei der IGFT seit 2019 im Beratungsteam sowie in der Mitgliederbetreuung tätig.

Das Online Intensivtraining wird unterstützt von der MA 57 – Frauenservice der Stadt Wien.

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