Blog: Aufgabengebiet eine*r Produktionsleiter*in & selbst veranstalten (Netzwerktreffen)

  • von

mit Produktionsleiterin Siglind Güttler, Kunst- und Kulturverein ProSiBe

Was macht eine*r Produktionsleiter*in?

  • Die Produktionsleitung trägt die Verantwortung für das gesamte Projekt, leitet ein Team, sorgt für einen reibungslosen Ablauf.
  • Muss wissen, wann wo um welche Förderung angesucht werden kann
  • Erstellung des Einreichbudgets für Förderansuchen
  • Ausverhandeln und Erstellen sämtlicher Verträge: Einzelverträge, Koproduktionsverträge, Kooperationsverträge etc.
  • Daher ist das das Wissen um korrekte Arbeitsverhältnisse, Umsatzsteuer, Rechteabgeltungen etc. unerlässlich
  • Begleitung des Probenprozesses in Hinblick auf die Umsetzung (Einhaltung des Budgets und der Veranstaltungsgesetze)
  • Welches Personal und Equipment wird benötigt?
  • Einholung der Veranstaltungsgenehmigungen, falls nötig
  • Welches Equipment wird benötigt (Feuerlöscher, Erste-Hilfe Kasten, Fluchtwege, Covid-Maßnahmen)?
  • Welches Zusatzpersonal wird benötigt (Security, Brandschutzbeauftragte*r, Ersthelfer*in, Covid-Beauftragte*r)?
  • Abrechnung der Fördergelder
  • Wissen um Abrechnungszeiträume und –bedingungen der einzelnen Fördergeber*innen unerlässlich

Was macht eine*r Produktionsleiter*in nicht?

  • Einmischen in den künstlerischen Prozess
  • Erstellung des künstlerischen Konzeptes
  • Regieassistenz
  • Dramaturgie
  • Koproduktionspartner*innen anwerben à sehr wohl aber das Aushandeln von Konditionen mit solchen
  • Verkauf: Marketing, Pressearbeit, Sponsoring
  • Technik, Saaleinlass, Ticketverkauf à muss aber flexibel sein, um als Joker einspringen zu können

Produktionsleitung ist auch ≠ Produzent*in –> Das ist der Verein der / die Person, die die Fördergelder beantragt hat und im Ernstfall haftet.

Tipps aus der Praxis:

  • Immer die Deadlines im Auge behalten
  • UST und Ausländerabzugssteuer beachten
  • Immer Verträge für alles ausstellen (für Streitigkeiten oder Prüfungen durch den Rechnungshof)
  • Belege müssen 7 Jahre aufbewahrt werden, das Finanzamt kann aber bis zu 10 Jahre zurück prüfen
  • Produktionsleitungen werden beim KSVF nicht anerkannt
  • 10% vom Förderbudget sollte min. für die Produktionsleitung eingeplant werden (Richtwert)
  • Arbeitsstunden aufschreiben, um den Aufwand besser einzuschätzen

Selbst veranstalten

  • Zu unterscheiden ist zwischen öffentlicher und nicht öffentlicher Veranstaltung
  • Je nach Bundesland und Art der Veranstaltung ist eine unterschiedliche Behörde zuständig
  • Es empfiehlt sich, eine Veranstalterhaftpflichtversicherung abzuschließen
  • Jede öffentliche Aufführung von Musik ist der AKM im Vorhinein zu melden

Veranstaltungsstätte

Wichtige Punkte zur Klärung mit dem*der Inhaber*in einer Veranstaltungsstätte und somit unbedingt Punkte für den Überlassungs- oder Mietvertrag:

  • Wer ist Veranstalter*in?
  • Gibt es eine Eignungsfeststellung, oder muss ich eine beantragen?
  • Passt die Eignungsfeststellung für meine Veranstaltung, oder muss ich eine Abänderung beantragen?
  • Gibt es eine Dauerkonzession, oder muss die Veranstaltung extra angemeldet werden?
  • Was deckt die Versicherung der Veranstaltungsstätte ab?
  • Gibt es eine AKM Jahrespauschale?

Interessante Links

Überblick Veranstaltungsanmeldung Österreich.gv.at

Überblick für Wien

Siglind Güttler ist seit Ende der 1990er Jahre in der Produktion bei Festivals und in der Freien Szene tätig und leitet gemeinsam mit Bernhard Werschnak den Verein ProSiBe.

Das Online Intensivtraining wird unterstützt von der MA 57 – Frauenservice der Stadt Wien.

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