Frist: 15. Mai 2023
Die Ausschreibung richtet sich an bereits professionell tätige, freischaffende Künstler:innen, deren Arbeit sich durch eine experimentelle Ausrichtung und innovativen Charakter auszeichnet. Die Stipendien sollen Kunstschaffenden im Bereich Tanz und Performance die Möglichkeit geben, neue künstlerische Konzepte und Projekte zu entwickeln und sich der Recherche, Konzeption und Vorbereitung künstlerischer Vorhaben zu widmen. Die Stipendien werden projektbezogen vergeben und dienen nicht primär für Fortbildungs- und Ausbildungsmaßnahmen oder Training. Ein direkter Bezug des Vorhabens zu den UN-Nachhaltigkeitszielen ist erwünscht und wird von der Jury als zusätzliches Auswahlkriterium angewendet.
Zielgruppe
- Antragsberechtigt sind freischaffende Künstler:innen mit abgeschlossener künstlerischer Ausbildung, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren Wohnsitz in Österreich haben. Es müssen bereits mindestens zwei öffentliche Projekte unabhängig von einer Ausbildungseinrichtung realisiert worden sein.
- Die Bewerbung von Studierenden ist nicht möglich. Von der Bewerbung sind alle (zum Zeitpunkt der Bewerbung) an einer Universität/Fachhochschule immatrikulierten Personen ausgeschlossen.
- Bereits beim Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport für einen Produktionskostenzuschuss eingereichte Projekte können nicht berücksichtigt werden.
- Personen, denen für das laufende Jahr ein anderes Stipendium der Sektion für Kunst und Kultur im Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport zuerkannt wurde bzw. Personen, die eine Förderung des Programms ACT OUT erhalten, sind von einer Bewerbung ausgeschlossen.
- Nicht gefördert werden überwiegend kommerziell geprägte Vorhaben, pädagogische Projekte, Projekte mit Laien und Amateur:innen, Projekte im Rahmen von Ausbildungen und Projekte mit vorrangig soziokulturellen Anliegen.
Stipendienanzahl
bis zu 10 Stipendien
Stipendiendauer
3 Monate, das Stipendium ist noch im Jahr 2023 anzutreten
Stipendienhöhe
Dotierung mit je EUR 4.500,00
Alleinerziehende
Ein erhöhtes Stipendium steht zu, wenn die/der Antragstellerin/Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhält und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums nicht in einer Partnerschaft (Ehe, Lebensgemeinschaft, eingetragene Partnerschaft) lebt. Als Nachweis der Sorgepflichten ist die Bestätigung über den Bezug von Familienbeihilfe vorzulegen. Alleinerziehende erhalten, falls ihnen ein Stipendium zugesprochen wird, einen um den Betrag von EUR 200,00 per Monat erhöhten Stipendienbetrag, das Alleinerziehenden-Formular (PDF, 99 KB) muss ausgefüllt beigelegt werden.
Bewerbungsfrist
Bewerbungsfrist bis zum 15. Mai 2023 per E-Mail
Weitere Informationen zur Ausschreibung auf der Seite des BMKÖS.