Arbeitsstipendien kein Ausschlussgrund für Härtefallfonds mehr

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Schon seit Monaten waren wir dran, jetzt wurden endlich die Richtlinien vom Härtefallfonds geändert: Nun ist sicher, dass künstlerische Arbeitsstipendien kein Ausschlussgrund mehr für den Härtefallfonds sind!

Nachzulesen ist das unter 4.1.e der Richtlinien: „Es wurden keine weiteren Förderungen in Form von Barauszahlungen durch Gebietskörperschaften erhalten, die der Bekämpfung der Auswirkungen von COVID-19 dienen. Ausgenommen davon sind Förderungen aufgrund von Corona-Kurzarbeit, Förderungen durch den Corona-Familienhärteausgleich, Förderungen durch den Fixkostenzuschuss und künstlerische Arbeitsstipendien.“

Alle Infos zu Unterstützungshilfen für Künstler*innen auch unter: Covid-19 Help

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