Appell an Dienstgeber:innen: neue Durchführungsweisung / Fürsorgepflicht / Tageweise Beschäftigung

PRESSEAUSSENDUNG
IG Freie Theaterarbeit, Juli 2024
 
Worum es geht:
  • Problemlage für Künstler:innen in (mehrfacher) tageweiser Beschäftigung:
  • Nachzahlung von Krankenversicherungsbeiträgen
  • Keine aufrechte Krankenversicherung
  • Rückzahlung des Arbeitslosengeldes
  • Verlust des Anspruches auf Arbeitslosengeld

Wir appellieren an Dienstgeber:innen, die mit Künstler:innen und Kunstschaffenden tageweise Beschäftigungen unter der (täglichen) Geringfügigkeitsgrenze eingehen, ihren Informationspflichten nachzukommen.

In unserer Beratungstätigkeit fällt auf, dass Künstler:innen, die tageweise beschäftigt werden, in der Regel nicht darüber Bescheid wissen, welche Konsequenzen dieses Beschäftigungsmodell hat, und welche bürokratischen Schritte sie setzen müssen, um z.B. über einen aufrechten Versicherungsschutz zu verfügen.

Daher möchten wir Dienstgeber:innen auffordern, die bei ihnen beschäftigten Künstler:innen darauf hinzuweisen, dass es sich bei tageweisen Beschäftigungen (z.B. bei der Verpflichtung zu einzelnen Vorstellungen) nicht um ein durchgehendes Beschäftigungsverhältnis handelt und sie über die Folgen –  v.a. bezüglich der Arbeitslosen- und Krankenversicherung – aufzuklären.

Vor allem vor dem Hintergrund der jüngsten Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs und der darauf folgenden Durchführungsweisung des Arbeitsministeriums wollen wir im Sinne der Fürsorgepflicht der Arbeitgeber:innen diesen zusätzlichen Informationsschritt betonen.

Seit dem 1.4.2024 hat eine Durchführungsweisung des Arbeitsministeriums zur Folge, dass auch mehrfach geringfügig Beschäftigte, die die monatliche Geringfügigkeitsgrenze aus mehreren geringfügigen Beschäftigungen überschreiten, arbeitslosenversichert sind. Das ist grundsätzlich eine begrüßenswerte Wendung, hat aber in der derzeitigen Umsetzung im Fall von (tageweiser) mehrfacher geringfügiger Beschäftigung erhebliche Nachteile für Dienstnehmer:innen.
Aus der aktuellen Regelung kann resultieren, dass – obwohl dem Anschein nach ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht -, die Arbeitnehmer:in dennoch für den AMS-Bezug gesperrt ist.

Beispiel: Wenn jemand im Monat der tageweisen Beschäftigungen eine Krankenversicherung braucht und den Antrag auf Formalversicherung bei der ÖGK stellt, ist diese Person auch ab dem Zeitpunkt der Antragstellung automatisch arbeitslosenversichert. Das AMS schlussfolgert aus dieser aufrechten Arbeitslosenversicherung in JEDEM FALL, dass die Person nicht arbeitslos ist und wird daher auch keine Bezüge gewähren. Dies geschieht unabhängig vom tatsächlichen Einkommen am Ende des Monats.
 

Wichtig für die Informationspflicht:
 

Die Schlechterstellung der aktuellen Regelung wirkt sich insofern aus, als Menschen im aktuellen Bezug bei Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze durch mehrfach geringfügige Beschäftigung, den Anspruch auf Arbeitslosengeld für den gesamten Monat verlieren. Bislang war dies so geregelt, dass beim AMS-Bezug der Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme als Stichtag für den Wegfall des AMS-Bezuges herangezogen wurde. Es war nicht der gesamte monatliche AMS-Bezug hinfällig, sondern wurde anteilsmäßig anerkannt.
Mit der neuen Regelung entsteht für tageweise beschäftigte Künstler:innen, die im Zeitraum der Tätigkeit Arbeitslosengeld bezogen haben, und sich nicht in die Formalversicherung hineinoptierten, die zusätzliche Unsicherheit, dass sie im Nachhinein Krankenversicherungsbeiträge UND AMS-Rückforderungen bewältigen müssen.
 

Aufgrund dieser komplexen Lage der drohenden Rückzahlungen der Krankenversicherungsbeiträge und seit neuestem auch des Arbeitslosengelds, fordern wir die Arbeitgeber auf, im Vorfeld des Vertragsabschlusses, Künstler:innen, die mit (geringfügiger) tageweiser Beschäftigung engagiert werden, umfassend zu informieren und über die möglichen Konsequenzen aufzuklären.

Für Nachfragen steht die IG Freie Theaterarbeit gerne zur Verfügung.

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Die IG Freie Theaterarbeit ist die Interessengemeinschaft für die freie darstellende Szene Österreichs, wurde 1988 gegründet und ist Mitglied im Kulturrat Österreich. Seit 2018 ist sie Gründungsmitglied und Sitz des Europäischen Dachverbands der freien darstellenden Künste (EAIPA) mit derzeit 22 Mitgliedern in 18 Ländern.

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