Aktueller Stand der Fördervergabe im freien darstellenden Bereich in Wien

In den letzten Wochen haben verschiedene angekündigte Änderungen an den (Mehrjahres-)Förderungen in Wien und den dazugehörigen Förderverträgen zu Verwirrung geführt. Eine aktuelle Übersicht für die freie darstellende Szene:

GESAMT- UND KONZEPTFÖRDERUNG

  • für freie Gruppen:

2-Jahres- und 4-Jahresförderungen („Gesamt- und Konzeptförderung“) für freie Gruppen ohne Häuser werden weiterhin über mehrjährige Förderverträge organisiert. Dies wurde von der Kulturstadträtin bekanntgegeben, nachdem die Szene auf die Nachteile von jährlichen Verträgen aufmerksam gemacht hat. Diese werden jedoch wohl erst Ende des Jahres ausgegeben werden. Mehrjährige Verträge bedeuten eine bessere Planungssicherheit und weniger Verwaltungsaufwand für beide Seiten. Seit dem letzten Fördercall gilt die Konzeptförderung nur noch für freie Gruppen ohne Häuser. 

Rathauskorrespondenz vom 15.06.2026 – Kaup-Hasler: Planungssicherheit für Wiens Kultur

  • für Häuser:

Das Schuberttheater, Theater Drachengasse, Rabenhof Theater und Kosmos Theater, die bislang noch über die Konzeptförderung finanziert wurden, sind in die institutionelle Förderung übernommen worden. Alle anderen freien Theater und Koproduktionshäuser waren vorher schon finanziell dort angesiedelt.

Die Reduktion der bestehenden Mehrjahresverträge auf Jahresverträge betrifft diese institutionellen Förderungen für Koproduktionshäuser und Theater – mit möglichen Ausnahmen. Die Jahresverträge werden wohl erst zum Ende des vorausgehenden Jahres abgeschlossen werden können (also Ende 2026 für 2027), was eine weitere Verschärfung mit sich bringt. Planbarkeit, umsichtiges kaufmännisches Handeln und verlässliche Vereinbarungen werden dadurch sehr erschwert. Dies kann sich entsprechend auf die künstlerische Planung und Koproduktion ausweiten. Der Gemeinderat hat dies am 16.06.26 beschlossen, bekanntgegeben wurde das Vorhaben aber schon im November 2025. Uns wurde wiederholt versichert, dass dies nur eine vorübergehende Maßnahme darstellen soll und auf Initiative der MA 5 Finanzwesen geschieht.

wien.orf.at: Kritik an einjährigen Kulturförderungen

 

WIEDERAUFNAHMEFÖRDERUNG

Wiederaufnahmeförderungen sind ab dem 1. Oktober 2026 laufend möglich, müssen aber spätestens drei Monate vor dem ersten Spieltermin eingereicht werden. Die Kriterien bleiben gleich: Zwischen der letzten Aufführung und der Wiederaufnahme müssen mindestens 6 Monate liegen. Die Spielstätte muss feststehen und bei der Einreichung bekanntgegeben werden. Es müssen mindestens 3 Vorstellungen für die Wiederaufnahme in Wien vorgesehen sein. Anträge für eine Wiederaufnahmeförderung können nur beurteilt werden, wenn dem Kuratorium eine Sichtungsgrundlage (Videoaufnahme) zur Verfügung gestellt wird. Bei der Förderung einer Wiederaufnahme betrachtet das Kuratorium in den meisten Fällen ein Drittel des ursprünglich kalkulierten Förderbetrages als realistisch, da die Produktionskosten einer Wiederaufnahme geringer sind als die Kosten eines neuen Vorhabens.

Rathauskorrespondenz vom 17.06.2026 – Stadt Wien: Neue Einreichfristen für Wiederaufnahmeförderungen in der Darstellenden Kunst

 

EINBEHALTEKLAUSEL

In allen Förderungen soll eine Einbehalteklausel von möglichen 10% der Fördersumme in den Förderverträgen mit der Stadt Wien vereinbart werden.

Das bedeutet in der Praxis: Es kann passieren, dass die Stadt Wien 10% der eigentlichen Fördersumme bei finanziellen Engpässen einbehalten muss. Deshalb ist kaufmännische Vorsicht geraten: Immer mit dem Minimum kalkulieren, nicht mit dem Maximum. Uns ist bewusst, dass dies die Planungssicherheit stark einschränkt. Daher raten wir, am besten verschiedene Szenarien vorher auszuarbeiten.

Informationen zur Einbehalteklausel im Standard