Aktuelle Unterstützungsmaßnahmen

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Angesichts des aktuellen Lockdowns werden die bekannten Unterstützungsmaßnahmen wieder aufgenommen.

Anträge für Phase 4 des WKO Härtefallfonds können ab 01.12 bis einschließlich 02.05.2022 für weitere fünf Betrachtungszeiträume (November und Dezember 2021 sowie Jänner, Februar und März 2022) gestellt werden.

WKO Härtefallfonds

Anträge für die SVS Überbrückungsfinanzierung können ab dem 06.12. gestellt werden. Für November und Dezember steht zunächst eine Einmalzahlung von 2.000 Euro zur Verfügung. Die Überbrückungsfinanzierung wird auch im 1. Quartal 2022 fortgesetzt.

SVS Überbrückungsfinanzierung

Infos zur Überbrückungsfinanzierung beim BMKÖS

Für die bis einschließlich 31.12 laufende 4. Phase des KSVF-Covid-19-Fonds wird der Beitrag von 1.000 Euro auf 1.500 Euro pro Person erhöht. Auch dieser Fonds wird im ersten Quartal 2021 weitergeführt und soll per Gesetzesänderung im Dezember von 40 auf 50 Millionen Euro aufgestockt werden.

KSVF Covid-19-Fonds

Anträge für das 4. Quartal 2021 beim NPO-Fonds sind voraussichtlich ab Februar 2022 möglich.

NPO-Fonds

Neue Anträge für den Veranstaltungsschutzschirm können bis Mitte 2022 für Veranstaltungen bis 30. Juni 2023 bei der ÖHT eingebracht werden.

Schutzschirm für Veranstaltungen

Die Corona-Kurzarbeit wird ebenfalls bis Ende März 2022 verlängert.

AMS Kurzarbeit

Verlustersatz

Für die Kalendermonate November 2021 und Dezember 2021 kann bei einem Umsatzausfall von mindestens 30 Prozent und für die Kalendermonate Jänner 2022 bis März 2022 kann bei einem Umsatzausfall von mindestens 40 Prozent ein Ausfallsbonus III von bis zu 80.000 Euro/Kalendermonat beantragt werden (zu den Besonderheiten beim Ausfallsbonus III siehe unten).

Ausfallbonus III

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