Nächste Einreichfrist für das IG Netz am 20.09.2024

Die IG Netz Einreichfrist für das 1. Halbjahr 2024 (für Sozialversicherungsbeitragszuschüsse bei Anstellungen in Österreich von Jänner bis inklusive Juni 2024) ist am 20. September 2024. Bitte fristgerecht einreichen: Verlängerungen der Einreichdeadline sind ausgeschlossen.

Antragsberechtigt sind Theatergruppen / Vereine, deren jährliche Gesamtsubvention sämtlicher Gebietskörperschaften den Betrag von 650.000 Euro nicht übersteigen. Innerhalb der vorangegangenen zwei Kalenderjahre oder für das laufende Kalenderjahr muss eine produktionsbezogene Förderungszusage durch – IG-Netz finanzierende Gebietskörperschaften (Bund und/oder mitfinanzierende Bundesländer) – erfolgt sein.

Die Zuschüsse liegen bei max. 300 €/Person/Monat. Zuschüsse werden in der Höhe der Beitragsvorschreibung – nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel – gewährt.

Antragsteller:innen, die hauptsächlich durch das Land Niederösterreich und Salzburg gefördert werden, müssen nach wie vor eine Förderung durch den Bund innerhalb der letzten 3 Jahre nachweisen. Die Zuschüsse pro Person/Monat entsprechen denen der Bundesmittel (im 1. Halbjahr 2022 bis 1. HJ 2023 lagen sie zwischen max. 115 € und 137 €). Alle Details s. Richtlinien IG Netz.

Ersteinreicher:innen benötigen einen Zugangslink, den wir gerne verschicken. Meldet euch damit bitte mit dem Dienstgeber:innennamen (Vereinsname im genauen Wortlaut) und einer E-Mail-Adresse bei uns unter office@freietheater.at.

Mehr Infos zum IG Netz:

Allgemeine Infos

IG Netz – Vergaberichtlinien

IG Netz FAQs

IG Netz Statistik