Nächste Einreichfrist für das IG Netz am 20.09.2024

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Die IG Netz Einreichfrist für das 1. Halbjahr 2024 (für Sozialversicherungsbeitragszuschüsse bei Anstellungen in Österreich von Jänner bis inklusive Juni 2024) ist am 20. September 2024. Bitte fristgerecht einreichen: Verlängerungen der Einreichdeadline sind ausgeschlossen.

Antragsberechtigt sind Theatergruppen / Vereine, deren jährliche Gesamtsubvention sämtlicher Gebietskörperschaften den Betrag von 650.000 Euro nicht übersteigen. Innerhalb der vorangegangenen zwei Kalenderjahre oder für das laufende Kalenderjahr muss eine produktionsbezogene Förderungszusage durch – IG-Netz finanzierende Gebietskörperschaften (Bund und/oder mitfinanzierende Bundesländer) – erfolgt sein.

Die Zuschüsse liegen bei max. 300 €/Person/Monat. Zuschüsse werden in der Höhe der Beitragsvorschreibung – nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel – gewährt.

Antragsteller:innen, die hauptsächlich durch das Land Niederösterreich und Salzburg gefördert werden, müssen nach wie vor eine Förderung durch den Bund innerhalb der letzten 3 Jahre nachweisen. Die Zuschüsse pro Person/Monat entsprechen denen der Bundesmittel (im 1. Halbjahr 2022 bis 1. HJ 2023 lagen sie zwischen max. 115 € und 137 €). Alle Details s. Richtlinien IG Netz.

Ersteinreicher:innen benötigen einen Zugangslink, den wir gerne verschicken. Meldet euch damit bitte mit dem Dienstgeber:innennamen (Vereinsname im genauen Wortlaut) und einer E-Mail-Adresse bei uns unter office@freietheater.at.

Mehr Infos zum IG Netz:

Allgemeine Infos

IG Netz – Vergaberichtlinien

IG Netz FAQs

IG Netz Statistik

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