niedrige Einkommen sind der Sargnagel der Selbstständigen

Kulturrat Kommentar, 15.09.2011

Rauf mit den Einkommen statt runter mit den Sozialversicherungsleistungen!

Wenn dieser Tage die österreichischen Systeme sozialer Absicherung (für Selbstständige) ihr Fett abbekommen, dann nicht zu Unrecht. Die SVA (Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft) steht als Wegbereiterin der Schuldenfalle im Kreuzfeuer der Kritik. Rufe nach einer Senkung der Versicherungsbeiträge werden laut und Betroffene beginnen sich zu organisieren.

Doch welche Rolle spielt die SVA im Dschungel österreichischer Sozialversicherungen? Banal gesprochen ist die SVA zuständig für Sozialversicherungen gemäß dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (das längst nicht nur für Selbstständige mit Gewerbeschein gilt), frei entscheiden über Versicherungsbeiträge kann sie freilich nicht. Doch eines ist klar: Die sozialen Sicherungssysteme hinken den veränderten Erwerbsrealitäten hinterher. Unsichere Beschäftigungsformen nehmen zu, ebenso die Zahl der – nicht immer freiwillig – (Neuen) Selbstständigen. (Freie) Kunst-, Kultur- und Medienschaffende sind schon lange viel zitierte Anschauungsbeispiele im vorherrschenden Prekarisierungsprozess. Seit Jahren stagnierende oder gar sinkende Honorare, Versicherungslücken sowie Phasen der Erwerbslosigkeit ohne Auffangnetz stehen an der Tagesordnung.

Sozialversicherungsbeiträge reduzieren?

Wenn bei leeren Kassen auch noch Beitragsvorschreibungen der SVA ins Haus flattern, gehen die Wogen hoch. Wen wundert’s? Zwar machen die Sozialversicherungsbeiträge grundsätzlich rund ein Viertel der Einkünfte aus, doch treffen sie Selbstständige mit niedrigen Einkommen ungleich härter, denn weniger als der Mindestbeitrag von derzeit 151,68 pro Monat für ausschließlich Selbstständige ist nicht möglich. Andererseits gibt es einen Maximalbeitrag für Gutverdienende (Einkommen über der Höchstbeitragsgrundlage sind gänzlich sozialversicherungsfrei!). Prozentuell besteht bei der finanziellen Belastung dadurch eindeutig eine Schieflage. Die nun auftauchenden Rufe nach einer Senkung der Versicherungsbeiträge als Problemlösung irritieren dennoch in ihrer Kurzsichtigkeit.
Der wenig überraschende Konter aus der SVA: Über eine Reduzierung der KrankenversicherungsLEISTUNGEN für diejenigen, die weniger einzahlen, werde schon jetzt nachgedacht! Damit würde die Armutsspirale weitergetrieben: Wer wenig verdient und krank wird, wird durch Zusatzausgaben noch ärmer oder wird die außerhalb des Leistungspakets liegende medizinische Versorgung dann eben nicht erhalten.

Klar, die Ausgabenseite zu reduzieren, ist ein naheliegender Gedanke, auch für die Versicherten. Nur: Eine wirkliche Abhilfe kann die Senkung der Sozialversicherungsbeiträge vor allem bei (längeren) Einkommensausfällen sicher nicht schaffen. Hier liegt schließlich nicht der Grund der Misere. Wie kurzsichtig eine solche Forderung ist, lässt sich anschaulich mit einem aus der Bildungsprotestbewegung umgemünzten Zitat beantworten: „Bei der sozialen Absicherung zu sparen, ist so intelligent wie bei Kälte in die Hose zu pinkeln, damit es warm wird.“

Eine gute soziale Absicherung für alle schaffen!

Existenzsicherung unabhängig von Erwerbsarbeit ist eine langjährige Forderung des Kulturrat Österreich. Die Mindestsicherung ist ein Reinfall, für Selbstständige de facto nicht zugänglich. Auch die seit 2009 mögliche freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige ist überhaupt nur der Kritik wegen erwähnenswert. Ein absehbarer Flop, wie längst auch die Zahlen bestätigen: Zur Jahresmitte 2011 waren es österreichweit gerade einmal 867 von rund 570.000 Selbstständigen, die sich dafür entschieden haben.

Wie sich KleinstverdienerInnen, die erwerbslose Phasen kaum aus eigenen Mitteln finanziell überbrücken können und damit eine wichtige Zielgruppe wären, diesen „wichtigen Baustein zum Schutz der selbstständig Erwerbstätigen“ (Sozialminister Hundstorfer) leisten können sollen, haben die GesetzgeberInnen offensichtlich zur Gänze ingnoriert. Zudem ist die Entscheidung für oder gegen die freiwillige Arbeitslosenversicherung acht Jahre lang bindend – ein Zeitrahmen, der außerhalb jeder Planungsperspektive von Prekären liegt. Auch die Definition von Arbeitslosigkeit ist für Selbstständige unbrauchbar: Wer weiterarbeiten will, gilt auch ohne Aufträge und Einkommen nicht als arbeitslos. Eine kleine Verbesserung gibt es immerhin in diesem Detail. Seit 1.1.2011 können nun auch Kunstschaffende – wie schon bisher alle Gewerbetreibenden auch – ihre Tätigkeit ruhend melden, alle anderen Neuen Selbstständigen sowie Kunstschaffende, die nicht nur Kunst machen, haben jedoch weiterhin das Nachsehen und bleiben damit kategorisch von einem möglichen Arbeitslosengeld ausgeschlossen.

Solidarisch statt arm!

Ganz klar gilt es zunächst, offensichtliche Armutsfallen zu schließen: Abschaffung der Selbstbehalte in der Krankenversicherung bei der SVA – zumindest aber Anhebung der Einkommensgrenze für eine Befreiung von Selbstbehalt und Rezeptgebühr bis zur Armutsgefährdungsschwelle und hierfür eine offensive Information an die SVA-Versicherten. Kostenlose Bereitstellung von SteuerberaterInnen im selben Einkommenssegment. Verzugszinsenfreie Stundung von kleineren Beitragsrückständen bis zur Besserung der Einkommenssituation. Möglichkeit des Ruhendmeldens für alle Neuen Selbstständigen, um somit ggf. Arbeitslosengeld beziehen zu können. Mit den Erwerbsrealitäten kompatibler Zugang zur Mindestsicherung auch für Selbstständige. Krankengeld auch im Rahmen einer SVA-Pflichtversicherung. Und ganz im Sinne des Solidaritätsprinzips: Abschaffung der Höchstbeitragsgrundlage.

Unerlässlich ist selbstverständlich die Organisierung der Betroffenen: Richtwerte für Mindestgagen und Honorare sind beispielsweise hilfreiche Instrumente gegen Lohndumping durch AuftraggeberInnen wie auch gegen Selbstprekarisierung durch gegenseitiges Unterbieten. Ebenso Fair-Pay-Kampagnen, die sich für die Verankerung von Mindeststandards einsetzen. Problematisch ist hier einmal mehr die freie Marktwirtschaft: Ohne Regelungsmechanismen ist dem Einkommensdruck nach unten kaum eine Grenze zu setzen.

Das Gesamtziel ist klar: Angemessene Einkommen und eine soziale Absicherung, die der prekären Arbeitssituation – nicht nur ! – von Kunst-, Kultur- und Medienschaffenden Rechnung trägt. Das bedeutet: Zugang zur Arbeitslosenversicherung, Entwicklung von Maßnahmen zur sozialen Absicherung im Krankheitsfall und umfassende Versicherungsleistungen müssen auch für Selbstständige möglich werden.
Darüber hinaus lautet die grundsätzliche Forderung des Kulturrat Österreich: Recht auf soziale Rechte für alle! Existenzsicherung muss von Erwerbsarbeit entkoppelt werden – bedingungsloses Grundeinkommen für alle! Jetzt!

Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitslosenversicherung
kulturrat.at/agenda/ams/alg/al…

Forderungen zum Künstlersozialversicherungsfondsgesetz
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Grundsatzpapier zum Grundeinkommen
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1 Jahr Mindestsicherung in Wien: Bombenüberraschungen für Hilfe Suchende!
Massiver Rechts- und Verfassungsbruch bei der letzten Existenzsicherung an der Tagesordnung.
www.mindestsicherung-wien.at/w…

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