UrheberInnenvertragsrecht – Theorie und Praxis

Kulturrat Österreich, 29.12.2010Einladung zur Diskussionsveranstaltung

Tatort Kulturpolitik #5
aus der Serie „fair statt prekär“ 2010/11:

UrheberInnenvertragsrecht – Theorie und Praxis
Oder: Wie kann ein rechtlicher Rahmen aussehen, der zumindest ein Verhandeln auf Augenhöhe erlaubt?

Regie: Kulturrat Österreich
kulturrat.at

Zeit: Dienstag 14.12.2010, 19h
Ort: Filmhaus am Spittelberg, Stiftgasse 6, Stiege 2, 1. Stock, Konferenzraum

Die Forderung nach einem UrheberInnenvertragsrecht ist fast so alt wie die Entwicklung des UrheberInnenrechts. Letzteres gibt zwar einen Rahmen vor, überlässt es aber den UrheberInnen und ProduzentInnen, sich auf die konkreten Vertragsbedingungen zu einigen. Insbesondere die Frage der Honorierung, aber auch andere Nutzungsbedingungen unterliegen folglich dem freien Spiel der wirtschaftlichen Kräfte, bei dem UrheberInnen in der Regel die schlechteren Karten haben.
In Deutschland gilt ein derartiges Vertragsrecht seit 2002, in Österreich herrscht nach wie vor völlige Vertragsfreiheit.
An diesem Abend wollen wir uns genauer ansehen, wie das deutsche Modell konkret aussieht, welche Folgen dieses Gesetz für die Praxis hat und wie ein Vertragsrecht noch aussehen könnte. Die Frage der politischen Durchsetzung haben wir uns für Anfang nächsten Jahres vorgenommen.

Besetzung:
Victor Struppler, Jurist (München)
im Gespräch mit:
Werner Richter, Übersetzergemeinschaft/ IG Autorinnen Autoren
Maria Anna Kollmann, Dachverband Filmschaffende

Serie fair statt prekär 2010/ 2011

Wie die Studie zur sozialen Lage der Kunstschaffenden bestätigt hat, mangelt es in der Kunst vor allem an einem: Einkommen. Während die daraus resultierende unzureichende soziale Absicherung der KünstlerInnen diskutiert wird und auch erste Ansätze zur Verbesserung vorliegen, herrscht im Bereich der Einkommen weitgehend Stillstand.

Mit dem Kunstförderungsgesetz bekennt sich der Staat Österreich zwar zur Förderung von Kunst und Kultur aus dem Bundeshaushalt, nur ist dort nicht definiert, dass es auch um soziale Standards wie ausreichende Einkommen im Feld gehen muss. Umgekehrt lassen die Rahmenbedingungen für künstlerische Arbeit auch dort, wo diese kapitalistisch verwertbar ist, sehr oft keine fairen Verträge zu.

Woraus speist sich das Einkommen im Kunst-, Kultur- und Medienfeld? Welche Bestandteile hängen wie mit welchen Rahmenbedingungen zusammen? Und natürlich: Wie wird es besser?

Nächste Folgen:
Jänner 2011: UrheberInnenvertragsrecht – in Österreich?
Februar 2011: Richtgagen, Fair Pay und/ versus Subventionsgestaltung

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