Überbrückungsfinanzierung für selbstständige Künstler*innen

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In der PK am 28.05. wurde die neue ‚Überbrückungsfinanzierung“ der Bundesregierung vorgestellt, aus welcher selbständigen Künstler*innen – also allen, die in der SVS gemeldet sind – ab Juli über die Dauer von sechs Monaten  1.000€ ausbezahlt werden können. Dieser Topf ist ausgestattet mit 90 Mio. € und soll unkompliziert und schnell erreichbar sein, abgewickelt wird er über die SVS.

„Anspruchsberechtigt sind rund 15.000 Personen, die Kunst und Kultur schaffen, ausüben, vermitteln oder lehren und die in der Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) pflicht- oder freiwillig versichert sind und sich in einer Notlage befinden. Darunter fallen u.a. bildende Künstlerinnen/Künstler, Schauspielerinnen/Schauspieler, Autorinnen/Autoren, Musikerinnen/Musiker, Komponistinnen/Komponisten, Tänzerinnen/Tänzer, Filmschaffende, Sängerinnen/Sänger, etc.“

Die Antragsstellung soll ab Juli möglich sein und möglichst unbürokratisch ablaufen. Die Überbrückungsfinanzierung und der Härtefallfonds rechnen sich gegenseitig an. Wir halten euch auf dem Laufenden.

Weitere Infos hier:

https://www.bmkoes.gv.at/Kunst-und-Kultur/Neuigkeiten/Ueberbrueckungsfinanzierung.html

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