Stellungnahme zum Entwurf des Gemeinnützigkeitsgesetzes 2015

Stellungnahme der IGFT vom 12.11.2015

Ministerialentwurf: www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/X…

Die IG Freie Theaterarbeit nimmt zum gegenständlichen Entwurf wie folgt Stellung:

Aufgrund der kurzen Frist zur Stellungnahme war eine Auseinandersetzung mit der Gesetzesvorlage nur bedingt möglich. Insofern bleibt diese Stellungnahme den deutlichsten Eckpunkten verhaftet, die in ihrer im Entwurf vorgesehenen Form einer Änderung bedürfen.

Die in der vorliegenden Fassung erstmalig ermöglichte Spendenabsetzbarkeit für den Kunst- und Kulturbereich innerhalb des Gemeinnützigkeitsgesetzes ist grundsätzlich zu begrüßen.
Die Bindung an eine vom Bund oder einem Bundesland gewährte Förderung und dem damit eventuell einhergehendem – von der Kultureinrichtung nicht steuerbaren – Eintrag in die Transparenzdatenbank sorgt für eine deutliche Ungleichbehandlung unter Kultureinrichtungen. Sie lässt ein weiteres Aufklaffen der Finanzierungsschere zwischen großen und kleinen – bezogen auf die finanziellen Gegebenheiten -, sowie ortspezifisch, regional und überregional tätigen Institutionen befürchten. Erleichterte Zugänge zur Spendenabsetzbarkeit für in der Förderlandschaft bereits höher dotierte Institutionen mit hohem infrastrukturellem Aufwand gegenüber kleinen Projektinitiativen scheinen vorprogrammiert und verstärken damit die Fördertendenzen auf Landes- und Bundesebene. Junge Künstler_innen, die sich neu erproben, schaffen es häufig erst nach einigen Jahren in den Förderschienen der Länder und des Bundes Berücksichtigung zu finden. Sie werden durch die angedachten Regelungen von vornherein ausgeschlossen. Der Nichteinbezug von Förderungen durch Gemeinden und die EU lässt zusätzliches Ungleichgewicht in dieser Hinsicht, bis hin zum Ausschluss zahlreicher Kunstinitiativen, erwarten.

Die Förderung durch ein Bundesland ist derzeit noch nicht automatisch mit einem Eintrag in die Transparenzdatenbank verbunden. Zu befürchten ist, dass auch hier eine Verengung des Begünstigtenkreises hin zu vor allem mit Bundesförderungen bedachten Initiativen stattfinden wird.

Der Einbezug von gemeinnützigen Vereinen im Kulturbereich, die sich nicht zentral künstlerischen Aktivitäten widmen, wie Archive, Interessenvertretungen, Kulturvermittlungseinrichtungen, Informationsplattformen und andere im Kulturbereich tätige Initiativen ist wünschenswert.

Bedingt durch unregelmäßige Förderung auf Projektbasis werden viele Kunstinitiativen nicht regelmäßig gefördert. Dies führt mit dem eingebrachten Entwurf zu zusätzlicher Unplanbarkeit hinsichtlich privater Spenden und voraussichtlich auch zu einer Verunsicherung für Spender und Spenderinnen.

Das geforderte Wirtschaftsprüfer_innen – Gutachten erweist sich als zusätzliche Hürde für weniger finanzkräftige Kunstinitiativen.
Aus nationalökonomischer Sicht ist die weitere Begünstigung von wenigen finanzkräftigen Personen oder Einrichtungen, die vor allem durch diese Regelungen profitieren werden, nicht wünschenswert. Die direkte Verknüpfung von Fördergebarung und Spendenabsetzbarkeit lässt darüber hinaus eine weitere Benachteiligung von nicht marktkonformer Kunst befürchten.

Die IG Freie Theaterarbeit regt eine durchgängig geschlechterneutrale Ausformulierung des Textes an.

Die IG Freie Theaterarbeit bedauert, in den Erarbeitungsprozess des Ministerialentwurfes nicht einbezogen worden zu sein.

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