Infoblatt der Kulturvernetzung NÖ: www.kulturvernetzung.at/de/reg…
Kurzinfo in Auszügen:
Die Registrierkassenpflicht besteht ab Einnahmen von mehr als 15.000 Euro Umsatz und mehr als 7.500 Euro Bar-Umsatz
Für gemeinnützige Vereine zählen allerdings Einnahmen aus unentbehrlichen Hilfsbetrieben NICHT zu diesen Umsätzen, also hat der Verein Einnahmen vor allem aus:
+ Spenden ohne Gegenleistung
+ Mitgliedsbeiträge
+ Subventionen/öffentliche Gelder *
+ Erlöse aus Eintrittskartenverkauf/Ticketverkauf
dann ist man von der REgistrierkassenpflicht voraussichtlich befreit. Im Zweifelsfall bitte beim Finanzamt nachfragen.
Was durchaus für diese Untergrenze zählt:
+ Gastronomie/Verkauf von Speisen und Getränken
+ Standgebühren für Verkaufsstände von dritten.
+ Publikationen
+ Provisionen, zb beim Verkauf von Kunstwerken
+ Sonstige Umsätze
Mehr Infos: www.kulturvernetzung.at/de/reg…
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