Kulturpolitik - 2020

  • Unterstützungsfonds im KSVF um Verbesserungen bemüht

    Presseinformation Kulturrat Österreich, 19.12.2019

    Im Bemühen, den KSVF flexibler zu machen, wurden die Richtlinien für den Unterstützungsfonds im KSVF überarbeitet. Was hat sich geändert? Und eine Einschätzung des Kulturrat Österreich.

    Der Unterstützungsfonds im Künstler_innen-Sozialversicherungsfonds (KSVF) wurde 2015 eingerichtet, um Künstler_innen in Notfällen zu unterstützen. Notlagen erfordern Flexibilität und rasches Handeln.

    Im Bemühen, den KSVF (organisiert als Institution mit behördlichen Aufgaben und klaren Verfahrensregeln) flexibler zu machen, wurden die Richtlinien für den Unterstützungsfonds im KSVF überarbeitet. Sie sind seit Oktober 2019 in Kraft und geben den organisatorischen Rahmen sowohl für die Einreichungen von Künstler_innen als auch für die Arbeit des Beirats und der Geschäftsführung vor. Diese Richtlinien sind Bestandteil jeder Unterstützungs­vereinbarung.

    Den nun überarbeiteten Richtlinien liegt eine vom KSVF selbst beauftragte (und lesenswerte!) Evaluierung der bisher gültigen Richtlinien zugrunde. Danach wurden Interessenvertretungen konsultiert - und einiges geändert. Der Entscheidungsprozess durchlief auch das Kuratorium des KSVF und wurde letztlich vom zuständigen Kunstminister genehmigt.

    „Notsituation“ statt „Notfall“, eine Erweiterung des Antragsgrunds

    Was hat sich geändert? Kurz zusammengefasst: Die rigide Festlegung auf einen Notfall, also ein auslösendes Ereignis als Voraussetzung für die Unterstützung wurde aufgehoben. Die gesetzliche Grundlage, das K-SVFG, wird neu interpretiert. Der Handlungsspielraum des Unterstützungsfonds wird damit entscheidend erweitert. Die Mitwirkungspflichten der Künstler_innen in Not allerdings auch.

    Wer wird unterstützt?

    Am Zugang hat sich nichts geändert: Alle Künstler_innen, ob KSVF-Zuschussbezieher_innen oder nicht, ob selbstständig, angestellt, beides oder anderes, können einen Antrag stellen. Zur Antragstellung muss man also nicht KSVF- zuschussberechtigt sein.

    • Aber wer ist Künstler_in und kann tatsächlich ansuchen?
      Wie im KSVF üblich, obliegt diese Entscheidung einer Beurteilung durch ein Gremium. Falls (noch) keine Beurteilung durch die Fachkurie vorliegt, entscheidet der Beirat des Unterstützungsfonds in seiner monatlich stattfindenden Jurysitzung. Wichtig zu wissen ist, dass diese Entscheidung nur für den konkreten Notfall relevant ist und damit nicht die Künstler_inneneigenschaft für einen Zuschuss vom KSVF festgestellt wird. Die Künstler_inneneigenschaft hierfür wird gesondert in der zuständigen Kurie festgestellt.
    • Entspricht das formulierte Anliegen den Richtlinien des Unterstützungsfonds?
      Der KSVF legt viel Wert auf Vollständigkeit der Unterlagen, die formalen Bedürfnisse einer Behörde und die Mitwirkung der Antragsteller_innen. Die Entscheidung erfolgt auf Vorschlag des Beirats durch die Geschäftsführung. (Der Vorschlag des Beirats ist nicht bindend, wird aber in aller Regel von der Geschäftsführung bestätigt). Die Höhe der Beihilfe hängt von den finanziellen Gegebenheiten des einzelnen Falls ab und wird ebenfalls im Beirat beraten.
    • Die Obergrenze für Zuschüsse aus dem Unterstützungsfonds liegt bei von 5.000,- Euro. Einige (z. T. neue) Rahmengrenzen sehen vor, für die Anzahl der Ansuchen pro Person bzw. die Unterstützungssumme pro Person innerhalb von fünf Jahren auf €  (12.500,-) zu begrenzen. Beide Grenzen sind allerdings nicht absolut und können in Ausnahmefällen überschritten werden.

    Änderungen im Überblick

    Bisher lagen der Unterstützung durch den Fonds vier Kategorien von Notfällen zugrunde, aus denen eine Notlage resultieren musste, damit die Folgen finanziell erleichtert oder getragen werden können.

    Die neuen Richtlinien führen eine fünfte Kategorie ein: eine Notlage, die zu einem Notfall führen würde, wenn keine Unterstützung erfolgt. Formulierungen wie „besonders berücksichtigenswert, unvorhersehbar, außergewöhnlich, unabdingbar ...“ entsprechen zum einen den gesetzlichen Grundlagen, zum anderen schaffen sie Interpretations­spielräume und Argumentationsfreiheit. Abschrecken sollen sie jedenfalls nicht, auch wenn genau das nicht selten passiert. Weiterhin ausgeschlossen bleiben aber Künstler_innen in Dauernot (dafür, so KSVF und BKA im Gleichklang, gebe es die Mindestsicherung, bald Sozialhilfe).

    Gestrichen wurde die Voraussetzung, dass der Notfall nicht länger als sechs Monate zurückliegen darf (zum Zeitpunkt der Antragstellung). Das hilft jenen, die aus psychischen wie physischen Gründen der Notlage nicht schneller Hilfe suchen können. Gleichzeitig können Antragsteller_innen nun auch ein länger zurückliegendes Ereignis geltend machen, das der Notlage zugrunde gelegt werden kann. In vier von fünf Kategorien gilt ja weiterhin: Ohne Notfall, also ohne auslösendes Ereignis, kann der Unterstützungsfonds nicht helfen.

    Die restlichen Änderungen lassen sich im Wesentlichen als Ausformulierung von Rahmenvorgaben und Pflichten für Antragsteller_innen und damit als Kontrollverschärfung lesen:

    • Ausnahmen gibt es nun hinsichtlich der Mittelverwendung: Strafen, Steuern, Unterhaltsverpflichtungen, Rechtskosten und Sozialversicherungsbeiträge will der Fonds auch zukünftig nicht direkt unterstützen. Sie sollen also im Antragsformular weder als Notfall herhalten, noch als Unterstützungsziel genannt werden. Im Rahmen der Lebenserhaltungskosten haben diese Beträge aber natürlich ihre Begründung.
    • Neben der schon bislang formulierten Obergrenze pro Notfall (5.000,-) gibt es nun ein festgelegtes Limit von 12.500,- innerhalb von fünf Jahren (beides im Einzelfall überschreitbar). Achtung: Wer Notfälle unterschiedlicher Kategorien erlitten hat, kann diese gleichzeitig geltend machen und je Notfall bis zu 5.000,- beantragen.
    • Antragsteller_innen müssen nun glaubhaft machen, dass sie alle anderen Möglichkeiten der Unterstützung ausschöpfen und parallel Anträge stellen (der KSVF hilft gerne bei der Suche nach weiteren Möglichkeiten). Ein allfälliger Kostenersatz durch einen Sozialversicherungsträger ist zukünftig nicht nur zu beantragen, sondern dessen Auszahlung nachzuweisen, bevor der Fonds seinerseits Unterstützung überweist.
    • Nachträgliche Unterstützungsleistungen von anderen Stellen für den gleichen Sachverhalt müssen künftig dem Unterstützungsfonds bis zur Höhe von dessen Unterstützung ersetzt werden.

    Unsere Einschätzung:

    Es ist sehr anzuerkennen, dass ein Weg gefunden wurde, auch Künstler_innen in Not helfen zu können, die nicht aufgrund eines einzelnen Ereignisses, eines konkreten Notfalls, in eine Notlage geraten sind. Der schon bisher anspruchsvolle bürokratische Aufwand wird durch die Neuerungen nicht wesentlich vereinfacht. Wir empfehlen, vor der Antragstellung eine Beratung in der jeweiligen Interessenvertretung in Anspruch zu nehmen.

    An einer Aktualisierung unseres Leitfadens für Anträge beim Unterstützungsfonds wird gearbeitet. Neben formalen Informationen (wie oft findet eine Jurysitzung statt, wie lange im Voraus muss ich einreichen – usw.) erläutern wir genau die Kriterien der Notsituation, wir erklären aber auch Details der Kalkulation und der Beilagen.

    Der KRÖ hat Sitz und Stimme im Vergabebeirat. Wir werden selbstverständlich die Neuerungen im kommenden Jahr überprüfen und arbeiten ständig an einer weiteren Verbesserung der Zugänglichkeit.

    Weitere Informationen und Materialien: https://kulturrat.at/agenda/sozialerechte/20191219

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  • Schwarz-Grünes Kunst- und Kulturprogramm?

    Kulturrat Österreich, Pressemitteilung vom 15.1.2020

    Kulturrat Österreich sieht ambitionierte Vorhabensliste und präsentiert eine Präzisierung

    Kunst und Kultur finden sich im aktuellen Regierungsprogramm als umfangreiche Zusammenschau kulturpolitischer Problembereiche. Die darin enthaltenen Antworten zielen auf (zeitgenössische) Kunst und Kultur als relevante und gestalterische Größe für die österreichische Gesellschaft ab und – besonders begrüßenswert – auf eine stabile strukturelle Grundlage kultureller wie künstlerischer Arbeit: Fair Pay, Valorisierung von Förderbudgets, Änderungen bei Arbeitslosen- und Pensionsversicherung, Erweiterungen beim Künstler_innen-Sozialversicherungsfonds (KSVF), transparente Auswahlverfahren für Kulturbeiräte, gleiche Bezahlung unabhängig vom Geschlecht als Fördervoraussetzung, Einführung eines Urheber_innenvertragsrechts.

    Einige dieser Schlagworte haben es zum ersten Mal in ein Regierungsprogramm geschafft. Vieles trägt zwar den Charakter einer Ankündigung, bleibt vage und deutungsoffen, der Handlungsauftrag ist jedoch klar:

    Fair Pay
    Die Entwicklung einer gemeinsamen Strategie von Bund/ Ländern/ Gemeinden zur Umsetzung von Fair Pay, d. h. die Einführung einer angemessenen und fairen Bezahlung quer durch den ganzen Sektor ohne Ausdünnung des kulturellen Angebots, ist politisch gewünscht. Praktische Vorschläge dazu gibt es in allen Sparten. Ein erster konkreter Schritt wäre eine Selbstverpflichtung in der öffentlichen Förderung.

    Verpflichtende Valorisierung
    Kontinuierlich steigende Ausgaben (Inflation) müssen auch auf Seiten der Kulturförderung Berücksichtigung finden. Valorisierung muss nicht „möglich“ werden, sondern verpflichtend, allein aus Gründen der Planungssicherheit und Aufrechterhaltung erreichter Qualitätsstandards.

    Änderungen bei Arbeitslosen- und Pensionsversicherung
    Die beste Maßnahme gegen Altersarmut im Feld ist Fair Pay, flankiert von der Sicherstellung einer kontinuierlichen sozialen Absicherung. Notwendige Änderungen in der Sozialversicherungsarchitektur betreffen zentral die Arbeitslosenversicherung (AlVG), aber auch den Künstler_innen-Sozialversicherungsfonds (KSVF). Umzusetzende Maßnahmen haben wir hier formuliert:

    Gleichstellungspolitik
    Eine Reduzierung des Gender-Pay-Gap wird angestrebt, verknüpft mit einer konkreten Maßnahme: Ungleiche Bezahlung = keine Basisförderung. Wir sehen der Umsetzung mit Spannung entgegen, gehen aber davon aus, dass es weitreichendere Maßnahmen braucht.

    Urheber_innenvertragsrecht
    Dessen Einführung steht im Regierungsprogramm ‒ nicht zuletzt aufgrund EU-rechtlich verpflichtender Vorgaben. Im freien Spiel der wirtschaftlichen Kräfte zwischen Urheber_innen und Produzent_innen braucht es einen vertragsrechtlichen Ausgleich der ungleichen Verhandlungsmacht.
    Die Rahmenbedingungen dafür haben wir here aufgelistet.

    Leerstelle Visapolitik
    Der Kulturrat Österreich wird weiter auf die ausstehende Umsetzung staatlicher Verpflichtungen durch ratifizierte Abkommen (UNESCO) pochen, konkret auf Erleichterungen im internationalen Austausch. In diesem Zusammenhang erteilen wir auch der weiteren Entrechtlichung von Flüchtlingen eine Absage: Positive Ansätze in der Integrationspolitik helfen nur, wenn unabhängige Rechtsberatung und die Abschaffung von Haft ohne Delikt (Schubhaft, Sicherungshaft) Standard sind, wenn klare Perspektiven für alle möglich sind. Wir werden uns weiter dafür einsetzen und entschieden gegen Rassismus auftreten.

    Im Herbst 2019 haben wir gemeinsam mit vielen Interessenvertretungen und Institutionen aus dem Feld unser Koalitionsprogramm für Kunst und Kultur vorgestellt – wir arbeiten weiter an der Umsetzung:

    Koalitionsprogramm für Kunst und Kultur

    Zum Weiterlesen:

    Detailanalyse Kulturpolitik in Türkis-Grün (IG Kultur Österreich)

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  • Umsetzung von Honoraruntergrenzen für Projektförderungen der Darstellenden Kunst durch die Stadt Wien

    Pressemitteilung der IG Freie Theater, 16.1.2020

    Mit der Umsetzung der Honoraruntergrenze (nach dem Berliner Vorbild) für Projektförderungen der Stadt Wien, ab dem Einreichtermin 15.2.2020, wird eine langjährige Forderung der IG Freie Theater realisiert.

    Diese wurde gemeinsam von Künstler_innen und Künstlern der Wiener Perspektive sowie der IG Freie Theater in einem offenen, zweijährigen Prozess erarbeitet. Sie soll bei Produktionen der darstellenden Kunst angewendet werden, die aus Mitteln der öffentlichen Hand (der Stadt Wien) gefördert werden.

    PROFESSIONAL FEE - MINIMAL LIMIT: The Austrian Association of Independent Theatre recommends, for project funding for performing arts at the city of Vienna to calculate a minimal professional fee limit eine Honoraruntergrenze zu kalkulieren.

    • Die Honoraruntergrenzen-Empfehlung liegt derzeit bei € 165 brutto-brutto pro Tag und für 8 Stunden Proben- oder Arbeitszeit. Sie soll für alle Beteiligte in den künstlerischen Teams und sowohl für selbständig Arbeitende wie für Anstellungen gelten.
    • Als Vorstellungsentgelt wird empfohlen: bei 1-2 Vorstellungen mind. € 350, ab 3 Vorstellungen min. € 200 (jeweils pro Vorstellung).

    The Austrian Association of Independent Theatres is offering a Service-Calculationmodel which consists of 5 sheets: Info / Filling-in-help / Personnel hired / Personnel self-employed / Revenue-expenditure overview.

    Wir bitten um Rückmeldungen und Anmerkungen zum Tool, da wir dieses ständig weiterentwickeln und hierbei gerne weitere praktische Erfahrungen einbeziehen möchten. Danke!
    Das laufend aktualisierte Tool und weitere Informationen sind hier zu finden: freietheater.at/honoraruntergrenzen
    Eine Mac- und Open Office kompatible Version folgt noch diese Woche.

    Achtung: Dieses Kalkulationsmodell ersetzt NICHT das Kalkulationsformular der Stadt Wien – Kulturabteilung! Wir empfehlen aber, das ausgefüllte Service-Kalkulationsmodell dem Antrag der Stadt Wien / Kulturabteilung beizulegen, da in diesem Tool wichtige budgetäre Informationen für die Theaterjury aufscheinen.

     

    Contact:
    IG Freie Theaterarbeit
    office@freietheater.at
    01/403 87 94
    www.freietheater.at

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  • Appell der IG Freie Theater: Schultheaterprojekte nicht gefährden!

    Pressemitteilung der IG Freie Theater, 24.1.2020

    Anlässlich der medialen Aufregung um ein Schultheaterprojekt an einem Gymnasium in Wien Währing möchte die IG Freie Theater die Medien und alle Entscheidungsträger zur Besonnenheit in der Berichterstattung und in den Reaktionen auffordern.

    Wir haben nachgefragt: An diesem Projekt und an dessen Entwicklung waren viele Menschen beteiligt; Künstler*innen, Lehrer*innen und Schüler*innen. Das Projekt verhandelte nicht weniger als gesellschaftliche Realitäten und machte diese erlebbar. Keine*r der Schüler*innen war zu irgendeinem Zeitpunkt ungeschützt, das gesamte Projekt dauerte nicht länger als 2,5 h und wurde gemeinsam nachbesprochen.

    Kunst und Theater haben diese Aufgabe: Zustände erlebbar zu machen, Situationen aufzuzeigen. Schulen müssen sich trauen dürfen, solche Projekte zu entwickeln und Künstler*innen zu engagieren, die gemeinsam mit den Schüler*innen anhand bestimmter - aktueller - Themen Formate entwickeln, die eine auch intensive Auseinandersetzung ermöglichen.

    Wir möchten einen Appell an die Medien und die Politiker*innen in Österreich richten, genau solche Formate auch weiterhin zu unterstützen und zuzulassen - und bei der Betrachtung solcher Projekte zum einen die Produktionsbedingungen genau anzuschauen und v. a. die beteiligten Schüler*innen zu kontaktieren, bevor es zu einer pauschalen Verurteilung kommt. Es ist sehr einfach, über solche Produktionen nur über's Hörensagen sofort negativ zu urteilen und - in weiterer Folge - künftig zu verunmöglichen, ohne dass die wirklichen Umstände eruiert und alle Beteiligten kontaktiert wurden.

    Kunst und Theater ragen in die Gesellschaft hinein. Diese Freiheit gilt es zu schützen. Und die
    Schüler*innen in Wien und Österreich leben ebenfalls heute und wollen sich mit den politischen Realitäten dieses Landes und der Welt auseinandersetzen. Dies muss ihnen weiter ermöglicht werden, gerade durch unterschiedlichste Projekte, die den Unterricht ergänzen und vor allem erlebbar machen.

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  • Brut im Künstlerhaus: Mehr Information, mehr Mitsprache für die Künstler*innen der Freien Szene

    Pressemitteilung der IG Freie Theater, 5.2.2020

    Nach der gestrigen Meldung, wonach Künstler*innen die Besetzung der Baustelle des brut Wien im Künstlerhaus unternommen haben, um damit auch gegen die Verdrängung der Freien Szene aus ihren Standorten in zentralen Bezirken zu protestieren, versichert die IG Freie Theater Verständnis und Solidarität mit den aktiven Künstler*innen.

    Gleichzeitig möchten wir dies zum Anlass nehmen darauf zu pochen, dass die frei schaffenden darstellenden Künstler*innen der Stadt über den laufenden Prozess der Standortsuche regelmäßig informiert werden und wir möchten das  Mitspracherecht der Künstler*innen bei der Standortauswahl und der Ausgestaltung des Standortes einfordern.

    Die Künstler*innen der Stadt entwickeln ihre gezeigten Produktionen selbst - und stellen zu einem großen Teil außerdem die Finanzierungen der Produktionen auf. Die Entwicklungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass es notwendig wird, den Künstler*innen ein Mitspracherecht bei den Entscheidungen, die Spielorte betreffen, einzuräumen und eine selbstverständliche, konstruktive Informationspolitik zwischen allen Beteiligten weiter auszubauen.

    Gerade was den Ausbau und die Nutzung eines künftigen Kooperationshauses brut Wien betrifft ist es dringend an der Zeit, die Szene mit einzubinden, damit auch deren Wünsche und Notwendigkeiten an dieses Haus und diese Spielstätte für die Freie Szene rechtzeitig mitberücksichtigt werden können. Wir hoffen, dass es damit gelingt, ein modellhaftes, kooperatives Konzept für eine solche Spielort- und Arbeitsstruktur zu etablieren.

    Zur Pressemitteilung: https://freietheater.at/blog_entry/brut-im-kuenstlerhaus-mehr-information-mehr-mitsprache-fuer-die-kuenstlerinnen-der-freien-szene/

     

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  • Corona und die Folgen für die Freie Szene im Kunst- und Kulturbereich

    Pressemitteilung Kulturrat Österreich vom 13.3.2020
     
    Fragenkatalog zu COVID-19 Maßnahmen im Kontext der Kunst- und Kulturförderung an die Kunst- und Kulturverwaltung des Bundes.
    Antworten sind für Montag 16.3. zugesagt.

    Die österreichischen Kunst- und Kultur-Interessenvertretungen haben sich zu einer gemeinsame Plattform zusammengefunden, um die dringendsten Fragen im Umgang mit Subventionen und andere öffentlichen Vorgaben zu klären.

    Anbei der erste Fragenkatalog an die Kunst- und Kulturverwaltung des Bundes, der heute Vizekanzler und Bundesminister Mag. Werner Kogler und Staatssekretärin für Kunst und Kultur Mag.a Ulrike Lunacek überreicht wurde. Antworten wurden für Montag 16.3.2020 zugesagt. Weitere Fragenkataloge an die Kunst- und Kulturverwaltungen der Länder und Landeshauptstädte folgen.

    Disclaimer: Zum Zeitpunkt der Übergabe waren die neuesten Beschränkungen noch nicht bekannt. Diese werfen weitere Fragen auf: Wir werden uns um Antworten bemühen.
    Informationen zu aktuellen Versammlungs- und Veranstaltungsbeschränkungen

    Fragenkatalog zu COVID-19 Maßnahmen im Kontext der Kunst- und Kulturförderung

    an Vizekanzler und Bundesminister Mag. Werner Kogler und  Staatssekretärin für Kunst und Kultur Mag.a Ulrike Lunacek

    Gemeinsam erarbeitet von den Interessenvertretungen Kunst Kultur (ASSITEJ Austria, BV bildender Künstler, Dachverband der Filmschaffenden, IG Autorinnen Autoren, IG Bildende Kunst, IG Freie Theaterarbeit, IG Kultur Österreich, IG Übersetzerinnen Übersetzer, Kulturrat Österreich, Mica – Music Information Center Austria, Österreichischer Musikrat, Dachverband Salzburger Kulturstätten, IG KiKK – IG der Kulturinitiativen in Kärnten/Koroška, IG Kultur Burgenland, IG Kultur Steiermark, IG Kultur Vorarlberg, IG Kultur Wien, KUPF - Kulturplattform Oberösterreich und TKI - Tiroler Kulturinitiativen)


    1. Meldepflicht

    Laut Allgemeinen Rahmenrichtlinien und Förderrichtlinien für Kunstförderungen des Bundes besteht eine unverzügliche, schriftliche Meldepflicht auf Initiative der Fördernehmerinnen und Fördernehmer, wenn Aktivitäten abgesagt, verschoben oder redimensioniert werden müssen.

    Gilt diese Meldepflicht auch in der derzeitigen Situation? Und wenn
    1.1. Welche Fristen sind bei den Meldungen einzuhalten?
    1.2. Welche Informationen müssen übermittelt werden?


    2. Absagen bei geförderten Projekten

    Fördernehmer_innen sind laut Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport dazu aufgefordert, schadenminimierende Maßnahmen zu setzen, um die Kosten so gering wie möglich zu halten: „Leistungen und Vorhaben, die nicht mehr durchgeführt werden (können), können bis zum Ausmaß der bereits entstandenen Verpflichtungen im Rahmen der bereits zugesagten Förderung anerkannt werden. Ein schriftlicher Kostennachweis ist dafür erforderlich. Die darüberhinausgehende Fördersumme muss zurückgezahlt werden.“

    Wie ist die Formulierung „bis zum Ausmaß der bereits entstandenen Verpflichtungen“ zu verstehen?
    2.1. Allfällige Stornogebühren, Abschlagszahlungen, laufende Fixkosten für Infrastruktur und angestelltes Personal (zeitlich nicht sinnvoll kündbar) sind in diesem Fall somit förderbaren Kosten, die abgerechnet werden können?
    2.2. Bei bestehenden Anstellung ist die Dienstfreistellung bei vollen Bezügen (sobald Mehrstunden aufgebraucht sind bzw. keine Tätigkeit möglich ist) mit förderbaren Kosten abrechenbar?
    2.3. Können vereinbarte Gagen und Honorare, für künstlerische / organisatorische Leistungen, die nun nicht realisiert werden können, in voller Höhe ausbezahlt werden?
    2.4. Oder müssen sämtliche Verträge, bei denen noch keine Vorleistung erbracht wurde, rückabgewickelt werden?
    2.5. In vielen Fällen wurden bereits Vorleistungen erbracht (z.B. Konzepterstellungen, künstlerische Werke, etc.), die noch nicht abgenommen wurden. Können die dafür vereinbarten Gagen / Honorare in voller Höhe ausbezahlt werden? Sollte dies nicht möglich sein, können Gagen / Honorare aliquote ausbezahlt werden und als förderbare Kosten abgerechnet werden? Welche Nachweise sind in diesem Fall erforderlich?
    2.6. Müssen Anzahlungen / Akontozahlungen zurückgezahlt werden?
    Eine weitere Entwicklung die sich bereits abzeichnet, ist, dass beteiligte Künster_innen (auch ohne Attest) Vorstellungen nicht spielen wollen. Ersatz ist in der Regel keine Option. Wenn eine Verschiebung nicht möglich ist (Terminfindung mit Künstler_innen/Spielstätten ist nicht möglich) sind Veranstalter_in gezwungen, die Veranstaltung abzusagen.
    2.7. Wenn Künstler_innen (auch ohne ärztliches Attest) Vorstellungen nicht spielen wollen, können diese Vorstellungen dann sanktionslos abgesagt werden? Auch wenn der/die Veranstalter_in die Künstler_innen anweisen könnten, die Vorstellung zu spielen?
    Ebenso sind viele Projekte anlass- bzw. kontextbezogen. Sie beziehen sich konzeptuell auf nun nicht stattfindende andere Ereignisse oder werden für diese eigens produziert. Die Förderung bezieht sich auf die künstlerische Produktion bzw. Produktions­kostenzuschüsse, deren Realisierung theoretisch möglich wäre.
    2.8. Wie ist mit Förderungen für Produktionen umzugehen, die wegen Absagen nun nicht verwirklicht werden können (z.B. Produktionen für Kunstmessen) oder wenn Verschiebungen nicht sinnvoll möglich sind, weil der Bezugspunkt / Aktualität nicht mehr gegeben ist?
    2.9. Was, wenn Projektförderung für ein (Klein-)Projekte, die nun nicht realisiert werden können, nicht zurückgezahlt werden können, weil das Geld schon für andere Aktivitäten verbraucht wurde?


    3. Re-Dimensionierung von Projekten

    Einige Veranstaltungen könnten theoretisch auf die unter 100-Personen-Grenze beschränkt werden. Angesichts der bisherigen Erfahrungen geht die Zahl der Besucher_innen derzeit massiv zurück (z.B. Diskussionsveranstaltung mit 7 Teilnehmer_innen). Sind Veranstalter_innen auf Ticketerlöse angewiesen, rentiert sich die Durchführung der Veranstaltung nicht und wird zum Minusgeschäft. Dies betrifft vielfach auch Projekte die grundsätzlich auf unter 100 Personen angelegt werden.

    Welchen Spielraum haben Veranstalter_innen?
    3.1. Können und sollen geförderte Aktivitäten, die auf 100 Personen re-dimensionierbar sind, durchgeführt werden? Und wenn, unter welchen Bedingungen muss eine Re-Dimensionierung auf 100 Personen vorgenommen werden?
    3.2. Müssen alle geförderten Projekte, die auf unter 100 Personen angelegt waren, auch tatsächlich durchgeführt werden sollen (auch wenn das Publikum ausbleibt bzw. seitens der Bundesregierung empfohlen wird, soziale Kontakte auf das unbedingt notwendige Minimum zu beschränken)?
    3.3. Müssen Kulturveranstalter_innen, die geförderte Veranstaltungen / Projekte / Vorhaben angesichts der Lage (soziale Verantwortung, kein Publikum) bereits abgesagt haben, obwohl sie diese durchführen hätten können, mit Rückförderungen rechnen wenn sie die Veranstaltung nicht zu einem späteren Zeitpunkt nachholen können?


    4. Veränderung / Verschiebung von Projekten

    Für manche Projekte ist eine Verschiebung möglich bzw. denkbar – vielfach fallen dafür jedoch Zusatzkosten anfallen (z.B. neue Drucksorten, zusätzliche Infrastrukturkosten, Reisekosten zusätzlich zu Stornokosten, etc.). Ebenso verhält es sich bei Veränderungen von Projekten, auch hier können Zusatzkosten anfallen (z.B. Überarbeitung Konzept, Kosten für alternative Veröffentlichungen, etc. ).

    Was ist dabei zu bedenken?
    4.1. Gibt es allgemein Richtlinien, unter welchen Bedingungen Zusatzkosten, die durch Adaptionen bzw. Verschiebungen von Projekte entstehen, übernommen werden oder ist dies immer eine Einzelfallentscheidung?
    4.2. Welche Abstimmungsmodalitäten sind hier bei Förderungen zwischen verschiedenen Gebietskörperschaften vorgehen?


    5. Liquiditätsprobleme und fehlende Planungssicherheit führen zu drohender Kündigungs- und Konkurswellen

    Der Ausfall von Einnahmen bringt Kulturveranstalter*innen, Kulturvereine, Companien und Künstler_innnen in die Situation drohender Zahlungsunfähigkeit. Da aktuell nicht absehbar ist, ob bzw. bis wann die Maßnahme verlängert wird, wirft dies relevante Haftungsfragen für auf. Sind Liquiditätsprobleme absehbar, müssen die jeweiligen Finanzverantwortlichen im Sinne ihrer Sorgfaltspflicht (bzw. um nicht grob fahrlässig zu handeln) angestellte Mitarbeiter_innen kündigen sowie weitere Konsequenzen ziehen (z.B. Mietverträge beenden). Aus der Praxis wissen wir, dass viele Kündigungen bereits ausgesprochen wurden bzw. im Raum stehen.

    Wie sollen Kulturveranstalter_innen hier vorgehen?
    5.1. Was empfiehlt das Bundesministerium den Betroffenen grundsätzlich, die nun Kündigungen aussprechen müss(t)en?
    5.2. Wird das Bundesministerium die Auszahlung von gewährten Förderungen unverändert weiterführen, auch wenn für viele Fördernehmer_innen aktuell nicht absehbar ist, wie bzw. wann in welchem Umfang die Aktivitäten durchgeführt werden können?
    5.3. Wird das Bundesministerium die Möglichkeit schaffen, bei bereits bewilligten Förderungen die Auszahlung von Fördertranchen vorziehen, um drohende Zahlungsunfähigkeit zu vermeiden?


    6. Haftungsfragen

    Vollkommene Unklarheit besteht weiters darin:
    6.1. Wenn Veranstalter_innen Vorstellungen durchführen und sich Künstler_innen  bzw. Zuschauer_innen anstecken, inwiefern kann die Veranstalter_in haftbar gemacht werden? Was sind die Konsequenzen? 
    6.2. Wie sollen sich Veranstalter_innen diesbezüglich verhalten?


    7. Förderungen für Aktivitäten ab 3. April 2020, 12:00 Uhr

    Einer der größten Unsicherheitsfaktoren aktuell ist die Frage, wie mit Veranstaltungen ab 3. April 2020, 12:00 Uhr, umzugehen ist. Nachvollziehbar ist, dass momentan niemand vorhersagen kann, ob das Veranstaltungsverbot verlängert wird oder nicht. Gleichzeitig müssen aber jetzt Entscheidungen getroffen werden, Vorbereitungen getroffen werden, für die neue Zahlungsverpflichtungen eingegangen werden bzw. zum jetzigen Zeitpunkt die finanziellen Verluste verringert werden könnten (z.B. geringere Stornogebühren).

    Die generelle Frage lautet:
    7.1. Um sich nicht förderwidrig zu verhalten, müssen Kulturveranstalter_innen, Vereine, Künstler*innen, Companien mit der Vorbereitung und Planung geförderte Aktivitäten ab 3.4.2020 in unverändertem Umfang fortsetzen?


    8. Konsequenzen für laufende bzw. zukünftigen Fördereinreichung

    Die aktuellen Entwicklungen sind geeignet, sich auch auf die Behandlung der laufenden Fördereinreichungen bzw. nächsten Förderfristen auszuwirken. Während für etliche in Kunst und Kultur Tätigen entscheidend ist, dass es zu keinen Verzögerungen kommt, Förderanträge regulär rasch bearbeitet werden, kommende Fristen eingehalten werden, sind andere mit der Situation konfrontiert, dass sie z.B. durch Kinderbetreuungspflichten nicht ausreichend Ressourcen haben, fristgerecht einzureichen.
    8.1. Sind Verzögerungen in der Behandlung von Fördereinreichungen bzw. Förderentscheidungen absehbar (z.B. Verschiebung von Beiratsterminen und Jurysitzungen), auf die sich Antragsteller_innen einstellen sollen?
    8.2. Ist eine Kulanz bei den aktuellen Einreichfristen in begründeten Fällen denkbar (z.B. Nachreichfrist von 2-Wochen)?


    9. Weiterer Informationsaustausch

    Es ist davon auszugehen, dass im Laufe der Zeit zahlreiche weitere Fragen auftreten werden.

    Woran ist von Seiten des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport gedacht?
    9.1. Wird es eine zentrale Anlaufstelle für Fragen der Kunst- und Kulturförderung geben?
    9.2. Wird es ein ständiges Arbeitsformat geben, dass einen kontinuierlichen Austausch zwischen den Interessensvertretungen (die nun täglich zahlreiche Anfragen erhalten) und der Kunst- und Kultursektion geben, beispielsweise Krisensitzungen alle zwei Wochen?

     
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  • Aus der Krise lernen. Das Potenzial der Freien Tanz-, Theater- und Performanceszene.

    Pressemitteilung IG Freie Theater 27.4.2020

    Die Auswirkungen der Covid-19-Eindämmung haben die freie Szene und die IG Freie Theater vor besondere Herausforderungen gestellt. Unser Beratungsaufwand hat sich mehr als verdoppelt, ein Zeichen, vor welchen Herausforderungen die Künstler*innen derzeit stehen. Wir resümieren unsere Erfahrungen der letzten Wochen und machen konkrete Vorschläge. Wir sehen, dass gerade für die Freie Szene und die dort beschäftigten Künstler*innen und Akteur*innen neue Modelle gedacht werden sowie konkrete Investitionen vorgesehen werden müssen.

    Ulrike Kuner, Geschäftsführung IG Freie Theater:
    Die aktuelle Krise zeigt deutlich auf, an welchen Stellen die Freie Szene schwach ist: An der sozialen Absicherung, bei den Vertragsformen, an den Abhängigkeiten von Projektförderungen und Ticketeinnahmen. Stark ist sie in ihren künstlerischen Ausdrucksformen, ihrer Flexibilität und ihrer Unabhängigkeit von Veranstaltungsorten und Mauern. Die Freie Szene wird als erste bereit sein, wieder Kunst mit und für die Öffentlichkeit zu machen unter den gegebenen Sicherheitsmaßnahmen. Die Aufgaben für die kommende Zeit werden sein, die Fragen der sozialen Absicherung zu klären und die Freie Szene krisenfester zu machen.

    • Hilfefonds für Künstler*innen-Vereine
      Dringend erwartet wird der Hilfefonds für die Vereine der Künstler*innen (gemeinnützige Vereine), ohne die größtenteils keine Förderung beantragt und abgewickelt werden kann. Derzeit fallen v.a. Einnahmen aus Koproduktionen, Tourgagen und Ticketeinnahmen weg und gefährden somit massiv die Verpflichtungen der Vereine: Künstlerische Projekte zu realisieren, Künstler*innen und Mitarbeiter*innen zu bezahlen, laufende Fixkosten zu decken.
      Ein Grundeinkommen für Künstler*innen und Kulturschaffende würde - nicht nur derzeit - den Druck der Zugangsverfahren, der mehrfachen Antragstellung mit Prüfverfahren sowie den Unsicherheiten aufgrund der genreüblichen Mehrfachbeschäftigungen bedeutend mindern.

    • Realistische Arbeits-, Proben- und Trainingssituationen ermöglichen

    • Wie für alle anderen Arbeitnehmer*innen in Österreich müssen auch für die Künstler*innen realistische Arbeitsbedingungen möglich sein. Daher sind die für den 18.Mai angekündigten 20 m2 pro Mensch schlicht nicht machbar. Die geltende Abstandsregel bietet dagegen große Möglichkeiten, v.a. da die Produktionen im freien Bereich oft von künstlerischen Teams (Darsteller*innen / Regie oder Choreografie / Assistenzen / etc.) mit nicht mehr als 5 -10 Leuten umgesetzt werden, manchmal auch weniger. Und: Eines der Ergebnisse der Umfrage der IGFT unter freischaffenden Künstler*innen von April 2020 war, dass rund 70% der Teilnehmer*innen ihr Alter zwischen 18 und 45 angaben. Dies zeigt auch, dass die Freie Szene über alle Generationen hinweg aktiv ist.
      Mit einer realistischen Probensituation wird es möglich, aufrechte Förderverträge zu erfüllen und künstlerische Produktionen zu entwickeln. Den geltenden Sicherheitsbestimmungen entsprechend sind die Künstler*innen kreativ genug, Produktionen zu entwickeln, die z.B. Outdoor stattfinden oder in andere mögliche Formate münden – aber sie müssen hierzu ihrer Arbeit nachkommen dürfen.

      Verschiebungen der (oft vertraglich bereits fixierten) Produktionen bedeuten Mehrkosten, die aus den laufenden Förderverträgen heraus nicht gedeckt sind und einen immensen organisatorischen Mehraufwand bedeuten. Daher muss so bald wie möglich eine lebbare Arbeitssituation ermöglicht werden.

    • Maßnahmen und Kampagnen zur Rückgewinnung des Vertrauens in den Kunst- und Kulturbetrieb
      Gerade jetzt ist es wichtig, bei den Künstler*innen Vertrauen zu schaffen. Ihnen zu vermitteln, dass an ihre Arbeit geglaubt wird und alles getan wird, auch ihnen - wie allen anderen Arbeitnehmer*innen in Österreich - ihre Arbeitsplätze und Arbeitsmöglichkeiten zu erhalten.
      Gleichzeitig muss darüber nachgedacht werden, wie das Publikum wieder Vertrauen in die Veranstaltungsorte finden kann. Hierzu ist Geld und sind kluge Kampagnen notwendig, die es bereits jetzt vorzubereiten gilt.

      Die Zuschauer*innen haben aber nicht das Vertrauen in die Künstler*innen verloren. Daher ist es nun an der Zeit, Maßnahmen zu etablieren, die den Künstler*innen spätestens nach dem 30.6. wieder erlauben, künstlerisch mit Publikum tätig zu werden. Gerade die Freie Szene arbeitet sehr oft unabhängig von Häusern und Veranstaltungsräumen und ist kreativ genug, Projekte zu finden, die Menschen anspricht, bewegt, mitnimmt; aber nicht gefährdet. Ihnen dies mit klugen Sicherheitsmaßnahmen zu ermöglichen ist ein wesentlicher Schritt der Vertrauensbildung, welcher wesentlich dazu beitragen wird, ein Publikum nicht zu entfremden und neugierig auf Kunst zu bleiben.

    • Mobilität ermöglichen
      Gerade die freie Performanceszene arbeitet international, lebt vom Austausch und den Erfahrungen der Perfomer*innen. Auch hier braucht es bald Lösungen, wie eine professionelle Arbeitssituation wiederhergestellt werden kann und wie es möglich wird, dass die Künstler*innen wieder reisen können.

    • Technische und rechtliche Lösungen für Veranstaltungsorte planen
      In der derzeitigen Diskussion tauchen immer wieder technische Lösungen zur Eindämmung der Covid 19-Ausbreitung auf. Dies sind u. a. entsprechende Klimaanlagen und Lüftungswege, Adaptierungen von Publikumsorten, UV-Lichtanlagen etc.

      Um zukünftig einen Probe- und Spielbetrieb auch für die Orte der Freien Szene zu ermöglichen und um das Vertrauen der Zuschauer*innen wieder aufzubauen, braucht es finanzielle, rechtliche und organisatorische Hilfestellungen, um die größtmögliche gesundheitliche und rechtliche Sicherheit zu gewährleisten.
      Die Frage der Veranstalterhaftung wird in den nächsten Monaten zu diskutieren sein, welche unmittelbar Auswirkungen auf die Versicherungssituation haben wird.

      Die bereits avisierten Auflagen für Veranstaltungen und Beschränkungen btr. bestimmter Personengruppen müssen für die Orte und Veranstalter*innen der Freien Szene handhabbar gestaltet werden.

    • Reform der Vertragsformen, Abhängigkeiten und Kommunikationsmodelle
      Es zeigt sich, dass die Rechte der Künstler*innen (v. a. was die Fortzahlung ihrer Honorare und Gagen betrifft) nicht ausreichend geregelt sind. Und es zeigt sich auch, dass die realen – sehr verschiedenen - Beschäftigungsformen oft nicht in adäquaten Vertragsformen festgehalten sind. Die Abhängigkeit der Künstler*innen von den Theatern und Häusern und die derzeitige Auseinandersetzung um die Auszahlung der vereinbarten Honorare, Gagen und Koproduktionsgelder macht deutlich, dass es klare Regelungen geben muss, wie die Subventionen der öffentlichen Hand für die Theater und Häuser im Krisenfall eingesetzt werden, um bei den Künstler*innen anzukommen. Damit diese nicht – wie derzeit geschieht – von einem Tag auf den anderen ihre erwarteten Einnahmen nicht erhalten und auf Kulanzregelungen und Leistungen auf Hilfefonds verwiesen werden.

      Damit verknüpft ist auch eine Aufforderung an die Fördergeber*innen, von den Theatern, Häusern und Organisationen, die mit Geldern der öffentlichen Hand subventioniert werden, transparente, solidarische und faire Kommunikationsmodelle mit allen Künstler*innen und Mitarbeiter*innen zu etablieren.

    • Adaptierung der Fördermodelle
      In weiterer Folge wird auch klar, dass die Modelle der öffentlichen Hand, die eine direkte Künstler*innenförderung bewirken, neu gedacht werden müssen. Die Förderung soll krisenfester werden, d.h. die künstlerische Arbeit muss gefördert werden, als deren Resultat ein künstlerisches Projekt steht. Dies bedeutet eine Umkehrung der derzeitigen Situation, bei welcher sehr oft fast ausschließlich das künstlerische Projekt gefördert wird. Dies ermöglicht aber nicht, dass die Künstler*innen und Akteur*innen ausreichend sozial abgesichert sind (selten AMS-Bezug, wenig oder keine Pensionsversicherungszeiten und -beiträge etc.).

      Ziel muss sein, dass auch die Förderungen für die Freie Szene den Zugang zu den sozialen Absicherungen – wie für die allermeisten Österreicher*innen – möglich machen. Die Künstler*innen zahlen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, die auch ihnen den Zugang zum sozialen Netz ermöglichen müssen. Der bereits begonnene Prozess von Fair Pay – der fairen und gerechten Bezahlung der Künstler*innen – muss unbedingt fortgeführt werden. In einem ersten Schritt muss dazu die verpflichtende Einführung von Honoraruntergrenzen bei Förderungen durch die öffentliche Hand umgesetzt werden. Wir schlagen hierzu einen gemeinsamen Prozess von Fördergeber*innen, IG Freie Theater und den Künstler*innen vor, der ab Juni 2020 beginnen sollte.
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  • IGFT im Kulturmontag / ORF

    Stellvertretend für die IGFT sprach Geschäftsführerin Ulrike Kuner diese Woche im Kulturmontag im ORF2 über Fairness für freie Künstler*innen:

    Hier genau muss eingegriffen werden, dass [...] wenn eine solche Krise wieder auftaucht, es zum Schluss es nicht sein kann, dass die Künstlerinnen und Künstler kein Geld kriegen.

    Hier nachschauen: https://tvthek.orf.at/profile/Kulturmontag/1303

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  • 100 Tage Corona-Krise in Österreich

    Pressemitteilung Kulturrat Österreich, 18.6.2020

    Am 10. März wurden die ersten Rollbalken heruntergelassen. Seither gibt es für Kunst und Kultur allerlei Initiativen zur Abfederung von Einnahmenausfällen. Wo hakt es?

    Kunst und Kultur unter Corona-Bedingungen brauchen Finanzierung
    Künstler_innen und Kulturschaffende brauchen Entschädigung

    Perspektivisch: Für ein Ende des Prekariats
    Gemeinsam: Schweigemarsch der Künstler_innen & Kulturarbeiter_innen

    Am 10. März wurden die ersten Rollbalken heruntergelassen. Seither gibt es für Kunst und Kultur allerlei Initiativen zur Abfederung von Einnahmenausfällen. Wo hakt es? Noch immer sind Umsetzungen ausständig, noch immer bestehen Ausschlüsse – in einem Sektor, in dem sehr viele prekär arbeiten und leben. Der Härtefall-Fonds (WKO) erreicht leider trotz wiederholter Nachbesserungen längst nicht alle Kunst- und Kulturschaffenden. Der Covid-19-Fonds (KSVF) für Künstler_innen und Kulturvermittler_innen ist bis jetzt nicht über die „Soforthilfe“ von 1.000 Euro hinausgekommen. Der für Vereine essentielle NPO-Fonds (AWS) ist noch immer nicht startklar. Der zuletzt angekündigte neue Fonds zur „Überbrückungsfinanzierung für Künstler_innen“ (SVS) soll im Juli seine Tätigkeit aufnehmen. Nach 100 Tagen Corona-Krise steht fest: Verlässliche und für alle gleichermaßen einfach zugängliche Lösungen, die diese Krise in ihrer gesamten Dimension abdecken, lassen nach wie vor auf sich warten.

    Nun gehen die Rollbalken wieder hinauf, das Ringen um die Rechtsauslegung der Lockerungsverordnung ist in Teilen erfolgreich erledigt. Einnahmen fehlen jedoch. Es könne nicht sein, dass Kunst- und Kultureinrichtungen geschlossen halten müssen, weil sie durch die bestehenden Corona-Maßnahmen nicht kostendeckend arbeiten können, postulierte Staatssekretärin Mayer zu ihrem Amtsantritt. Maßnahmen, die den Veranstalter_innen verringerte Einnahmen abdecken, liegen aber noch nicht einmal als Entwurf vor.

    100 Tage Corona-Krise – wir nehmen diese Wegmarke zum Anlass, dringend notwendige Schritte zu formulieren:

    a) Sofortmaßnahmen

    (1) Die Entschädigung für NPOs, parlamentarisch bereits zweimal beschlossen, muss endlich umgesetzt werden.
    (2) Die Überbrückungsfinanzierung für selbstständige Künstler_innen muss zügig starten ‒ möglichst direkt nach Kundmachung der gesetzlichen Grundlage (derzeit frühestens am 3. 7.).
    (3) Bis zum Funktionieren der Überbrückungsfinanzierung soll der Covid-19-Fonds (KSVF) eine sofort auszuzahlende Zwischenfinanzierung zumindest für all jene leisten, deren Anträge auf Soforthilfe bereits positiv entschieden wurden. In der Höhe soll diese wie die zu erwartende Entschädigung aus der Überbrückungsfinanzierung bemessen sein.
    (4) Immer noch gibt es Personengruppen, die von den Entschädigungsleistungen ausgeschlossen sind, allen voran die meisten geringfügig Beschäftigten. Für sie braucht es dringend eine Lösung, beginnend mit der überfälligen Umsetzung der im 17. Covid-19-Gesetz bereits verankerten Aufnahme von mehrfach geringfügig und zeitweise Beschäftigten in Monaten, in denen ihre Einkommen daraus die monatliche Geringfügigkeitsgrenze übersteigen.
    (5) Ziel der Sofortmaßnahmen muss sein, zumindest monatliche Einkünfte in Höhe der Armutsgefährdungsschwelle für alle zu ermöglichen ‒ sei es als Aufstockung oder unbürokratischer als Pauschalzahlung.

    b) Begleitmaßnahmen zum beschränkten Wiederbeginn

    (6) Nicht generierbare Einnahmen aufgrund von Personenbeschränkungen und Sicherheitsmaßnahmen, aber auch zusätzliche Aufwendungen für Hygienemaßnahmen, Gagen und andere Mehrkosten für Zweitauftritte (bei Lösungen wie doppelten Konzerten, Aufführungen, Auftritten am gleichen Abend) müssen ersetzt werden. Dafür braucht es einen Neustartfonds.
    (7) Nicht generierbare Einnahmen als Folge von Verschiebungen und den noch unabsehbaren Folgewirkungen des globalen Lockdowns müssen ersetzt werden. Koproduktionen, Touring, transnationale Vernetzung können nicht von heute auf morgen wieder aufgenommen werden ‒ fest einkalkulierte Einnahmen fehlen für die nächste Neuproduktion. Darunter leidet vor allem die künstlerische Produktion: Gagen, Personal- und Produktionskosten stehen nicht wie geplant zur Verfügung. Auch dafür braucht es einen Neustartfonds – mit einer Laufzeit bis mindestens Ende 2021.
    (8) Alternative Fördermodelle müssen entwickelt werden, die grundsätzlich den Fortbestand künstlerischer Produktionen und Neuentwicklungen sichern und auf die künstlerische Arbeit und Arbeitsprozesse abzielen. Auch hierfür kann ein Neustartfonds modellhaftes Beispiel werden.
    (9) Es braucht Auffangmechanismen bei Corona-Infizierungen im Team, in der Crew, bei einzelnen Kunst- und Kulturschaffenden, z. B. analog der Ausfallhaftung bei Filmproduktionen.

    c) Vorausschauende Notfallmaßnahmen

    (10) Es braucht Lösungen zu vertragsrechtlichen Knebelformulierungen, nicht nur im geförderten Bereich. Klauseln zur automatischen „einvernehmlichen“ Kündigung oder Vertragsauflösung bei einem potenziellen nächsten Lockdown müssen verhindert werden. Entschädigungslose Vertragsrücktritte aufgrund höherer Gewalt dürfen nicht mehr möglich sein. Die Künstler_innen und Kulturschaffenden als Vertragspartner_innen müssen sich auf die vertraglich vereinbarten Einnahmen verlassen können. Es braucht also eine entsprechende Schutzklausel und angemessene Abschlagszahlungen. In weiterer Folge braucht es eine staatliche Kompensation, wenn die Ursache nicht lokal beschränkt ist.
    (11) Entsprechend zu überarbeiten sind die Förderrichtlinien im Kunst- und Kulturfeld, erforderlichenfalls auch die allgemeine Rahmenrichtlinie für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln.
    (12) Es braucht eine grundlegende Förderung digitaler Formate und zukunftsträchtige Vergütungsmodelle, damit Kunst- und Kulturschaffende ihre Leistungen nicht auf eigene Kosten und gänzlich ohne Einnahmen zur Verfügung stellen müssen.

    d) Grundlegender Änderungsbedarf

    (13) „Von Arbeit leben können“. Dieser Satz muss im Kunst- und Kulturfeld Selbstverständlichkeit werden. Praktisch umfasst das:
    (14) Umsetzung einer umfassenden Strategie zu angemessener Bezahlung und guten Vertragsverhältnissen (Fair Pay). Das reicht von der Etablierung von Mindesthonorarkatalogen bis zur Einführung eines Urheber_innenvertragsrechts.
    (15) Selbstverständliche jährliche Valorisierung von Kunst- und Kulturförderungen ‒ zumindest in Höhe der Inflationsrate.
    (16) Das bedeutet: Auch die staatlichen Mittel für Kunst und Kultur müssen nach oben gehen, zumindest verdoppelt werden.
    (17) Zahlreichen Änderungsbedarf gibt es in Hinblick auf zu lösende Fragen der sozialen Absicherung: Stichwort Kompatibilität der unterschiedlichen Systeme beim Zusammenspiel von unselbstständiger und selbstständiger Tätigkeit mit Phasen der Erwerbslosigkeit. Stichwort Künstler_innen-Sozialversicherungsfonds – allem voran Ausweitung der Zuschussberechtigten, zusätzliche Bonusjahre für die Dauer der Krise, Abschaffen der Einkommensuntergrenze.

    Wir alle brauchen Kunst und Kultur ‒ für den Genuss wie als Spiegel, für eine gesellschaftliche Veränderung wie als Grundlage von Wertschöpfung. Kunst- und Kulturschaffende wollen agieren, wollen performen, wollen spielen, wollen zeigen. Wie alle müssen sie aber auch von ihrer Arbeit leben können.

    Unter dem Brennglas der Krise ist in vielen gesellschaftlichen Sektoren deutlich geworden, wie prekär die Situation der Arbeitenden ist. Nutzen wir die Situation, um nachhaltige Änderungen herbeizuführen. Auch, und besonders, im Feld der Kunst und Kultur.

    Setzen wir uns gemeinsam dafür ein:

    Schweigemarsch

    … der Künstler_innen, Kulturschaffenden, Supporter_innen aller Sparten und Gewerke

    Für ein deutliches Zeichen der Solidarität mit der Kunst und Kultur in Österreich.
    Ein klares Bekenntnis zur Finanzierung von Kunst und Kultur in Österreich!
    Kunst- und Kulturschaffende müssen von ihrer Arbeit leben können!
    Denn ohne Kunst wird's still.

    Mittwoch, 1. Juli 2020 15h
    Treffpunkte: Schottenring bzw. Urania
    Abschlusskundgebung: Heldenplatz (ab ca 16h)

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  • Stabile Bedingungen für die freie Szene schaffen – offener Brief an Kulturpolitiker*innen

    Offener Brief der IG Freie Theaterarbeit vom 02.11.2020

    Jetzt handeln: Stabile Bedingungen für die freie Szene schaffen

    Sehr geehrter Herr Vizekanzler Mag. Werner Kogler,
    sehr geehrte Frau Staatssekretärin Mag. Andrea Mayer,
    sehr geehrte Frau Landeshauptfrau Mag. Johanna Mikl-Leitner
    sehr geehrte Frau Stadträtin Mag. Veronica Kaup-Hasler,
    sehr geehrte Frau Landesstatthalterin Dr. Barbara Schöbi-Fink,
    sehr geehrte Frau Landesrätin Dr. Beate Palfrader,
    sehr geehrter Herr Landeshauptmann Dr. Peter Kaiser,
    sehr geehrter Herr Landeshauptmann Mag. Hans Peter Doskozil,
    sehr geehrter Herr Landeshauptmann Dr. Wilfried Haslauer,
    sehr geehrter Herr Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer,
    sehr geehrter Herr Landesrat Mag. Christopher Drexler,

    die am Samstag verkündeten neuen Maßnahmen zur Eindämmung der Covid 19-Pandemie treffen die Künstler*innen und Veranstalter*innen hart. Gerade erst wurde mit der Realisierung der verschobenen Projekte vom Frühjahr begonnen, die nun präsentiert werden konnten – nun kommt eine weitere Unsicherheit und Unterbrechung auf alle Beteiligten zu. Weitere Lockdowns sind nicht auszuschließen.

    Dass die Künstler*innen der freien Szene flexibel und schnell mit Inhalten und Formaten reagieren können, ist ein Vorteil. Dennoch ist auch hier die Politik gefordert. Die bestehenden Förderformate entsprechen nicht den ständig neuen Herausforderungen und Bedingungen, unter denen Kunst und Kultur derzeit produziert und gezeigt werden kann.

    Als wirksame Instrumente braucht es zumindest bis Ende 2021 kontinuierliche Absicherungen für die Künstler*innen, unabhängig von künstlerischen Produktionen, aber auf die Fortführung der künstlerischen Arbeitspraxis abzielend (etwa durch langfristige halbjährliche / ganzjährige Arbeitsstipendien bzw. „künstlerisches Grundgehalt” oder “Basishonorar“)

    • Förderungen für die geplanten und nun notwendigerweise abzusagenden Produktionen sollen zur Gänze – zum Zeitpunkt der Absage – anerkannt und alle vereinbarten Honorare und Gagen zur Gänze an alle Beteiligten ausbezahlt werden.

      Wichtig: Die Erfahrungen aus dem ersten Lockdown dürfen sich nicht wiederholen! Es darf keine zweite Welle von einseitigen Vertragsauflösungen von Seiten der Häuser und Institutionen geben – die Künstler*innen müssen für die vereinbarten Leistungen entlohnt werden, auch wenn diese aufgrund der Pandemie nicht erbracht werden können. Eine Gleichstellung der Angestellten und freischaffenden Akteur*innen ist unbedingt anzustreben.
       

    • Wenn Produktionen noch einmal verschoben werden müssen, sollen für den weiteren Arbeits- und Wiederaufnahmeprozess gesonderte Mittel zur Verfügung stehen. Hiermit soll das zusätzliche Arbeitsaufkommen, neue Honorare, Kommunikation, Werbung, Mieten, Corona-Testungen etc. abgedeckt werden.
       
    • Alternative Förderformate, die auf hybride, digitale, ortsunabhängige, nicht auf Live-Publikum bedachte Produktionen und künstlerische Arbeitsprozesse abzielen, sollten schnell etabliert und auf Dauer gestellt werden. In Abstimmung mit den Akteur*innen der Szene können hier schnell passende Formate gefunden werden.
       
    • Training von professionellen Künstler*innen muss gleichgestellt werden mit dem Training von Spitzensportler*innen – und immer möglich sein.
    • Die Raum- und Arbeitsplatzsituationen gerade für freischaffenden Künstler*innen muss sichergestellt werden:
       

       

      • Jetzt müssen die bestehenden Proben- und Arbeitsräume, die oft in bestehenden Koproduktions- und Kooperationshäusern für die freie Szenen existieren, unbedingt offen gehalten werden. Häuser sollen ihre Proberäume nicht schließen.
         
      • Ergänzende Räume, die den Hygienevorschriften (Platz, Lüftungsmöglichkeiten etc.) entsprechen, sollten jetzt der Szene zur Verfügung gestellt werden und Gelder zur Anmietung solcher Räume schnell und einfach bereitgestellt werden.
         
      • Mittelfristig müssen die vorhandenen Kapazitäten erweitert, vergrößert und verbessert werden (Stichwort: Neue, interdisziplinäre Arbeits- und Produktionshäuser, niederschwellig, groß, serviciert statt kuratiert).
         
    • Dringend anzugehen ist ein Monitoring dieser Zeiten – und wissenschaftliche Begleitung. Was hat sich für die Künstler*innen verändert, wo sind die Häuser und Institutionen gefordert, was braucht das Publikum? Kunst- und Künstler*innenförderung soll neu gedacht werden und gleichzeitig soll aufgrund einer soliden Datenbasis die Kulturpolitik künftige Handlungsfelder wie etwa Förderprogramme, Infrastrukturen etc. neu bestimmen.
      Der Europäische Dachverband der freien darstellenden Künste lanciert derzeit europaweit eine Studie bezüglich der Situation der freischaffenden darstellenden Künstler*innen; wichtig ist parallel die Erfassung der konkreten Situation auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene.
       
    • Die soziale und finanzielle Absicherung der Künstler*innen muss erweitert werden  – künftige Sozialversicherungsmodelle für Künstler*innen und Kulturschaffende berücksichtigen einen „Artist Status“ mit einer durchgehenden Versicherungsleistung und einer entsprechenden Kranken- und Pensionsversicherung.
       
    • Die Beratungs-, Fort- und Weiterbildungsangebote für Künstler*innen und Kunstschaffende müssen gestärkt und weiter professionalisiert werden – darunter fallen vor allem die Angebote bezüglich organisatorischer, juristischer, förderspezifischer, medialer Expertise. Die IG Freie Theaterarbeit sieht den dringenden Bedarf, das bestehende Angebot in ganz Österreich weiter auszubauen – und in direktem Feedback mit den Künstler*innen stetig zu adaptieren. 

    Wir sehen die wiederkehrenden Unsicherheiten gerade für den Kunst- und Veranstaltungsbetrieb auch als Chance, die gesamte Fördersystematik für diesen Sektor zu überarbeiten. Neue Förderformate, neue Ideen bezüglich neuer Arbeitsorte und einer nachhaltigen sozialen Absicherung gerade für die freischaffenden Künstler*innen und neue Weiter- und Fortbildungsangebote können nun entwickelt werden.

    Trotz allen Herausforderungen gibt es genug Ideen, um über 2020 hinaus eine lebendige, stabile zeitgenössische und in die Gesellschaft wirkende freie Tanz-, Theater- und Performer*innenszene in Österreich nicht nur erhält, sondern ausbaut. Wir laden alle Kulturpolitiker*innen und Verantwortlichen ein, gemeinsam die Strukturen für Kunst und Kultur weiterzuentwickeln.

    Ulrike Kuner
    Geschäftsführung IG Freie Theaterabeit

    Inge Gappmaier, Veronika Glatzner, Barbara Herold, Daniela Oberrauch, Martin Ojster, Sara Ostertag (Obfrau), Sabine Reiter, Charlotta Ruth.
    Vorstand IG Freie Theaterarbeit

    ***
    Die IG Freie Theaterarbeit wurde 1988 gegründet und ist Mitglied im Kulturrat Österreich. Seit 2018 ist sie Gründungsmitglied und Sitz des Europäischen Dachverbands der Freien Darstellenden Künste (EAIPA) mit Mitgliedern in derzeit 15 Ländern.

    Kontakt für Nachfragen:
    IG Freie Theaterarbeit
    Geschäftsführung: Ulrike Kuner
    e-mail: u.kuner@freietheater.at

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  • Jahresrückblick IG Freie Theaterarbeit 2020

    Es war nicht unspannend, dieses Jahr 2020, es hat uns alle vor große Herausforderungen gestellt und unser Tun, unsere Sicherheiten, unsere Pläne einfach so über den Haufen geworfen. Corona hat uns auf allen Ebenen getroffen. Es attackiert unsere Körper, die zu deren Schutz eingeführten Corona-Sicherheitsmaßnahmen bestimmen unser aller Leben. Wir müssen neu denken und neu definieren, was uns wichtig ist und wie wir sein, leben und arbeiten wollen. Die persönlichen Erfahrungen spiegeln sich im professionellen Arbeiten. Künstler*innen denken anders – Inhalte und Formate werden überprüft, neu gedacht, reformiert, neu ausgerichtet. Noch nie gab es dabei so viel Aufmerksamkeit für die Arbeits- und Rahmenbedingungen der freischaffenden Künstler*innen, sowohl von Seiten der Politik als auch der Medien – und dies lokal, national, europaweit und darüber hinaus. Wir finden offene Ohren und die Bereitschaft zur Veränderung, zur Reform. Das gesamte System wird durchleuchtet und es wird hoffentlich gelingen, bald bessere Bedingungen für die Arbeit der Künstler*innen zu schaffen. Neues Denken ist angesagt.

    Noch nie hatte die IG Freie Theaterarbeit so viele Mitglieder: In den letzten drei Jahren stieg die Anzahl der Mitglieder um über 70%, aktuell verzeichnen wir ca. 1.770 Mitglieder – davon 74 % Frauen. Wir erkennen dies als einen Auftrag, den wir in unserer täglichen Arbeit immer berücksichtigen und in allen kulturpolitischen Verhandlungen anführen.

    Für 2021 bleibt der Mitgliedsbeitrag wieder bei € 35.
    Achtung: Um Ressourcen zu schonen, verschicken auch heuer KEINE ERLAGSSCHEINE. Bitte überweist einfach auf unser Konto:

    Inhaber: IG Freie Theaterarbeit
    IBAN: AT32 1490 0220 1000 2897

    Was gibt’s für euren Mitgliedsbeitrag? Persönliche Beratungen und Informationen, Teilnahme an allen Info-Veranstaltungen, ermäßigter Eintritt zu mehr als 88 Theatern und Festivals, viermal jährlich die gift – zeitschrift für freies theater, uvm. Der Beitrag ist aber vor allem auch eine solidarische Unterstützung unserer kulturpolitischen Arbeit und hilft uns, eure Belange im großen Format zu unterstützen.

    INFORMATION UND BERATUNG

    Wir haben über 3.200 Beratungen durchgeführt – mehr als eineinhalb so viele wie im letzten Jahr. 2.270 davon nahmen Frauen wahr, 930 Männer.
    In 2.147 ausführlichen telefonischen und Zoom-Beratungen, mit 1.050 Teilnehmer*innen an 41 Info-Veranstaltungen und in 180 persönlichen Einzelgesprächen haben wir eure Fragen beantwortet und gemeinsam Lösungen gesucht. 
    Seit März bieten wir auch Online-Infoveranstaltungen an. Da uns dadurch auch die Künstler*innen aus den Bundesländern „näherrücken“ und teilnehmen konnten, möchten wir dieses Format unbedingt beibehalten und werden unser Angebot dementsprechend erweitern. Wir schätzen den laufenden Austausch sehr und sind immer interessiert an den Erfahrungen und Berichten aus den Bundesländern.
    Und wir haben unsere Online-Tools ausgebaut und freuen uns sehr, dass so viele unsere Infos auf der Website abrufen und uns über Facebook und Instagram folgen.

    POLITIK

    Es ist uns ein großes Anliegen, das Thema der „Fairness“ im gesamten Theater- und Veranstaltungsbetrieb zu konkretisieren. Dies beinhaltet nicht nur Fair Pay, sondern auch Fair Play. Es geht um Kommunikation, und sehr konkret um Beschäftigungsarten und Vertragsgestaltungen. Die Corona-bedingten Absagen, Verschiebungen bzw. Auszahlungen oder Nicht-Auszahlungen der Verträge haben auf allen Seiten deutlich gemacht, dass es hier viel zu tun gibt. Aber wir haben es geschafft, eine breite Aufmerksamkeit btr. der Nöte und Rechtslagen von Künstler*innen zu erreichen und sind im ständigen, konstruktiven Austausch mit Kulturpolitiker*innen, mit sehr vielen Institutionen und Theatern in den meisten Bundesländern. Wir erwarten 2021 auf vielen Ebenen deutliche Fortschritte und Reformen; konkrete Prozesse sind aufgesetzt. Der von StS Andrea Mayer initiierte Fairness-Prozess – „Fair Forum“ ist ein wichtiges Instrument, bei dem die entsprechenden Themenfelder aufgerufen werden und an konkreten Verbesserungen gearbeitet wird – gemeinsam mit den Bundesländern, gemeinsam mit den IGs.

    Seit Beginn 2020 gibt es in Wien eine professional min. fee für geförderte Projekte, sowie Ein- und Zweijahresförderungen. Dies ist ein wichtiger erster Schritt hin zu einer gerechten Fair Pay-Strategie, die 2021 weiter entwickelt wird. In Kärnten hat bereits eine Workshopreihe zum Thema „Honoraruntergrenze“ begonnen, der bis Sommer 2021 konkrete Ergebnisse zeigen soll.
    Das Symposium „Freie Szene – Orte schaffen“, welches wir am 03./04.09.2020 in Kooperation mit den IGs in Wien und auf Initiative der Kulturstadträtin Veronica Kaup-Hasler durchgeführt haben, hat die Notwendigkeit von niederschwelligen, frei zugänglichen, unkuratierten Arbeits- und Probeorten für die freie Szene deutlich gemacht. Es gibt auch schon sehr detaillierte Überlegungen, wie solche Orte aussehen und was diese leisten sollen; gemeinsam mit der Wiener Perspektive wurden Konzepte erarbeitet, die natürlich auch die Corona-Erfahrungen berücksichtigten und Anfang 2021 breiter öffentlich präsentiert und diskutiert werden.

    Für 2021 haben wir übrigens auch wieder eine physische Bundesländertour geplant, deren wichtigste Themen genau diese sein sollen: Fairness, Honoraruntergrenzen, uvm. – Termine folgen!

    Auch mit dem BMEIA ist uns eine Kooperation gelungen: Mit ACT OUT, dem Tour- und Residency-Förderprogramm sowie einer Vimeo-Plattform für digitale Mitschnitte haben wir Arbeits- und Auftrittsmöglichkeiten für Theater- und Tanz-/Performanceproduktionen international eröffnet. Die digitalen Angebote der freien Szene werden über die Vimeo-Plattform direkt mit den Kulturforen und Botschaften Österreichs in der ganzen Welt vernetzt – aus dem dort bereit gestellten Angebot werden z.B. Streaming-Vorführungen ausgewählt und realisiert.

    IG NETZ

    Die Zahl der Antragsteller*innen um Zuschüsse aus dem IG Net steigt ständig, was heißt, dass mehr und mehr Organisationen ihre Künstler*innen anstellen. Dies ist ein sehr erfreulicher Trend, dessen Ausbau wir gerne fördern möchten. Es ist 2020 gelungen, die Bundesländer Wien, Vorarlberg, Tirol, Steiermark, Oberösterreich und Burgenland zu überzeugen, mit in den IG-Netz-Topf einzuzahlen. Das hat bewirkt, dass die Antragsberechtigten in diesen Bundesländern die maximale Zuschusshöhe von € 200 pro Monat/Person erhalten haben. Der Bund/BMKÖS hat außerdem sein finanzielles Engagement von € 300.000 auf € 500.000 aufgestockt und sorgt in den mitfinanzierenden Bundesländern für Fördergerechtigkeit – das heißt, dass aus Bundesmitteln Ausgleichszahlungen bis zur vollen Förderhöhe von € 200 aufgebracht werden, sollten die Mittel aus den Bundesländern nicht ausreichen. Im Großen und Ganzen eine wirklich großartige Entwicklung: Endlich werden die Bundesmittel, die ja seit 1991 bereitstehen, um Mittel aus den Bundesländern verstärkt. Danke!

    EUROPÄISCHER DACHVERBAND DER FREIEN DARSTELLENDEN KÜNSTE (EAIPA)

    2018 konnten wir den Europäischen Dachverband der Freien Darstellenden Künste gründen und bei uns in Wien seinen Sitz (und seine Präsidentschaft) ansiedeln. Am 25. Oktober 2020 dieses Jahres fanden die Wahlen zum neuen Vorstand statt: Ulrike Kuner wurde als Präsidentin wiedergewählt. Unsere 17 Mitglieder kommen aus 15 Ländern: Österreich, Bulgarien, Deutschland, Finnland, Island, Italien, Rumänien, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Tschechien, Ungarn und der Ukraine – und wir wachsen weiter.
    Wir haben bereits viel Aufmerksamkeit erregt und wurden zu Konferenzen und Präsentationen eingeladen. Im Besonderen jedoch werden wir mit unserem Expert*innenwissen bereits bei der Europäischen Kommission gehört und sind Partner im neu formierten “European Theatre Meeting” – ein regelmäßiges Arbeitstreffen der Theaternetzwerke und der Vertreter*innen der EU Kommission. In diesem Zusammenhang waren wir Konsortiums-Mitglied beim ersten “European Theatre Forum – European Performing Arts in focus”, einer großen Online-Konferenz, die von 11.-13.11.2020 stattfand. Wir haben v.a. die Themen ‚working conditions‘ und ‚social dimensions‘ in die Diskussion eingebracht und arbeiten konkret für eine stärkere Anerkennung der Freien Szene auf politischer und medialer Ebene. Dementsprechende Aufmerksamkeit von Seiten des Europäischen Parlaments gibt es jedenfalls bereits.

    DANKE!

    Vor allem in diesem uns alle äußerst herausfordernden Jahr 2020 möchten wir uns bei EUCH – unseren Mitgliedern – für eure Unterstützung und das Vertrauen, das uns entgegengebracht wird, bedanken. Uns hat sehr viel positives Feedback und konstruktive Vorschläge erreicht, über die wir uns sehr gefreut haben. Unser Team bemüht sich um ständige Recherche und Kommunikation der aktuellen und relevanten Informationen und Beratungen zu allen Herausforderungen und Stolpersteinen. Auch ein herzliches Danke für die finanziellen Beiträge, die nicht zuletzt einen wesentlichen Anteil zum Budget der IGFT beitragen. Und natürlich möchten wir uns auch bei den Fördergeber*innen für die Unterstützung unserer Jahrestätigkeit und für Projektzuschüsse besonders bedanken. Mit diesen Geldern gelang und gelingt es, unsere Arbeit für die Künstler*innen und Kulturschaffenden weiter auszugestalten und zu verbessern.
    2020 waren dies:

    • Das BMKÖS – Bundesministerium für Kunst, Kultur, Öffentlichen Dienst und Sport – und dort v.a. Abteilungen Musik und Darstellende Kunst;
    • die Stadt Wien / Abteilung Kunst und Kultur;
    • die LSG / ÖSTIG – Österreichische Interpretengesellschaft
    • sowie das BMEIA – Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres.

    Wir danken 2020 insbesondere auch den Redakteur*innen des Falter, DerStandard, ORF, Ö1, Salzburger Nachrichten und vielen mehr. Sie haben oft komplexe und sperrige Informationen in lesbare und verständliche Artikel und Beiträge übersetzt und interessieren sich für die Belange der Künstler*innen – nicht nur im Einzelfall, sondern auf systematischer Ebene. Außerdem unterstützen Sie uns sehr durch die mediale Aufmerksamkeit. Danke auch Ihnen!

    Was kommt 2021? Fairness! Die bereits begonnenen Fair Pay und Fair Play-Prozesse müssen weiter diskutiert, ausformuliert und angewendet werden, um nachhaltige Veränderungen zu erreichen. Dabei stehen für die IGFT faire Arbeitverhältnisse im Vordergrund, die unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Alter, ethnischer oder religiöser Zugehörigkeit, körperlicher Verfassung oder sozialer Schicht ermöglicht werden müssen.
    Wir freuen uns auf ein herausforderndes 2021 und arbeiten kontinuierlich daran, noch mehr Akteur*innen zu überzeugen, Mitglied zu werden.

    Vielen herzlichen Dank und einen guten Start ins neue Jahr wünschen

    Ulrike Kuner / Geschäftsführung mit Vorstand und dem IGFTeam 

    ***
    Die IG Freie Theaterarbeit wurde 1988 gegründet und ist Mitglied im Kulturrat Österreich. Seit 2018 ist sie Gründungsmitglied und Sitz des Europäischen Dachverbands der Freien Darstellenden Künste (EAIPA) mit Mitgliedern in derzeit 15 Ländern.

    Kontakt für Nachfragen:
    IG Freie Theaterarbeit
    Geschäftsführung: Ulrike Kuner
    E-mail: u.kuner@freietheater.at

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  • Kulturrat Österreich begrüßt die Öffnung der Fonds

    PRESSEMITTEILUNG
    Kulturrat Österreich am 07.07.2020

    __/ Angekündigte Entschädigungsfonds für Kunst und Kultur starten endlich
    __/ Aussicht auf finanzielle Hilfe nach Lockdown für Viele

    __/ Kulturrat Österreich begrüßt die Öffnung der Fonds

    _______/ https://www.kulturrat.at

    Überbrückungsfinanzierung für selbstständige Künstler_innen (SVS), NPO-Fonds (AWS) und Phase 2 im Covid-19-Fonds (KSVF) nehmen ihre Arbeit auf. Zusammen mit dem Härtefall-Fonds (WKO) und dem Fixkostenzuschuss eröffnet das Vielen in Kunst und Kultur die Möglichkeit, fehlende Einnahmen aufgrund von Lockdown und Covid-19-Präventionsmaßnahmen  wenigstens teilweise auszugleichen.

    __/ Sind wir zufrieden?

    Es ist zu begrüßen, dass die Refinanzierungsmaßnahmen nun endlich soweit aufgesetzt und funktional sind, dass die akute Geldnot in Kunst und Kultur bald für viele zumindest vorübergehend behoben sein wird. Geldsorgen werden uns aber weiterhin begleiten, schon weil ein monatliches Einkommen über der Armutsgefährdungsgrenze vielfach unerreichbar ist. Nach wie vor gibt es auch Personen, die noch überhaupt keinen Anspruch auf Geldersatzleistungen seit dem Lockdown haben: Noch fehlt beispielsweise die Umsetzung der gesetzlich bereits seit längerem beschlossenen Aufnahme mehrfach geringfügig Beschäftigter in den Kreis der Zuschussberechtigten im Härtefall-Fonds (WKO). Maßnahmen, die Entschädigungen für Ausfälle und Mehrkosten von mehr als sechs Monaten abdecken, fehlen bislang gänzlich – obwohl bereits jetzt klar ist, dass ein „Normalbetrieb“ in weiter Ferne liegt und Veranstaltungen bis Jahresende weiterhin nur mit Einschränkungen möglich sind. Maßnahmen für die Post-Corona-Politik sind großteils noch nicht einmal ansatzweise formuliert.

    Wir verweisen auf die Liste an notwendigen Maßnahmen, die wir anlässlich der 100 Tage seit Beginn der Corona-Maßnahmen vorgestellt haben, und empfehlen die Lektüre der Forderungen an eine Post-Corona-Politik, wie sie von Mitgliedern der Arge Kulturelle Vielfalt dieser Tage vorgelegt wurden:

    100 Tage Corona-Krise in Österreich, Kulturrat Österreich: https://kulturrat.at/agenda/corona/20200618

    _______/ Die neuen Fonds im Überblick:

    __/ Überbrückungsfinanzierung für selbstständige Künstler_innen (SVS)

    Hinter dieser etwas sperrigen Bezeichnung verbirgt sich eine Einmalzahlung an selbstständige Künstler_innen in Höhe von bis zu Euro 6.000,-. Der Antrag ist bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS) zu stellen und soll Einnahmenausfälle bis zum Jahresende 2020 abfedern.

    Antragsberechtigt sind Künstler_innen, die Kunst und Kultur schaffen, ausüben, vermitteln oder lehren und in der SVS als Künstler_in versichert sind – ausschlaggebend ist die selbst gemachte Berufsangabe bei der Versicherungserklärung. Künstler_innen, die – aus welchen Gründen auch immer – bislang nicht unter Nennung ihres Berufs als Künstler_in bei der SVS versichert sind (sei es, weil vor der künstlerischen Tätigkeit eine andere Tätigkeit selbstständig ausgeübt wurde, oder weil der Eintrag in der SVS anders interpretiert wurde), können im Zuge der Antragstellung eine entsprechende Änderung urgieren.

    Voraussetzung ist außerdem eine bestehende Versicherung in der SVS am 13. 3. 20 (pflichtversichert oder freiwillig per „Opting-in“), oder eine Pflichtversicherung in den Jahren 2018 und/oder 2019 und eine aufrechte künstlerische Arbeit, oder ein Versicherungseintritt (pflichtversichert oder freiwillig per “Opting-in“) bis 13. 6. 20. Eine Rückforderung des Zuschusses ist vorgesehen, wenn im Kalenderjahr 2020 die Höchstbeitragsgrundlage zur Sozialversicherung (Euro 75.180,-) überschritten wird.

    Wie ist das Verhältnis zu anderen Fonds? Eine Unterstützung aus dem Härtefall-Fonds (WKO), der für Kunst- und Kulturschaffende nach wie vor zugänglich ist, wird hier angerechnet. Anträge an die SVS sind unbürokratisch, es handelt sich jedoch um eine Pauschalzahlung von maximal 6.000 Euro. Anträge an die WKO erfordern ein paar Angaben mehr, ergeben aber möglicherweise einen höheren Betrag. Erhaltene Arbeitsstipendien, eine Erstunterstützung aus dem Covid-19-Fonds beim KSVF (Phase 1) oder Unterstützungen aus den Verwertungsgesellschaften spielen für die Überbrückungsfinanzierung (SVS) keine Rolle. Die Überbrückungsfinanzierung ist zudem steuerfrei. Ein Wermutstropfen: Der Bezug von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung ist ein Ausschlussgrund ‒ jedenfalls solange dieser besteht.

    # Antrag und Information bei der SVS: https://www.svs.at/cdscontent/?contentid=10007.859358&portal=svsportal
    # Richtlinie beim BMKOeS: https://www.bmkoes.gv.at/dam/jcr:97880715-a117-40f5-962f-099963b4af4a/Richtlinie_Ueberbrueckungsfinanzierungsfonds.pdf

    __/ NPO-Fonds (AWS)

    Lange hat es gedauert, zwei Gesetze und einige Zeit später gibt es nun endlich einen Refinanzierungstopf für Non-Profit-Organisationen. Gemeinnützige Organisationen von der Kulturinitiative bis zum Sportverein, von der Menschenrechtsorganisation bis zum gemeinnützig organisierten Kulturbetrieb können nun beim austria wirtschaftsservice (AWS) für bestimmte Kosten zwischen 1. 4. und 30. 9., für Einzelnes zwischen 10. 3. und 30. 9. einen Zuschuss beantragen.

    Berechnungsgrundlage ist der Vergleichszeitraum im Jahr 2019 oder der Durchschnitt aus den Jahren 2018 und 2019. Gefördert werden im wesentlichen Betriebskosten, darüber hinaus gibt es aber die Möglichkeit, einen Struktursicherungsbetrag in Höhe von 7% der Einnahmen aus dem Jahr 2019 als Pauschale zusätzlich zu beantragen. Anstellungskosten werden nur ersetzt, wenn sie Anstellungen nach dem Behinderteneinstellungsgesetz betreffen, und auch hier nur, wenn keine Kurzarbeit möglich war.

    Analog dem Fixkostenzuschuss ist auch beim NPO-Fonds eine Untergrenze eingezogen: Wer aus der Summe förderbarer Kosten und dem Struktursicherungsbeitrag unter 500,- Auszahlungsbetrag liegt, ist ausgeschlossen. Die Obergrenze liegt bei Euro 2,4 Mill. Kostenersatz bzw. 120.000,- für die Zusatzpauschale je gemeinnütziger Organisation. Entsprechend dieser Bandbreite sind unterschiedliche Grenzen für Nachweise schon bei Beantragung bis hin zu den Auszahlungsmodalitäten und der Abrechnung eingezogen. Bis Euro 3.000,- ist der Antrag mit einigermaßen überschaubarem Aufwand verbunden, die Auszahlung der Gesamtsumme erfolgt sofort. Im Detail ist die Antragstellung durchaus anspruchsvoll, Kulturförderantrags-Erprobte sind klar im Vorteil ‒ Informationen gibt es bei den Interessenvertretungen im Feld.

    Was fehlt: Kostenersatz für Mitarbeiter_innen allgemein sowie insbesondere jene, die nicht in Kurzarbeit gehen konnten oder nur geringfügig angestellt sind. Und ein großer Haken: Voraussetzung für diese Förderung ist der Nachweis schadensmindernder Maßnahmen. Was darunter zu verstehen ist, muss erst noch geklärt werden.

    # Antrag, Information und Richtlinie: https://npo-fonds.at

    __/ Phase 2 im Covid-19-Fonds (KSVF)

    Parallel zur Überbrückungsfinanzierung für selbstständige Künstler_innen gibt es nun auch die lange angekündigte Phase 2 im Covid-19-Fonds des Künstler_innen-Sozialversicherungsfonds (KSVF), ab 10. 7. sind Anträge möglich. Antragsberechtigt sind hier jene Künstler_innen und Kulturvermittler_innen, die weder die Voraussetzungen des Härtefall-Fonds noch der Überbrückungsfinanzierung erfüllen. Allerdings sind die Fördersummen gegenüber den beiden größeren Fonds halbiert: max. Euro 3.000,- sind möglich, die Soforthilfe aus der Phase 1 wird eingerechnet. Zudem wird die Entschädigung bereits ab einem Jahreseinkommen 2020 von Euro 29.942,90 zurückgefordert. Wer 2020 bereits eine Zahlung aus dem regulären Unterstützungsfonds des KSVF erhalten hat, ist beim Covid-19-Fonds nicht anspruchsberechtigt. Weiterhin gilt: Wer Künstler_in oder Kulturvermittler_in ist, entscheidet der Beirat des Covid-19-Fonds (KSVF).

    # Antrag, Information und Richtlinie: https://www.ksvf.at/covid-19.html

    Der Kulturrat Österreich hat die Situation der einzelnen Künstler_innen und Kulturvermittler_innen kontinuierlich im Blick und wird die Wirksamkeit der Leistungen aus den Entschädigungsfonds entsprechend analysieren.

    _______/ Rückfragen:

    Kulturrat Österreich
    contact@kulturrat.at
    https://www.kulturrat.at
    https://www.twitter.com/kulturrat_oe

    Gumpendorfer Str. 63b
    1060 Wien

    _______/ Kulturrat Österreich

    Der Kulturrat Österreich ist der Zusammenschluss der Interessenvertretungen von Kunst-, Kultur- und Medienschaffenden. Gemeinsam vertreten diese IGs rund 5500 Einzelmitglieder, 39 Mitgliedsverbände und deren Mitglieder, 700 Kulturinitiativen sowie 14 freie Radios.

    __/ Mitglieder des Kulturrat Österreich:

    ASSITEJ Austria – Junges Theater Österreich
    Berufsvereinigung der Bildenden Künstler Österreichs
    Dachverband der Filmschaffenden
    IG Bildende Kunst
    IG Freie Theaterarbeit
    IG Kultur Österreich
    Österreichischer Musikrat
    IG Übersetzerinnen Übersetzer
    Verband Freier Radios Österreich
    VOICE – Verband der Sprecher und Darsteller

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  • EAIPA: Einladung zum Dialog – Chancen für die Freie Szene in Europa

    PRESSEAUSSENDUNG
    EAIPA – Europäischer Dachverband der Freien Darstellenden Künste am 08.06.2020

    Der Dachverband European Association of Independent Performing Arts vertritt den Sektor der freien darstellenden Künste von derzeit 14 europäischen Ländern. Der Dachverband EAIPA wurde im September 2018 gegründet. 

    EAIPA ist auf der B2B-Ebene tätig. Mitglieder sind Interessensgemeinschaften oder Vertreter_innen der Akteur_innen aus dem Bereich der freien darstellenden Künste in den einzelnen Mitgliedsländern. 

    Der Sektor der freien darstellenden Künste, im Folgenden auch nur „freie Szene“ genannt, umfasst alle professionellen freiberuflichen Theaterschaffenden, künstlerischen Ensembles, unabhängigen Institutionen und Organisationen, die in den Genres Tanz, Theater, Performance, Musik, Kinder- und Jugendtheater sowie in der gesamten inter- und transdisziplinären künstlerischen Arbeit in Europa tätig sind. 

    EAIPA reagiert auf kulturpolitische Entscheidungsprozesse in Europa, sammelt wesentliche Informationen über den Sektor, initiiert neue politische Vorschläge und verstärkt die Sichtbarkeit der Bedürfnisse und Leistungen des Sektors. 

    Ein Vergleich zwischen den nationalen und internationalen Auswirkungen der COVID-19-Regierungsmaßnahmen auf den künstlerischen Sektor lässt bei den Mitgliedern des Dachverbands EAIPA tiefe Besorgnis über die Situation der freien Szene entstehen.

    Die freien darstellenden Künste sind ein wichtiger Teil der nationalen und europäischen Kulturlandschaft, der kontinuierlich relevante zeitgenössische Kunstformen und -inhalte produziert und entwickelt. Ein wesentlicher Aspekt des Sektors ist die inhärente kulturelle Vielfalt, weshalb er einen der Schlüsselaspekte unseres gesellschaftlichen Lebens darstellt. Diese Vielfalt zu fördern und zu pflegen bedeutet auch, die Zugehörigkeit zu einem vereinten Europa, wie es von der Europäischen Kommission skizziert wurde, zu stärken. Daher sollte eine ausreichende Finanzierung des Sektors sowohl auf der politischen Agenda der EU als auch auf den jeweiligen nationalen Ebenen Priorität haben. 

    Seit ihren Anfängen in den 70er Jahren arbeitet die freie Szene international und dezentralisiert. Seither liegt der Schwerpunkt auf der Entwicklung alternativer Arbeits- und Produktionsweisen, auf demokratischen und sozial nachhaltigen Arbeitsmethoden und auf der Erforschung neuer Ästhetiken. Sie befasst sich auch mit Themenschwerpunkten und kulturellen Bedürfnissen von Minderheiten, um eine breite kulturelle Partizipation zu ermöglichen. Bereits sehr früh war der Bereich der freien darstellenden Künste ein zivilgesellschaftliches Projekt, eine komplementäre Bewegung zu den staatlichen Organisationen und ein freischaffendes Projekt – selbstorganisiert, selbstbeauftragt und selbstverpflichtet.

    Die freie Szene findet in einigen europäischen Ländern – z. B. in Deutschland – bereits Anerkennung als “zweite Säule” der Kultur, entsprechend ihrer Wirkung und ihren Zahlen. In der freien Szene arbeiten viele aufstrebende und qualifizierte Künstler_innen selbstbestimmt und aus Überzeugung. Die freie Szene muss geschützt werden, da sie nicht nur ein Labor für progressive Arbeit ist, in dem ständig neue Methoden und neue künstlerische Formate entwickelt werden, sondern auch einen großartigen Forschungssektor für die zukünftige Entwicklung einer partizipatorischen und sozial nachhaltigen Kunst und Kultur darstellt. 

    Seit die COVID-19-Krise unsere Leben erfasst hat, bemerken wir die Angreifbarkeit und die Prekarität unseres Sektors umso deutlicher. Die Menschen, die in diesem Sektor arbeiten, haben nicht genug Ersparnisse, um diese Krise zu überstehen. Viele von ihnen leben von der Hand in den Mund, sind angewiesen auf das Einkommen, das durch jede einzelne Performance und jedes einzelne Projekt eingebracht wird. Innerhalb nur weniger Wochen hat sich diese Einkommensbasis verflüchtigt und die strukturelle Instabilität des Sektors noch offensichtlicher gemacht. 

    Unter Berücksichtigung dieser Tatsachen haben wir die wichtigsten Probleme identifiziert, die sofort angegangen werden müssen. Langfristig ist es jedoch notwendig, den gesamten Sektor nachhaltig zu stabilisieren. Der Fokus der Förderprogramme sollte auf die einzelnen Künstler_innen sowie auf deren Produktionsstrukturen und Präsentationsmöglichkeiten gerichtet sein. Künstlerisches Arbeiten muss in der gesamten Gesellschaft spürbar sein. Zugänglichkeit und kluge Vermittlung wird Menschen anregen und inspirieren, sich für die Vielfalt von Formaten, Methoden und künstlerischen Ideen zu interessieren.   

    Konkret bedeutet das:

    • Für den Sektor der freien darstellenden Künste wird es von entscheidender Bedeutung sein, die Mittel für das Jahr 2021 und darüber hinaus nicht zu kürzen, auch wenn für 2020 geplante und genehmigte Projekte verschoben oder verlängert werden müssen. Künstlerische Arbeit muss fortgeführt und ausgeweitet werden, da Kunst für die soziale Gesundheit und Sicherheit der Gesellschaft wesentlich ist.
    • Wir ermutigen die Fördergeber_innen, Mittel nicht zu kürzen, und fordern sie stattdessen auf, die Mittel und Investitionen in Kunstschaffende und künstlerische Produktionen zu erhöhen. So wird auch das Vertrauen des Publikums aufgebaut, damit Veranstaltungen wieder besucht und mitgetragen werden. Auf lange Sicht wird dies auch die Publikumsbindung verstärken.
    • Die Wiederherstellung der transnationalen Zusammenarbeit und gemeinsamer künstlerischer Projekte und die Mobilität der_des Einzelne_n ist zentral für die freie Szene und wird dazu beitragen, nationale Tendenzen zu überwinden, die in den letzten Monaten zu beobachten waren.
    • Wir empfehlen nachdrücklich die Neuformulierung der derzeitigen Fördersysteme und der dazugehörigen Vertragsformen. Ziel muss sein, dass Kunstschaffende ebenso ein Recht auf Zugang zu Sozialleistungen wie Arbeitslosenunterstützung und allen anderen Instrumenten erhalten, wie dies Menschen in üblichen Beschäftigungsstrukturen möglich ist.
    • Wir fordern, dass Bund, Länder, Gemeinden, öffentlich finanzierte Theater und Veranstaltungsorte (laufende) Verträge / Finanzierungsvereinbarungen / genehmigte Förderungen / etc. einhalten. Sie sollten verpflichtet werden, vereinbarte Honorare auszuzahlen und ihren Koproduktionsverpflichtungen nachzukommen, damit das Risiko nicht auf die freischaffenden Künstler_innen abgewälzt wird. Solche Risiken sind in Zukunft unter allen Umständen zu vermeiden und neue Förderverträge sollten entsprechend gestaltet werden.
    • Die Plattform des Europäischen Dachverbands bietet die Möglichkeit, einen Dialog mit allen Verantwortlichen zu beginnen, um Erfahrungen auszutauschen – sowohl positive als auch negative –, um Instrumente zu entwickeln, die helfen, die freie Szene langfristig abzusichern.

    Nehmen wir den Dialog wieder auf, um die „zweite Säule der Kultur“, die freien darstellenden Künste, während der Krise und darüber hinaus nachhaltig zu sichern! 

    Ulrike Kuner
    Präsidentin des Europäischen Dachverbands der Freien Darstellenden Künste
    Für den Vorstand:
    Lena Gustafsson / Schweden, Axel Tangerding / Deutschland, Fridrik Fridriksson / Island, Nina M. Kohler / Schweiz, Davide Dantonio / Italien

    Mitgliederliste

    AUSTRIA: IG Freie Theaterarbeit /Austrian Association of Independent Performing Arts
    Gumpendorferstraße 63B, AT – 1060 Vienna
    www.freietheater.at

    BULGARIA: АСТ – Aсоциация за свободен театър / ACT – Association of Independent Performing Arts
    Art office, bul. Macedonia 17, fl. 4, ap. 21, BUL – Sofia 1606
    www.actassociation.eu/

    CZECH REPUBLIC: Asociace nezávislých divadel ČR
    Celetná 595/17, CZE – 110 00 Praha 1-Staré Město
    http://andcr.cz/

    GERMANY: Bundesverband Freie Darstellende Künste e.V.
    Kunstquartier Bethanien, Mariannenplatz 2, DEU – 10997 Berlin
    www.darstellende-kuenste.de

    HUNGARY: Független Előadó-művészeti Szövetség (FESZ) / Association of Independent Performing Arts Professionals
    Bulcsú utca 44, HU – 1155 Budapest
    http://www.fesz.org/

    ICELAND: Association of Independent Theatres in Iceland (AITI)
    Tjarnargata 12, ISL – 101 Reykjavik
    http://new.leikhopar.is/en/

    ITALY: Etre associazione/CReSCo – Italy
    Via Bergognone 34, ITA – 20144 Milano
    http://www.etreassociazione.it

    ITALY: Etre associazione/CReSCo – Italy
    Via Natale del Grand 27, ITA – 00153 Roma
    http://www.progettocresco.it/

    ROMANIA: ASOCIAŢIA TEATRELOR INDEPENDENTE
    Viorele street, no. 34, bl. 15, apt.2, sector 4, RO – 40429 Bucharest

    SLOVAKIA: Académia divadelných tvorcov
    Skolská 14, SK – 811 07 Bratislava
    www.adt-theatre.sk

    SLOVENIA: Društvo Asociacija
    Metelkova 6, SI – 1000 Ljubljana
    www.asociacija.si

    SPAIN: Red de Teatros Alternativos – Spain
    Apartado de correos 18269, ES – 28080, Madrid
    www.redteatrosalternativos.org

    SWEDEN: Verksamhetsledare Danscentrum Riks
    Hornsgatan 103, 8tr 117 28 Stockholm
    www.danscentrum.se

    SWEDEN: Teatercentrum
    Hornsgatan 103, SE – 117 28 Stockholm
    www.teatercentrum.se

    SWITZERLAND: t. Theaterschaffende Schweiz, Professionnels du spectacle Suisse,
    Professionisti dello spettacolo Svizzera

    Waisenhausplatz 30, Atelier 157, CH – 3011 Bern
    www.tpunkt.ch/ 

    UKRAINE: Association Independent Theatre
    47, Trostyaneska st. quarter 180 – Kyiv 02175
    www.facebook.com/associateUnt/

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  • Runder Tisch Regierungsvertreter*innen mit IGs aus dem Kunst- und Kulturbereich

    Pressemitteilung IG Freie Theater, 16.3.2020

    Am Freitag, dem 13.3., fand auf Einladung von Vizekanzler Werner Kogler und Staatssekretärin Ulrike Lunacek ein Runder Tisch mit den wichtigsten Vertreter*innen der österreichischen Kunst- und Kulturszene statt (außer den Bundestheatern).
    Mit dabei war auch der Kulturrat Österreich, in welchem die Interessengemeinschaften (IGs) der freischaffenden Künstler*innen und Kulturvereine vertreten sind, aber auch die einzelnen IGs selbst.

    Bereits im Vorfeld haben sich die IGs auf einen umfassenden Fragenkatalog geeinigt, den sie bei dieser Gelegenheit den Vertreter*innen der Kulturpolitik des Bundes übergeben haben.
    Die gestellten Fragen betreffen v. a. die Rechtssicherheit der Fördernehmer*innen und der Vertragssituationen, die die freischaffenden Künstler*innen in der derzeitigen Situation vor große Herausforderungen stellen und unmittelbare Auswirkungen auf deren finanzielle Situation haben.

    Den Fragenkatalog finden sie hier: Fragenkatalog_Bund_COVID19_Massnahmen_Kulturbereich

    Sobald wir verlässliche Antworten auf die gestellten Fragen erhalten, werden diese selbstverständlich veröffentlicht.

    Wir werden den kulturpolitischen Vertreter*innen der Bundesländer dieselben bzw. angepasste Fragenkataloge zukommen lassen. Da die geltenden Maßnahmen aber vom Bund angeordnet wurden, befindet sich primär dieser in der Auskunfts- und Verantwortungspflicht.

     

    Die IG Freie Theater wurde vor mehr als 30 Jahren gegründet und ist Mitglied im Kulturrat Östereich. Seit 2018 ist sie Gründungsmitglied und Sitz des Europäischen Dachverbands der Freien Darstellenden Künste mit Mitgliedern in derzeit 12 Ländern.

    Kontakt bei Fragen:
    IG Freie Theaterarbeit
    Geschäftsführung: Ulrike Kuner
    e-mail: office@freietheater.at

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  • Leitfaden für Anträge beim Unterstützungsfonds des KSVF

    Leitfaden für Anträge beim Unterstützungsfonds des Künstler_innen-Sozialversicherungsfonds

    Information, Kulturrat Österreich 17.3.2020

    Der Unterstützungsfonds ist ein im KSVF angesiedelter Sozialtopf zur finanziellen Unterstützung von Künstler_innen, die durch einen Notfall in finanzielle Not geraten sind oder durch einen unvorhersehbaren Anlass in eine Situation, die ohne Unterstützung zu einem Notfall führen wird. Festgemacht am jeweiligen Notfall können bis zu € 5.000 – als Einmalzahlung oder vor allem krankheitsbedingt als wiederkehrende Geldleistung – ausbezahlt werden, in Ausnahmefällen auch mehr. Seit Herbst gibt es neue Richtlinien für die Gewährung einer Beihilfe, jetzt auch ein Update des Leitfadens für Anträge - als Work in progress.

    In der aktuellen Situation hat der KSVF bereits festgestellt, dass Einkommensausfälle durch die Corona-Krise jedenfalls eine Notlage im Sinne dieses Unterstützungsfonds sind. In diesem Zusammenhang die dringende Bitte des KSVF: Legen Sie Ihrem Antrag nur das Notwendige bei: ausgefülltes Formular + Einnahmen-/Ausgaben-Auflistung (um zu belegen, dass Sie durch den Notfall in finanzielle Probleme schlittern oder jedenfalls werden), Meldezettel und 6 Kontostände der letzten Monate (immer zum selben Stichtag). Beziehen Sie keinen Sozialversicherungs-Zuschuss aus dem KSVF, gilt es auch zu belegen, dass Sie Künstler_in sind. Näheres finden Sie im Leitfaden oder direkt beim KSVF:

    Info und Leitfaden des KSVF

    Disclaimer: Es gibt viele andere Möglichkeiten, in der aktuellen Krise die Existenz zu sichern UND es werden noch welche hinzukommen. Information gibt es bei Ihren Interessenvertretungen. Uns war wichtig, diesen Leitfaden, an dem wir nun schon länger arbeiten, rasch zu veröffentlichen. Feedback wird gerne angenommen, der Leitfaden wird auf dem aktuellen Stand gehalten.

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  • 23.4.2020: Ulrike Kuner bei Diskussionsrunde im Media Biz Infokanal

    Thema von Folge 5 am 23. April, 18:30, ist "Der Fahrplan aus der Krise". Live zu sehen auf Facebook unter https://ww.facebook.com/MEDIABIZ.at/

    Der MEDIA BIZ Infokanal ist eine neue Plattform, die nicht nur während der Corona-Krise sondern auch künftig der Branche - Kunst- und Kulturschaffenden aus unterschiedlichen Bereichen ebenso wie Verbänden und wichtigen Institutionen Raum für die Verbreitung von Informationen, für die Sichtbarmachung des kreativen Schaffens und für Diskussionen bieten soll.

    Mit Hilfe von Expertinnen und Experten versuchen wir - soweit das derzeit möglich ist - Klarheit für die vielen Betroffenen zu schaffen, Lösungsansätze aufzuzeigen und zu diskutieren und dazu beizutragen, dass unsere von dieser Krise hart getroffene Branche überleben und der gesellschaftlich wertvolle Bereich Kultur auch weiterhin zu einem der wesentlichen Wirtschaftsfaktoren zählen wird können.

    Folge 4 vom 16. April „Streaming als Überlebensmodell für Kultur(schaffende)?“

    Folge 3 vom 9. April, im Fokus: Die Musik- und Eventszene.

    Folge 2 vom 2. April, im Fokus: Die Situation der Film- und Veranstaltungsbranche.

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  • Erste Informationen zur Umfrage "Auswirkungen der Corona-Krise auf freischaffende darstellende Künstler*innen“

    Pressemitteilung IG Freie Theater, 24.3.2020

    Die Unsicherheiten für die freischaffenden Künstler*innen sind derzeit groß. Sie sehen sich mit realen Einkommensausfällen konfrontiert, mit unsicheren Engagements in absehbarer Zukunft, mit dem Entfall von Koproduktionsgeldern, Einnahmen aus künstlerischen Nebentätigkeiten - und noch vielem mehr.

    Die IG Freie Theater vertritt die freischaffenden darstellenden Künstler*innen - also Schauspieler*innen, Tänzer*innen, Choreograf*innen, Regisseur*innen, aber auch Kunstschaffende wie Produktionsleitungen, Assistenzen, Kulturvermittlung und andere Menschen, die in den künstlerischen Teams mitarbeiten.

    Die Ankündigung der Kulturstadträtin Veronica Kaup-Hasler von heute (24.3.2020) sowie die Beteuerungen der Staatssekretärin Ulrike Lunacek von letzter Woche, dass bereits bewilligte Förderungen für die gesamte Produktion abgerechnet werden können, auch wenn die Produktionen nicht wie eingereicht stattfinden, wird die Situation sicherlich erleichtern - für den Bereich, welcher überwiegend öffentlich gefördert wird. Und auch hier obliegt es wiederum den einzelnen Theatern / den Veranstalter*innen, wie und wie schnell er die getroffenen Vereinbarungen mit den Künstler*innen jetzt umsetzt und Honorare und Gagen auszahlt. Wobei eine Verschiebung der Vorstellungen auf einen späteren Zeitpunkt derzeit trotzdem und ersatzlos zu einem Einkommensausfall führt.

    Besonders dramatisch ist es für Künstler*innen und Kunstschaffende, die ohne jegliche Förderung operieren. Hier werden Vorleistungen und bereits bezahlte Probenhonorare nicht abgedeckt. Wir hoffen hierbei sehr auf die Zugänglichkeiten der bereits etablierten Hilfsfonds wie dem KSVF-Unterstützungsfonds (für Künstler*innen) oder dem neu etablierten Härtefallfonds (für Vereine, Neue Selbstständige und EPUs etc.).

    Am 19.3.2020 haben wir - zunächst unter unseren Mitgliedern - eine anonyme Umfrage zu den Auswirkungen der Corona-Krise auf ihre persönliche Einkommenssituation gestartet. Der Rücklauf war überraschend groß, so dass wir nun erste Informationen vorlegen können.

    • Der Zeitraum der Umfrage betraf die Zeit seit dem 10.3. und bis zum Ende des Erlasses (derzeit 13.4.2020) bzw. die Auswirkungen bis zum Ende der Spielzeit (Sommer 2020).
      Dies sind für die darstellenden Künstler*innen die mit Abstand einkommensstärksten Monate.

      Erfahrungsgemäß erwirtschaften freischaffenden Künstler*innen an ca. 20 - 24 Wochen im Jahr Einnahmen, wovon ein Großteil in den Zeitraum zwischen März und August (Sommertheater-Saison) fällt. Die Angaben zu den Einnahmen sind als Brutto-Brutto-Einnahmen (also als Umsatz) zu verstehen, wovon sämtliche Steuern, Versicherungen etc. zu entrichten sind.
    • Die meisten Angaben betrafen Produktionen, die in Wien hätten stattfinden sollen, gefolgt von Einnahmen aus NÖ, OÖ, aus internationaler künstlerischer Tätigkeit und den weiteren Bundesländern.
    • Die Vorstellungen wurden zu einem überwiegenden Teil ohne Verschiebedatum (75%) und auf behördliche Anordnung (85%) abgesagt. Andere Gründe für eine Absage waren Solidarität und Rücksichtnahme auf die Zuseher*innen.
    • Die meisten Informant*innen waren zwischen 26 - 35 Jahre alt; gefolgt von der Gruppe zwischen 36 - 45 Jahren und derer der 56 – 65-Jährigen.
      Und: Die Hälfte der Antworten stammte von Frauen!

    Sehr deutlich wurde, dass derzeit die psychische Belastung, also die Unsicherheit, wo, wie und wann es doch noch zur Auszahlung der vereinbarten Gagen und Honorare oder zu Hilfs- und Unterstützungszahlungen kommen kann, vorherrscht. Die Künstler*innen und Kunstschaffenden verfügen in der Regel nicht über Rücklagen, aus denen heraus sie ihre Liquidität der nächsten Monate sicher können.

    Die Ergebnisse der Umfrage:

    - Die Anzahl der tatsächlich abgesagten Vorstellungen (und der dadurch wegfallenden Gagen) wurde durchgehend als sehr hoch gemeldet; bis zu 145 Vorstellungen entfallen, sehr viele Angaben bewegen sich zwischen 20 und 85 abgesagte Vorstellungen.

    - Die dadurch entfallenden Einnahmen werden pro Vorstellung zwischen € 75 und € 800 angegeben, die meisten Angaben lagen zwischen € 175 und € 350 pro Vorstellung.

    - Unterrichtseinheiten entfallen: Die Angaben hier reichen von stunden- bis wochenweisem Entfall, die Einnahmen hieraus werden mit € 40 pro Stunde und € 900 pro Woche angegeben. Insgesamt wurden für den Zeitraum der Entfall aus Einnahmen aus Unterrichtstätigkeit vergleichsweise hoch angegeben und für 4 Monate mit zwischen € 1.000 und € 6.000 beziffert.

    - Es wurden Produktionen abgesagt, woraus sich für die Künstler*innen und Kunstschaffenden Einnahmen pro Produktion / Monat zwischen € 1.600 und € 6.400 (Bruttoumsatz) Verlust ergibt. Die meisten Angaben bewegten sich hier zwischen € 2.000 - 3.300 Bruttoumsatz pro Monat.

    - Vorleistungen wie Reisekosten, Produktionskosten, bereits bezahlte Honorare werden mit bis zu € 6.800 angegeben, laufende Kosten wie Studiomieten können derzeit nicht über Einnahmen aus Weitervermietungen gedeckt werden.

    - Projektvorbereitungs- und Antragskosten werden über Projektförderungen sehr oft nicht gedeckt, derzeit wird dieser Umstand eklatant deutlich: Künstler*innen und Kunstschaffende arbeiten in diesem Zeitraum zu einem Großteil unentgeltlich.

    - An bezahlten Probewochen verlieren die Künstler*innen und Kunstschaffenden größtenteils zwischen 3 und 12 Wochen.

    Wir werden die Umfrage über den größeren Kreis unserer Newsletter-Bezieher*innen ausdehnen und erwarten uns hier noch weitere Auskünfte, über die wir gerne weiter informieren.

    Eines wird jetzt aber deutlich:
    Wir regen dringend an, die Förderformen zu reformieren und die Projektförderungen in die Förderung von künstlerischen Arbeitsprozessen zu überführen - mit einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten. Damit wird es möglich, die Beteiligten anzustellen, und (entsprechend der Anrechnungszeiten) würden diese dadurch Anwartschaftszeiten für einen Bezug von Arbeitslosengeld erwerben. Die Künstler*innen und Kunstschaffenden sind damit mehrfach sozial abgesichert und erhalten krisenfestere Beschäftigungsformen, die außerdem langfristig wirken (Pensionsversicherungszeiten).

    Wir werden mit den Kulturpolitiker*innen und Fördergeber*innen in einen intensiven Austausch treten und gemeinsam neue Förderformen diskutieren. Wir freuen uns auf diesen Austausch und werden den bereits avisierten Weg einer fairen Bezahlung der Künstler*innen um den Aspekt der fairen Beschäftigungsform erweitern. 

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  • In der Vertragskette ganz unten: Die Künstlerinnen und Künstler

    Pressemitteilung IG Freie Theater 6.4.2020

    Einnahmenausfälle der freien darstellenden Künstler*innen und Kunstschaffenden zeigen: Unsichere Produktions- und Beschäftigungsverhältnisse und Vertragsarten bieten wenig Schutz.

    Die Auswertung der Umfrage "Auswirkungen der Corona-Krise auf freischaffende darstellende Künstler*innen und Kunstschaffende" und auch die Erfahrung der IG Freie Theater aufgrund der derzeit intensiven Beratungstätigkeit zeigt deutlich: Die starke Abhängigkeit der Künstler*innen von Auftraggeber*innen wie Theater, Festivals, Spartenhäuser sowie instabile Fördermodelle bringen überproportional hohe soziale Unsicherheit.

    Ulrike Kuner, Geschäftsführung der IG Freie Theater: „Nach drei Wochen intensiver Arbeit - wir hatten mehr als doppelt so viele Einzelberatungen wie im Vergleichszeitraum des letzten Jahres – betreffs der  Auswirkungen der Covid 19-Eindämmung auf die freien darstellenden Künstler*innen zeigt sich, dass große Unsicherheit unter den Künstler*innen und Kunstschaffenden herrscht – und wenig finanzielle Reserven vorhanden sind. Wir merken sehr deutlich, dass die Abhängigkeit der einzelnen Künstler*innen sowie der Gruppen und Ensembles von den Theatern und Häusern überaus hoch ist. Deshalb ist es wichtig, dass sehr bald geklärt wird, welche Gagen und Produktionsgelder noch ausbezahlt werden, und dass die eingerichteten Hilfefonds schnell greifen. Für die freien Gruppen und Ensembles brauchen wir alternative Fördermodelle, die ihnen nicht nur die künstlerische, sondern auch finanzielle Gestaltungsfreiheit ermöglichen, um krisenfester agieren zu können. Und: Die Krise betrifft mehr Frauen als Männer!“.

    Sara Ostertag, Obfrau der IG Freie Theater: „Momente wie dieser - die so noch niemand von uns erlebt hat - erfordern große Kreativität und Solidarität. In der Szene ist gerade beides spürbar - jedoch ist auch das immense Gefälle innerhalb der unterschiedlichen Fördersituationen so fassbar wie noch nie. Prekäre Verhältnisse in der Kunst und Kultur waren immer schon anwesend und auf eine Art gebilligt - jedoch merken wir jetzt, dass das Fehlen jeglicher Absicherung vieler freier Kunstschaffender so krass wie noch nie zum Tragen kommt. Diese Situation muss genutzt werden, um zu hinterfragen, wie Kultur in Zukunft gestützt werden soll und was für Arbeitsverhältnisse nachhaltig und tragbar sind. Der Aufruf an viele Geschäftsführungen großer Institutionen, wirtschaftlich zu agieren, darf in Zukunft nicht bedeuten, Künstler*innen 100fach die Gagen zu streichen. Denn das hat nichts mit nachhaltiger Kulturproduktion für eine nachhaltige und resiliente Gesellschaft zu tun!

    Bezugnehmend auf unsere Umfrage finden sich vorwiegend Angaben zu zwei Beschäftigungsformen:

    ·       Frei arbeitende Darsteller*innen und Kunstschaffende, die abhängig von Gastspielauftritten und tageweisen Beschäftigungen bzw. Engagement für einzelne Produktionen (wochen- oder monateweise) arbeiten.

    ·       Frei arbeitende Gruppen/Ensembles, die ihre Stücke selbst entwickeln. Sie sind damit nicht nur für den Inhalt, sondern auch für die gesamte Administration und Finanzierung verantwortlich. Koproduktions-/Kooperationshäuser bzw. Festivals zahlen Gastspielgagen, kofinanzieren bzw. bringen Eigenleistungen ein, etwa den Veranstaltungsapparat – sprich das Haus, Ticketing, Technik, tw. Koproduktionsgelder, etc. Hierfür erhalten diese Häuser (oft) Subventionen. Das gesamte Risiko liegt jedoch bei den einzelnen Gruppen/Ensembles.

    An unserer Umfrage nahmen 325 Einzelpersonen teil. 118 von ihnen waren Schauspieler*in, 44 Tänzer/Performer*in, 11 Artist*innen, 114 waren den künstlerischen Teams zuzuordnen (also Produktionsleiter*innen, Ausstatter*innen, Licht-/Tondesigner*innen, Assistent*innen, Theater- und Tanzpädagoginnen etc.). 37 Angaben kamen von Gruppen/Ensembles.
    Der Zeitraum der Umfrage betraf die Zeit seit dem 10.3.2020 und bis zum Ende des Erlasses (derzeit 13.4.2020) bzw. die Auswirkungen bis zum Ende der Spielzeit (Sommer 2020).
    Dies sind für die darstellenden Künstler*innen die mit Abstand einkommensstärksten Monate.

    ·       Die größte Altersgruppe waren die 26 – 35-Jährigen (34,5%), gefolgt von den 36-45-Jährigen (30,5%). Von den 46-55-Jährigen nahmen 19,4% an der Umfrage teil, 56-65-Jährige waren zu 7.4.% vertreten, 18-25-Jährigen zu 3,4%. Und 66-75-Jährigen zu 0,9%. 4,3% machten keine Angaben über ihr Alter.
    ·       Sehr interessant auch die Geschlechteraufteilung: Weibliche Teilnehmerinnen waren zu 56,3% vertreten, männliche Teilnehmer mit 35,8%. 8,6% machten keine Angaben hierzu, 1,2 % ordneten sich unter divers ein.
    -          Die Verteilung auf die Orte, an denen die Projekte hätten stattfinden sollen:
    Mehrere Bundesländer (17,2%), Österreich und Ausland (18,2%), Ausland (6%).
    Wien (26%), NÖ (8%), OÖ und Steiermark (je 5,2 %), Tirol (4,3%), Kärnten (3,1%), Salzburg (2,5%), Vorarlberg (0,9%) und Burgenland (0,3%).

    Details zu unserer Umfrage:
    ·       Die meisten Betroffenen sind weiblich (über 50%) und sie sind zwischen 25 – 45 Jahre alt.
    ·       Die meisten Einnahmen erfolgen aufgrund von Gastspielen / kurzfristigen Engagements bei Veranstalter*innen / Theatern / Häusern.
    ·       Es herrscht große (Rechts)unsicherheit betreffs der Auszahlung der geplanten Auftritte und Gagen.
    ·       Aufgrund der geringen durchschnittlichen Gagenhöhe (€ 386 bzw. zwischen € 150 und € 400) gelingt es den Künstler*innen nicht, stabile Rücklagen zu bilden. Sie leben von Auftritt zu Auftritt, von Engagement zu Engagement.
    ·       Frei arbeitende Gruppen oder Ensembles verlieren ganze Produktionen, da sie weder proben noch aufführen können. Eine Verschiebung bedeutet immer einen Einnahmenausfall zum geplanten Zeitpunkt.
    ·       116 mal wurde berichtet, dass ganze Produktionen entfallen; das durchschnittliche Einkommen daraus hätte € 4.120 betragen.
    ·       Unterrichtseinheiten entfallen: Die Angaben dazu reichen von stunden- bis wochenweisem Entfall, die Einnahmen hieraus werden mit € 40 pro Stunde und € 900 pro Woche angegeben. Insgesamt wurden für den Zeitraum der Entfall aus Einnahmen aus Unterrichtstätigkeit vergleichsweise hoch angegeben und für 4 Monate mit zwischen € 1.000 und € 6.000 beziffert.
    ·       Die Verträge der Künstler*innen und Kunstschaffenden sind oft nicht zu deren Vorteil gestaltet.

    Fazit:
    Die Förder- und Vertragsmodelle, die den Künstler*innen zur Verfügung stehen, fokussieren zu stark auf die Ablieferung / Präsentation eines Projekts (sprich Vorstellungen). Krisenfester – und der Arbeit der Künstler*innen und Kunstschaffenden entsprechender – ist eine Förderung der künstlerischen Arbeit. Sprich: Förder- und Vertragsmodelle so gestalten, dass die Beteiligten längerfristig (mindestens 6 Monate), mit feirer Bezahlung und in korrekten Formen (Anstellungen) beschäftigt werden können. So erhalten auch sie Zugang zu den Leistungen der Sozialversicherung (AMS, Pension etc.), die den allermeisten Menschen in Österreich zugänglich sind.

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  • Covid-19-Fonds im KSVF

    Stellungnahme Kulturrat Österreich vom 2.4.2020
     
    Unterstützung für Künstler_innen und Kulturvermittler_innen ohne Zugang zum Härtefallfonds in der WKO

    Die Zugangsbedingungen zu Unterstützungsleistungen sind - Medienberichten zu Folge - derzeit in Verhandlung. Unsere Einschätzung: Kommende Woche wissen wir alle mehr.

    Der Covid-19-Fonds im Künstler_innen-Sozialversicherungsfonds (KSVF) hat die Arbeit gestartet und nimmt Anträge auf Soforthilfe entgegen. Ein reduziertes Antragsprozedere und ein vereinfachtes Entscheidungsverfahren sollen jetzt (Phase 1) rasche Hilfe ermöglichen. Wie auch beim Härtefallfonds in der WKO sind zunächst allerdings lediglich 500 Euro bzw. 1.000 Euro Unterstützung möglich. Die Ausgestaltung einer weiteren, längerfristigen finanziellen Unterstützung (Phase 2) ist noch in Arbeit. Nach Informationen des Kulturministeriums (BMKOES) werden in der Folge bis zu 2.000 Euro pro Monat für maximal drei Monate möglich sein - ebenfalls orientiert am Härtefallfonds in der WKO.

    Covid-19-Fonds im KSVF als zweites Sicherheitsnetz für Künstler_innen und Kulturvermittler_innen

    Der Covid-19-Fonds im KSVF ergänzt den Härtefallfonds in der Wirtschaftskammer (WKO). Im Covid-19 Fonds können diejenigen Künstler_innen und Kulturvermittler_innen finanzielle Unterstützung beantragen, die beim Härtefallfonds in der WKO die Anspruchskriterien nicht erfüllen – etwa weil sie eine Mehrfachversicherung haben oder andere Einkünfte über der Geringfügigkeitsgrenze erzielen oder eine kleine Pension oder Arbeitslosengeld beziehen, aber damit längst nicht ihre laufenden Ausgaben decken können. Zugelassen zum Covid-19-Fonds im KSVF ist auch, wer nicht in der SVS versichert ist oder auch noch nie einen KSVF-Zuschuss zur Sozialversicherung bezogen hat. Für die Phase 2 wurde mittlerweile angekündigt, dass der Bezieher_innenkreis im Härtefallfonds der WKO erweitert werden soll.

    Antrag an den „richtigen“ Fonds stellen

    Alle, die jetzt von einer wirtschaftlich signifikanten Bedrohung durch COVID-19 betroffen sind und die Anspruchskriterien des Härtefallfonds in der WKO erfüllen, sollen (und müssen) beim Härtefallfonds beantragen (in dem insgesamt auch wesentlich mehr Geld zur Verfügung steht) – auch Selbstständige ohne Gewerbeschein und Kammermitgliedschaft, z. B. Künstler_innen.
    Nur Künstler_innen und Kulturvermittler_innen, die die Anspruchskriterien des Härtefallfonds in der WKO nicht erfüllen, können sich an den Corona-19-Fonds im KSVF wenden.

    Anträge, die im Zusammenhang mit der Coronakrise bereits an den regulären Unterstützungsfonds im KSVF gerichtet wurden, brauchen nicht neu an den Covid-19-Fonds im KSVF gestellt werden.

    Antragstellung Covid-19-Fonds im KSVF

    Covid-19-Fonds im KSVF
    Antragsformular zum Covid-19-Fonds im KSVF

    Mit der Einbeziehung von Kulturvermittler_innen betritt der KSVF Neuland: Die berufliche Tätigkeit als Kulturvermittler_in ist (ebenso wie bei Künstler_innen, deren „Künstler_inneneigenschaft“ vom KSVF nicht bereits bestätigt ist) bestmöglich und zugleich so knapp wie möglich nachzuweisen.

    Ausbau und breite Abdeckung

    Diese Unterstützungsmaßnahmen sind wichtige Schritte. Um die gesamte Bandbreite der von Covid-19 betroffenen Künstler_innen und Kulturschaffenden so breit wie möglich abzudecken und finanzielle Notlagen effektiv aufzufangen, müssen nun rasch weitere folgen. Die Soforthilfe muss demnach zumindest auf 1.000 Euro für alle angehoben werden. Dringend ist zudem die Ausgestaltung der Phase 2: Künstler_innen und Kulturvermittler_innen brauchen für die kommenden Monate eine sichere Perspektive: Bekomme ich Unterstützung, welche Einkommensausfälle werden ersetzt, wie komme ich selbst nach einem Ende der Covid-19-Maßnahmen über die Runden, bis Projekte und Aufträge hoffentlich wieder in die Gänge kommen?

    Unterstützung für gemeinnützige Vereine und andere

    Noch gänzlich offen ist die Ausgestaltung der Corona-Unterstützung an gemeinnützige Vereine (Non-Profit-Organisationen – NPOs). Auch an Unterstützungsmöglichkeiten für Kleinstverdiener_innen, die keine der bisher entwickelten Unterstützungen in Anspruch nehmen können, wird aktuell gearbeitet. Ein drittes Covid-19-Gesetzespaket soll ‒ erneut im Schnellverfahren ‒ ab Donnerstag, den 2. 4., parlamentarisch verhandelt und beschlossen werden.

    Finanzielle Unterstützung gibt es auch bei den Verwertungsgesellschaften, die z.T. gemeinsame Notfallfonds eingerichtet haben. Neben finanzieller Hilfe gibt es weiters die Möglichkeit der Stundung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen, Kurzarbeit für Vereine wie Betriebe etc., sowie eigene Förderungen der Bundesländer. Einen Überblick finden Sie z. B. auf den Websites folgender Interessenvertretungen:

    Weitere Informationen:

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  • Petition: Rettung-der-Künste / Rescue of Arts

    Hier könnt ihr unsere Forderungen lesen und die Petition unterschreiben.

    Zusammen mit der Wiener Perspektive und der Wiener Freien Performance Szene hat die IG Freie Theater eine Petition zur “Rettung der Künste” gestartet. Sie weitet damit die allgemein zur Verfügung stehende Petition der IETM aus. 

    Die Kunst- und Kreativszene ist diejenige, die unter der Coronakrise am meisten leidet. Die kurzfristige Absage aller Veranstaltungen und das Schließen aller Institutionen und Geschäfte zur Eindämmung der weiteren Verbreitung entzog vielen tausend Kunstschaffenden kurzerhand die Existenzgrundlage. 

    Die bisher gesetzten Maßnahmen zur Sicherung der finanziellen Lage reichen nicht aus. Viele Künstler*innen fallen durch die Sicherheitsnetze, die in kürzester Zeit aufgestellt wurden. Künstlerfamilien, selbstständige, angestellte, junge und alte Kunsttätige kämpfen bereits im Normalbetrieb mit prekären Anstellungsverhältnissen, unzureichenden Gagen und Vergütungen und großer Konkurrenz, und das meist ohne die Anerkennung, die ihnen zustände. 

    Die Kunst- und Kulturszene trägt nicht nur massiv, sondern entscheidend zur Befriedigung von Grundbedürfnissen bei. Kunst ist kein Luxusgut, sondern die Essenz der nationalen und internationalen Kultur. Sie fördert die soziale Gemeinschaft, den internationalen Austausch, stellt eine Lebensgrundlage dar und definiert die Kultur in jedem Land. 

    Deshalb fordern wir die nationalen Regierungen dazu auf, Maßnahmen zu ergreifen, die nicht nur die Kunstszene retten, sondern den Menschen, die sie tragen, die Sicherung ihrer Existenz zu gewährleisten.

    Hier könnt ihr unsere Forderungen lesen und die Petition unterschreiben. Bitte teilt sie auch mit euren Freund*innen, Kolleg*innen und anderen Betroffenen.

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  • Kommentar zum Abriss von Tiranas Nationaltheater

    Zwei Jahre nach Beginn der Besetzung des Nationaltheaters Tirana wurde in der Nacht auf Sonntag das Theater von der Polizei geräumt, Aktivisten und Künstler*innen festgenommen und eine der sieben am stärksten gefährdeten Kulturstätten Europas von Bulldozern abgerissen. 

    Was als Protest zur Rettung des Nationaltheaters Tirana begann, welches Hochhäusern samt Shoppingzentrum weichen sollte, wurde zu einem Zentrum der Demokratie – wo das Wort gegen Korruption und Missstände im Land ergriffen wurde.

    Die Denkmalschutzorganisation Europa Nostra führt das Nationaltheater Tirana auf der Liste der 7 am stärksten gefährdeten Kulturstätten in Europa, die EU-Botschaft in Tirana rief noch zum Dialog auf. Erfolglos, wie sich herausstellte. Im Trubel der Corona-Krise können autokratische Handlungen fast unbemerkt gesetzt werden.  

    Es braucht Räume für kritisches Denken und freie Kunst 
    es braucht Menschen, die das Wort erheben und sich gegen Missstände zur Wehr setzen, 
    es braucht Medien, die unabhängig und frei berichten, 
    es braucht nationale und internationale und eine europäische Politik, die Weichenstellungen zu autokratischen Vorgehen erkennt und aktiv wird. 

    Wir verurteilen die Räumung und den Abriss des Nationaltheaters Tirana und erklären uns solidarisch mit der „Allianz zum Schutz des Theaters“.

    Links: 

    gift 3/2019, S.29

    https://www.sueddeutsche.de/kultur/albanien-tirana-nationaltheater-abriss-1.4911488

    https://taz.de/Abriss-des-Nationaltheaters-in-Tirana/!5686063/

    https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/buehne-und-konzert/theaterskandal-in-albanien-ein-moralisches-verbrechen-16775754.html

    https://www.derstandard.at/story/2000117569601/nationaltheater-in-tirana-waehrend-nacht-und-nebelaktionabgerissen

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  • Dringender Handlungsbedarf bei Unterstützungsfonds: Kulturrat Österreich fordert Runden Tisch

    Kulturrat Österreich, Offener Brief zur Existenzsicherung in der Corona-Krise vom 8. Mai 2020

    Sehr geehrter Herr Bundesminister Mag. Gernot Blümel,
    sehr geehrter Herr Vizekanzler Mag. Werner Kogler,
    sehr geehrte Frau Bundesministerin Dr.in Margarete Schramböck,
    sehr geehrte Frau Staatssekretärin Mag.a Ulrike Lunacek,

    Bereits die allerersten Maßnahmen gegen die Covid-19-Pandemie ab 10. März haben den Kunst- und Kulturbetrieb hart getroffen. Das anschließende schnelle Agieren, um über Unterstützungsfonds Einnahmenausfälle abzufedern, war zunächst vielversprechend. Doch jetzt stellen wir einen beunruhigenden Stillstand fest.

    • Die Phase 2 beim Covid-19-Fonds im KSVF steht dringend an, wann ist mit einer Veröffentlichung zu rechnen?
    • Wann folgt eine Unterstützungsstruktur für Kunst- und Kulturvereine (NPOs)?
    • Warum werden Kunst- und Kulturschaffende und ihre Interessenvertretungen nicht in den Gestaltungsprozess der Unterstützungsfonds involviert?

    Dringender Handlungsbedarf bei Unterstützungsfonds

    Speisen Sie den Kunst- und Kultursektor nicht mit Almosen ab. Setzen Sie das Versprechen der Regierung, niemanden zurücklassen zu wollen, koste es was es wolle, in die Tat um! Denn es hakt massiv bei den bestehenden Unterstützungsstrukturen, so sie bislang überhaupt existieren:

    Kunstschaffende, die die Anspruchskriterien für den Härtefall-Fonds (WKO) nicht erfüllen, konnten aus dem Covid-19-Fonds (KSVF) bis heute nur die sogenannte „Soforthilfe“ von 500 oder 1.000 Euro erhalten, manche hatten noch nicht einmal dazu Zugang oder warten noch immer auf die Erledigung ihres Antrags zur „Soforthilfe“. Wann die Phase 2 des Covid-19-Fonds (KSVF) starten wird, ist bislang vollkommen offen.

    Auch beim Härtefall-Fonds (WKO) stellt sich die am 20. April gestartete Phase 2 ernüchternd dar: Die nun errechneten Unterstützungsbeträge für den ersten Monat sind oftmals grenzwertig niedrig oder sogar bei null Cent, weil bereits durch die Soforthilfe ausgeschöpft. Gut und schön, dass immer mehr Personen potenziell Zugang zum Härtefall-Fonds (WKO) bekommen ‒ jetzt braucht es aber dringend eine Unterstützungshöhe, von der zumindest die nackte Existenz und die laufenden betrieblichen Kosten gesichert werden können. Erst dann kann der Härtefall-Fonds (WKO) von sich behaupten, den Nettoeinkommensentgang weitestgehend abzufedern (Punkt 5 der Richtlinie). 1.500 Euro zum Überleben für sechs Monate - und länger - ohne Einkommen sind keine Perspektive. Unsere Erfahrungen zeigen, dass nicht mehr als dieser Betrag für viele Kunst- und Kulturschaffende aus dem Härtefall-Fonds zur Verfügung stehen wird.

    Für die gemeinnützigen Kunst- und Kulturvereine gibt es bis dato gar keine Unterstützung. Seit sieben Wochen werden sie damit vertröstet, dass eine „Soforthilfe“ auch für Non-Profit-Organisationen (NPOs) in Vorbereitung sei. Dass sie durch laufende Fixkosten bei gleichzeitigem Wegbrechen sämtlicher Einnahmen ebenso vor dem finanziellen Ruin stehen wie profit-orientierte Unternehmen, liegt auf der Hand. Während andere Branchen wieder schrittweise öffnen dürfen, gibt es für gemeinnützige Kultureinrichtungen weder eine zeitliche noch finanzielle Perspektive.

    Wir fordern daher:

    • Zahlungen zur Abfederung von Einnahmenausfällen müssen auf den gesamten Zeitraum der Einschränkungen im Kunst- und Kulturbetrieb ausgedehnt werden und auch längerfristige Nachwirkungen abdecken.
    • Die monatliche Mindestpauschalzahlung zur Existenzsicherung von Kunst- und Kulturschaffenden muss auf mindestens die Armutsgefährdungsschwelle angehoben werden (aktuellster Wert derzeit 2019: 1.259 Euro für einen Ein-Personen-Haushalt).
    • Die Phase 2 im Covid-19-Fonds (KSVF) darf keine Kopie des Härtefall-Fonds (WKO) werden. Die Unterstützungsleistung in der Phase 2 muss sich an den laufenden Kosten oder wahlweise am realen Einnahmenausfall orientieren. Die separate Antragstellung je Monat ist hier keine praktikable Lösung, die Zeiträume sollten zusammengefasst abgewickelt werden können.
    • Grundsätzlich muss der Covid-19-Fonds (KSVF) die Erwerbsrealitäten der Antragsteller_innen berücksichtigen und als Ergänzung zum Härtefall-Fonds (WKO) abdecken, was dieser (berufsspezifisch und perspektivisch) im Moment nicht zu leisten vermag.
    • Der Covid-19-Fonds (KSVF) soll nicht nur für Künstler_innen und Kulturvermittler_innen da sein: Eine Ausdehnung der Zugangsberechtigten auf alle im freien Kunst-, Kultur- und Medienbereich Tätigen ist notwendig.
    • Der Fonds für NPOs muss so schnell wie möglich starten.

    Künstler_innen, Kulturschaffende und gemeinnützige Trägerorganisationen der freien Kulturszene brauchen eine reale und schnell wirksame Existenzsicherung. Hierzu sind ernsthafte Gespräche mit allen Entscheidungsträger_innen und den Betroffenen und ein Austausch über den aktuellen Stand unerlässlich. Wir bieten unser genre- und fachspezifisches Knowhow über die tatsächliche Situation der Betroffenen und die Knackpunkte, an denen es aktuell scheitert, an und bringen uns gerne mit Lösungsvorschlägen ein, etwa zur Gestaltung der Phase 2 im Covid-19-Fonds (KSVF). In diesem Sinne pochen wir auf eine Einbeziehung in den Gestaltungsprozess ‒ jetzt.

    Wir ersuchen um Ihren Terminvorschlag.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Clemens Christl, Kulturrat Österreich
    Yvonne Gimpel, IG Kultur Österreich
    Maria Anna Kollmann, Dachverband der Filmschaffenden
    Daniela Koweindl, IG Bildende Kunst
    Ulrike Kuner, IG Freie Theaterarbeit
    Brigitte Rapp, IG Übersetzerinnen Übersetzer
    Rikki Reinwein, Berufsvereinigung bildender Künstler_innen
    Günther Wildner, Österreichischer Musikrat
    Agnes Zenker, Assitej Austria

    Weitere Informationen

    • Alle Fonds für alle Kunst- und Kulturschaffenden öffnen. Gemeinsame Stellungnahme von Interessenvertretungen (10.4.2020)
    • Wie weiter mit #corona Unterstützungsfonds. Eckpunkte Kulturrat Österreich zu Covid-19-Fonds im KSVF und Härtefall-Fonds in der WKO (8.4.2020)
    • Sieben Wochen Veranstaltungsverbot ‒ eine Bestandsaufnahme (30.4.2020)
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  • Kulturrat: Wir müssen reden. Offener Brief zur Existenzsicherung in der Corona-Krise

    Am 08. Mai 2020

    Kulturrat Österreich fordert Runden Tisch

    https://www.kulturrat.at

    Sehr geehrter Herr Bundesminister Mag. Gernot Blümel,
    sehr geehrter Herr Vizekanzler Mag. Werner Kogler,
    sehr geehrte Frau Bundesministerin Dr. Margarete Schramböck,
    sehr geehrte Frau Staatssekretärin Mag.a Ulrike Lunacek,

    Bereits die allerersten Maßnahmen gegen die Covid-19-Pandemie ab 10. März haben den Kunst- und Kulturbetrieb hart getroffen. Das anschließende schnelle Agieren, um über Unterstützungsfonds Einnahmenausfälle abzufedern, war zunächst vielversprechend. Doch jetzt stellen wir einen beunruhigenden Stillstand fest.

    # Die Phase 2 beim Covid-19-Fonds im KSVF steht dringend an, wann ist mit einer Veröffentlichung zu rechnen?

    # Wann folgt eine Unterstützungsstruktur für Kunst- und Kulturvereine (NPOs)?

    # Warum werden Kunst- und Kulturschaffende und ihre Interessenvertretungen nicht in den Gestaltungsprozess der Unterstützungsfonds involviert? 

    Dringender Handlungsbedarf bei Unterstützungsfonds

    Speisen Sie den Kunst- und Kultursektor nicht mit Almosen ab. Setzen Sie das Versprechen der Regierung, niemanden zurücklassen zu wollen, koste es was es wolle, in die Tat um! Denn es hakt massiv bei den bestehenden Unterstützungsstrukturen, so sie bislang überhaupt existieren:

    Kunstschaffende, die die Anspruchskriterien für den Härtefall-Fonds (WKO) nicht erfüllen, konnten aus dem Covid-19-Fonds (KSVF) bis heute nur die sogenannte „Soforthilfe“ von 500 oder 1.000 Euro erhalten, manche hatten noch nicht einmal dazu Zugang oder warten noch immer auf die Erledigung ihres Antrags zur „Soforthilfe“. Wann die Phase 2 des Covid-19-Fonds (KSVF) starten wird, ist bislang vollkommen offen.

    Auch beim Härtefall-Fonds (WKO) stellt sich die am 20. April gestartete Phase 2 ernüchternd dar: Die nun errechneten Unterstützungsbeträge für den ersten Monat sind oftmals grenzwertig niedrig oder sogar bei null Cent, weil bereits durch die Soforthilfe ausgeschöpft. Gut und schön, dass immer mehr Personen potenziell Zugang zum Härtefall-Fonds (WKO) bekommen ‒ jetzt braucht es aber dringend eine Unterstützungshöhe, von der zumindest die nackte Existenz und die laufenden betrieblichen Kosten gesichert werden können. Erst dann kann der Härtefall-Fonds (WKO) von sich behaupten, den Nettoeinkommensentgang weitestgehend abzufedern (Punkt 5 der Richtlinie). 1.500 Euro zum Überleben für sechs Monate – und länger – ohne Einkommen sind keine Perspektive. Unsere Erfahrungen zeigen, dass nicht mehr als dieser Betrag für viele Kunst- und Kulturschaffende aus dem Härtefall-Fonds zur Verfügung stehen wird.

    Für die gemeinnützigen Kunst- und Kulturvereine gibt es bis dato gar keine Unterstützung. Seit sieben Wochen werden sie damit vertröstet, dass eine „Soforthilfe“ auch für Non-Profit-Organisationen (NPOs) in Vorbereitung sei. Dass sie durch laufende Fixkosten bei gleichzeitigem Wegbrechen sämtlicher Einnahmen ebenso vor dem finanziellen Ruin stehen wie profit-orientierte Unternehmen, liegt auf der Hand. Während andere Branchen wieder schrittweise öffnen dürfen, gibt es für gemeinnützige Kultureinrichtungen weder eine zeitliche noch finanzielle Perspektive.

    Wir fordern daher:

    # Zahlungen zur Abfederung von Einnahmenausfällen müssen auf den gesamten Zeitraum der Einschränkungen im Kunst- und Kulturbetrieb ausgedehnt werden und auch längerfristige Nachwirkungen abdecken.

    # Die monatliche Mindestpauschalzahlung zur Existenzsicherung von Kunst- und Kulturschaffenden muss auf mindestens die Armutsgefährdungsschwelle angehoben werden (aktuellster Wert derzeit 2019: 1.259 Euro für einen Ein-Personen-Haushalt).

    # Die Phase 2 im Covid-19-Fonds (KSVF) darf keine Kopie des Härtefall-Fonds (WKO) werden. Die Unterstützungsleistung in der Phase 2 muss sich an den laufenden Kosten oder wahlweise am realen Einnahmenausfall orientieren. Die separate Antragstellung je Monat ist hier keine praktikable Lösung, die Zeiträume sollten zusammengefasst abgewickelt werden können.

    # Grundsätzlich muss der Covid-19-Fonds (KSVF) die Erwerbsrealitäten der Antragsteller_innen berücksichtigen und als Ergänzung zum Härtefall-Fonds (WKO) abdecken, was dieser (berufsspezifisch und perspektivisch) im Moment nicht zu leisten vermag.

    # Der Covid-19-Fonds (KSVF) soll nicht nur für Künstler_innen und Kulturvermittler_innen da sein: Eine Ausdehnung der Zugangsberechtigten auf alle im freien Kunst-, Kultur- und Medienbereich Tätigen ist notwendig.

    # Der Fonds für NPOs muss so schnell wie möglich starten.

    Künstler_innen, Kulturschaffende und gemeinnützige Trägerorganisationen der freien Kulturszene brauchen eine reale und schnell wirksame Existenzsicherung. Hierzu sind ernsthafte Gespräche mit allen Entscheidungsträger_innen und den Betroffenen und ein Austausch über den aktuellen Stand unerlässlich. Wir bieten unser genre- und fachspezifisches Knowhow über die tatsächliche Situation der Betroffenen und die Knackpunkte, an denen es aktuell scheitert, an und bringen uns gerne mit Lösungsvorschlägen ein, etwa zur Gestaltung der Phase 2 im Covid-19-Fonds (KSVF). In diesem Sinne pochen wir auf eine Einbeziehung in den Gestaltungsprozess ‒ jetzt.

    Wir ersuchen um Ihren Terminvorschlag.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Clemens Christl, Kulturrat Österreich
    Yvonne Gimpel, IG Kultur Österreich
    Maria Anna Kollmann, Dachverband der Filmschaffenden
    Daniela Koweindl, IG Bildende Kunst
    Ulrike Kuner, IG Freie Theaterarbeit
    Brigitte Rapp, IG Übersetzerinnen Übersetzer
    Rikki Reinwein, Berufsvereinigung bildender Künstler_innen
    Günther Wildner, Österreichischer Musikrat
    Agnes Zenker, Assitej Austria 

    Weitere Informationen

    # Alle Fonds für alle Kunst- und Kulturschaffenden öffnen. Gemeinsame Stellungnahme von Interessenvertretungen (10.4.2020)
    https://kulturrat.at/agenda/brennpunkte/20200410

    # Wie weiter mit #corona Unterstützungsfonds. Eckpunkte Kulturrat Österreich zu Covid-19-Fonds im KSVF und Härtefall-Fonds in der WKO (8.4.2020)

    # Sieben Wochen Veranstaltungsverbot ‒ eine Bestandsaufnahme (30.4.2020)
    https://kulturrat.at/agenda/brennpunkte/20200430

    Kulturrat Österreich

    Der Kulturrat Österreich ist der Zusammenschluss der Interessenvertretungen von Kunst-, Kultur- und Medienschaffenden. Gemeinsam vertreten diese IGs rund 5500 Einzelmitglieder, 39 Mitgliedsverbände und deren Mitglieder, 700 Kulturinitiativen sowie 14 freie Radios.

    Mitglieder des Kulturrat Österreich

    ASSITEJ Austria – Junges Theater Österreich
    Berufsvereinigung der Bildenden Künstler Österreichs
    Dachverband der Filmschaffenden
    IG Bildende Kunst
    IG Freie Theaterarbeit
    IG Kultur Österreich
    Österreichischer Musikrat
    IG Übersetzerinnen Übersetzer
    Verband Freier Radios Österreich
    VOICE – Verband der Sprecher und Darsteller

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  • Online Bundesländer-Tour: vier Termine

    Wir machen eine online Bundesländer-Tour! 

    Geplant war für dieses Jahr eigentlich wieder eine analoge Bundesländertour, diese muss allerdings aufgrund der aktuellen Situation vorerst verschoben werden. Nichtsdestotrotz wollen wir uns mit euch treffen und die spezifischen Herausforderungen und Probleme in eurem Bundesland besprechen. Wie geht ihr mit der aktuellen Lage und Unsicherheit um; wie erfolgt das „Hochfahren eurer Kulturbetriebe“; wurden die zugesagten Subventionen ausbezahlt; reichen die Unterstützungsmaßnahmen; welche Erfahrungen habt ihr mit bundeslandspezifischen Unterstützungsmaßnahmen/Arbeitsstipendien für den Kulturbereich etc.?

    Wir berichten von den diversen Runden Tischen, zu setzenden Maßnahmen für Veranstaltungen, Unterstützungsmaßnahmen für Künstler*innen bundesweit, rechtswidrigen Vertragsauflösungen aufgrund der Corona-Krise und natürlich dem IG Netz und den Empfehlungen zu Honoraruntergrenzen.

    Die Session dient sowohl dem Austausch mit uns, aber auch der Vernetzung innerhalb der Künstler*innen und Kunstschaffenden der Freien Szene. Wenn ihr vorab schon Themen habt, die ihr besprechen wollt, bitte informiert uns darüber.

    Zoom Link und Passwort erfolgen nach Anmeldung unter: j.kronenberg@freietheater.at, Anmeldung bis einen Tag vorher. Kostenlos für IGFT Mitglieder. Hier geht’s zur Mitgliedschaft: https://freietheater.at/about/mitgliedschaft/

    Termine:

    Mittwoch, 17.6. 10-12 Uhr: Steiermark
    Montag, 22.6. 10-12 Uhr: Niederösterreich, Oberösterreich
    Mittwoch, 24.6. 10-12 Uhr: Vorarlberg, Tirol, Salzburg
    Freitag, 26.6. 10-12 Uhr: Kärnten, Burgenland

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  • 26.06.: Online Bundesländer-Tour: Kärnten, Burgenland

    Wir machen eine online Bundesländer-Tour! 

    Geplant war für dieses Jahr eigentlich wieder eine analoge Bundesländertour, diese muss allerdings aufgrund der aktuellen Situation vorerst verschoben werden. Nichtsdestotrotz wollen wir uns mit euch treffen und die spezifischen Herausforderungen und Probleme in eurem Bundesland besprechen. Wie geht ihr mit der aktuellen Lage und Unsicherheit um; wie erfolgt das „Hochfahren eurer Kulturbetriebe“; wurden die zugesagten Subventionen ausbezahlt; reichen die Unterstützungsmaßnahmen; welche Erfahrungen habt ihr mit bundeslandspezifischen Unterstützungsmaßnahmen/Arbeitsstipendien für den Kulturbereich etc.?

    Wir berichten von den diversen Runden Tischen, zu setzenden Maßnahmen für Veranstaltungen, Unterstützungsmaßnahmen für Künstler*innen bundesweit, rechtswidrigen Vertragsauflösungen aufgrund der Corona-Krise und natürlich dem IG Netz und den Empfehlungen zu Honoraruntergrenzen.

    Die Session dient sowohl dem Austausch mit uns, aber auch der Vernetzung innerhalb der Künstler*innen und Kunstschaffenden der Freien Szene. Wenn ihr vorab schon Themen habt, die ihr besprechen wollt, bitte informiert uns darüber.

    Zoom Link und Passwort erfolgen nach Anmeldung unter: j.kronenberg@freietheater.at, Anmeldung bis einen Tag vorher. Für diese Veranstaltung ist keine Mitgliedschaft erforderlich!

    Termine:

    Mittwoch, 17.6. 10-12 Uhr: Steiermark
    Montag, 22.6. 10-12 Uhr: Niederösterreich, Oberösterreich
    Mittwoch, 24.6. 10-12 Uhr: Vorarlberg, Tirol, Salzburg
    Freitag, 26.6. 10-12 Uhr: Kärnten, Burgenland

     

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  • EU Kommissarin Mariya Gabriel antwortet auf den Brief der EAIPA über die Chancen der freien Szene in Europa

    Mariya Gabriel, EU Kommissarin für Innovation, Forschung, Kultur, Bildung und Jugend, hat mit einem Schreiben auf den Brief der EAIPA geantwortet, in dem wir unsere Besorgnis ob der momentan Krise ausdrückten und darum baten, uns über die Maßnahmen zu informieren, welche die Kommission diesbezüglich umzusetzen gedenkt.

    Eine Zusammenfassung und ein Statement der EAIPA dazu findet ihr here.

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  • Keine weiteren Verzögerungen bei Non-Profit-Fonds

    Kulturrat Österreich, Offener Brief vom 29.5.2020

    Kulturrat Österreich legt Liste notwendiger Bedingungen für Richtlinien vor

    Sehr geehrte Frau Ministerin Köstinger,
    sehr geehrter Herr Minister Kogler,
    sehr geehrter Herr Minister Blümel,
    sehr geehrte Frau Staatssekretärin Mayer,

    Die bisherige gesetzliche Grundlage (Härtefall-Fonds-Gesetz) für ein finanzielles Auffangen der Finanzierungslücken durch die Corona-Maßnahmen wurde nicht umgesetzt. Nun wird eine neue Grundlage im Parlament vorbereitet. Um weitere Verzögerungen zu vermeiden, halten wir es für unerlässlich, parallel zur parlamentarischen Ausgestaltung bereits jetzt Richtlinien und konkrete Umsetzungsschritte zu entwickeln, die das Überleben der Vereine sichern.

    Zentrale Eckpunkte müssen sein:

    1. Zuschüsse zu/Übernahme laufender Betriebskosten für nicht nutzbare Räumlichkeiten (Veranstaltungsräume, Ateliers, Probenräume, Werkstätten etc.), wie Miete, Energie- und Kommunikationskosten.

    2. Deckung des entstandenen finanziellen Schadens im Maßnahmenzeitraum, ab 10. 3. bis zumindest Jahresende. Dabei sind zu berücksichtigen:

    a) Einnahmenausfälle, ermittelt auf der Basis eines vergleichbaren Durchrechnungszeitraums

    Erläuterung: Das Veranstaltungsverbot hat massive Einnahmenausfälle (Koproduktionsbeiträge, Mieteinnahmen, Tickets, Spenden, Sponsoring etc.) zur Folge. Bei kleinen Kulturvereinen machen diese Erlöse im Schnitt 60-80% der Gesamteinnahmen aus. Bei Vereinen von Künstler_innen entfällt praktisch die gesamte Einnahmenstruktur. Fixkosten- bzw. Betriebskostenzuschüsse ermöglichen zwar den Erhalt der Infrastruktur, greifen jedoch zu kurz, da Mittel die normalerweise zur Aufrechterhaltung der Vereinsaktivitäten, beispielsweise die Vorbereitung weiterer Produktionen bzw. Programme verwendet werden, nicht mehr zur Verfügung stehen. Ein besonderes Problem ergibt sich auch für jene Künstler_innen-Kollektive, die einen Verein zur Verwaltung ihrer Einnahmen/ Ausgaben betreiben und je nach Produktionsphase auch angestellt sind (gemäß Theaterarbeitsgesetz). Fixkosten entstehen hier in erster Linie durch Personalkosten und nur zu geringem Teil durch die Infrastruktur (z.B. Anmietung von Probenräumen).
    Ohne Berücksichtigung von Einnahmenausfällen würde zwar die Infrastruktur (sofern vorhanden) erhalten, jedoch keine weitere Aktivität mehr möglich sein. In Konsequenz wäre mit einem massiven Anstieg der Ansuchen um Kulturfördermittel seitens der Kunst- und Kulturvereine zu rechnen, um wieder in eine Aktivität kommen zu können. Erschwerend wiegt die Tatsache, dass nun wieder mögliche Veranstaltungen nur mit erhöhten Aufwendungen bei geringeren Einnahmen (z.B. Publikumsobergrenzen) realisierbar sind. Eine zumindest anteilige Kompensation auch der Einnahmenausfälle ist daher dringend erforderlich. Zur Bemessung braucht es einen vergleichbaren Durchrechnungszeitraum. Hier ist zu unterscheiden zwischen jenen Veranstalter_innen, die ein regelmäßiges Programm haben, und jenen, die z.B. ein jährlich stattfindendes Festival organisieren, das nun nicht durchgeführt werden kann.

    b) Vorleistungen für nun nicht durchführbare Aktivitäten (frustrierte Aufwendungen)

    Erläuterung: Künstlerische Produktionen, Veranstaltungen/Kulturaktivitäten haben eine lange Vorlaufzeit (Konzeptentwicklung, Verhandlungen von Koproduktionen sowie Leistungen und Zuschüssen aus diesen Vertragskonstrukten, Reisekosten, Vertragsverhandlungen mit Künstler_innen und Vortragenden, Realisierungskosten, Werbekosten wie Drucksorten etc.), viele technische, künstlerische und organisatorische Leistungen wurden bereits erbracht bzw. ausbezahlt, die nun nicht mehr in Anspruch genommen werden können bzw. obsolet sind (ausbezahlte Honorare, nicht eingelangte Koproduktionsgelder, Stornokosten, Drucksorten etc.).

    3. Zuschüsse zu Personalkosten in jenen Fällen, in denen das Corona-Kurzarbeitsmodell nicht greift

    Erläuterung: Das Corona-Kurzarbeitsmodell greift bei vielen kleinen Kunst- und Kulturvereinen nicht, da diese anders als größere Betriebe funktionieren. Sehr viel wird im Ehrenamt oder in geringfügigen Anstellungen erbracht (z.B. Koordinierung des Betriebs und der Ehrenamtlichen), sowie von Neuen Selbstständigen (die auf Honorarbasis Leistungen für die Vereine erbringen, wie Produktionsleitung, Programmierung von Veranstaltungsprogrammen etc.). Bei Künstler_innen-Vereinen handelt es sich oft um wochenweise Anstellungen (Probewoche) oder andere kurze Zeiträume – Förderungen für Produktionen (bereits ab relativ kleinen Beträgen) gehen aber nicht direkt an Künstler_innen sondern an z. B. Vereine, decken aber nicht die gesamten notwendigen Kosten der Produktion. Aufgrund anderer Einnahmenausfälle (v. a. Koproduktionsgelder, siehe oben) sind es dann die Gehälter der Künstler_innen selbst, die nicht mehr gezahlt werden können.
    Sehr viel wird auch im Ehrenamt oder in geringfügigen Anstellungen erbracht (z.B. Koordinierung des Betriebs und der Ehrenamtlichen), sowie von Neuen Selbstständigen (die auf Honorarbasis Leistungen für die Vereine erbringen, wie Produktionsleitung, Programmierung von Veranstaltungsprogrammen etc.).

    4. Mehrkosten durch erforderliche Adaptionen und Investitionen

    Erläuterung: Mit der COVID-19 Lockerungsverordnung ist ein schrittweise Wiederaufnahme der Aktivitäten der Kunst- und Kulturvereine wieder im Bereich des Möglichen. Viele der angekündigten Regeln erfordern jedoch Investitionen bzw. verursachen Mehrkosten, um den Betrieb bei Einhaltung der erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen aufnehmen zu können, z.B. Anschaffung von Plexiglas, Desinfektionsmittelspender, Masken, Bodenmarkierungen, Reinigungsmittel sowie insbesondere mehr Aufsichts- und Reinigungspersonal. Müssen Sessel für fix zugewiesene Plätze angeschafft (oder geleast) werden, Klimaanlagen erneuert werden, so sind wesentlich größere Investitionen erforderlich. Hier wäre eine Investitionspauschale für GWG (z.B. EUR 500,- / Verein) sowie eine Investitionsförderung für allfällige größere Anschaffungen erforderlich.

    Die Umstellung auf alternative Arbeitsweisen, insbesondere digitale Veröffentlichungsmöglichkeiten werden aktuell viel von Kulturveranstalter_innen nachgefragt (z.B. Live-Streamings). Hierfür fehlt es jedoch zumeist an dem entsprechenden Know-how sowie an Soft- und Hardware. Ebenso stellen Kultureinrichtungen auf Telearbeit um, auch hier sind EDV-Investitionen erforderlich. Dazu kommen notwendige Investitionen in schützende Infrastruktur bei partieller Wieder-Eröffnung (z.B. Adaptierung Lüftung, technische Barrieren, fallweise auch Testungen).

    5. Diskriminierungsfreier Zugang für alle gemeinnützigen Vereine. Staffelung nach Eigenfinanzierungsanteil unter Berücksichtigung der Förderungen, aber keine Ausschlüsse.

    Das Ziel muss sein, dass alle gemeinnützigen Vereine auch unter Bedingungen der Corona-Maßnahmen gut durch die Krise kommen und so bald wie möglich ihre Arbeit wieder aufnehmen können.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Vorstand Kulturrat Österreich

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  • IG Netz 2020: Erhöhung von Seiten des Bundes / BMKÖS um € 200.000 – sechs Bundesländer beteiligen sich

    Pressemitteilung IG Freie Theater 26.6.2020

    Das vom Bund seit 1991 finanzierte Instrument IG Netz fördert Anstellungen von Darstellenden Künstler*innen – und damit deren soziale Absicherung.
     
    Die Krise zeigt deutlich: Künstler*innen und Kunstschaffende sind oft in unsicheren Vertragsverhältnissen beschäftigt.
     
    Seit 1991 gibt es das Instrument IG Netz, das Theatergruppen und Vereinen Zuschüsse zu den Sozialversicherungsbeiträgen leistet, um Künstler*innen eine Anstellung zu ermöglichen. Davon profitieren Schauspieler*innen, Tänzer*innen, Performer*innen, Regisseur*innen und Produktionsleiter*innen in ganz Österreich.
    Der Bund unterstützte dies bislang mit einer Summe von jährlich € 300.000 und steigert nun sein finanzielles Engagement einmalig für das Jahr 2020 deutlich. Damit stehen von Seiten des Bundes heuer € 500.000 zur Verfügung.
    Und es ist auch gelungen, sechs Bundesländer davon zu überzeugen, in diesen Topf mit einzuzahlen. Das Burgenland, Kärnten, die Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien leisten nun ebenfalls Beiträge zum IG Netz.
     
    Mit diesem gemeinsamen Engagement des Bundes und der Bundesländer wird aktiv die soziale Absicherung der darstellenden Künstler*innen gefördert – und die Rechtssicherheit der Vereine und Theatergruppen als Arbeitgeber*innen der Künstler*innen gestützt.
     
    Über 50 Gruppen aus ganz Österreich reichen im Jahr ein. Die Zahl der Antragsteller*innen um Zuschüsse aus dem IG Netz steigt ständig – und seit 2017 stark, um beinahe 20 % pro Jahr. .
    Dies zeigt, dass mehr und mehr freie Tanz-, Theater und Performancegruppen ihre Künstler*innen und Produktionsleitungen anstellen.
     
    Die IG Freie Theaterarbeit begrüßt alle diese Entwicklungen ausdrücklich und freut sich sehr über die deutlich sichtbaren Signale des Bundes und der Bundesländer, krisenfestere Beschäftigungsverhältnisse – also Anstellungen – für Künstler*innen und Kulturschaffende zu unterstützen.
     
    Alle Informationen zum IG Netz finden Sie hier: IG Net

    Ulrike Kuner, Geschäftsführung IG Freie Theater: „Wir freuen uns sehr, dass gerade in diesen für die Künstler*innen und Kulturschaffenden schwierigen Zeiten das langfristige Engagement des Bundes von den Bundesländern weiter unterstützt und in einem großen Schritt ausgebaut wird. Das IG Netz verhilft Vereinen und Theatergruppen, rechtskonforme Anstellungen für Künstler*innen zu ermöglichen – und diese wiederum profitieren von sozialen Absicherungen wie etwa einem Anspruch auf Arbeitslosengeld und Pensionsansprüche. Dies alles sind wichtige Faktoren sowohl für die Theatergruppen wie auch für die einzelnen Künstler*innen – und sie wirken langfristig“.

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  • 03.+ 04.09. Internationales Symposium: Freie Szene – Orte schaffen

    Save the date: 03. und 04. September 2020

    Semperdepot, Lehargasse 8, (Prospekthof & Mehrzwecksaal) 1060 Wien

    Wiens freie Kunst- und Kulturszene ist vielfältig und international. Künstler*innen aus den Bereichen Theater, Tanz, Performance, Musik, Film, Bildende Kunst und Soziokultur brauchen Räume, Infrastrukturen und Arbeitsmöglichkeiten. Welche Raumfragen beschäftigen Künstler*innen und Kulturarbeiter*innen in Wien aktuell? Was sind die Anforderungen der freien Szene, um professionell arbeiten zu können?

    Der Eintritt ist frei. Anmeldung erforderlich → https://www.eventbrite.at/e/internationales-symposium-freie-szene-orte-schaffen-registrierung-116715395891

    Aufgrund der aktuellen Verordnungen können vor Ort nur eine sehr reduzierte Anzahl an Besucher*innen teilnehmen. Wir bitten um Ihr Verständnis! Für all jene die beim Symposium nicht vor Ort sein können, wird das Programm am 04.09.2020 ganztägig live gestreamt über: https://echoraeume.klingt.org

    Änderungen im Programm sind natürlich vorbehalten. Wir freuen uns auf zahlreiche Teilnahme - in echt oder online -, und sind auf Diskussionen und Ergebnisse schon sehr gespannt!

    Eine Initiative der Stadträtin für Kultur und Wissenschaft der Stadt Wien Veronica Kaup-Hasler in Kooperation mit den Interessengemeinschaften IG Kultur Wien, Dachverband der Österreichischen Filmschaffenden, mica - music austria, mitderstadtreden - Initiative der freien Musikszene Wien, IG Bildende Kunst, IG Freie Theaterarbeit und Akbild Oeh.

    Eine Initiative der Stadträtin für Kultur und Wissenschaft der Stadt Wien Veronica Kaup-Hasler in Kooperation mit den Interessensgemeinschaften IG Kultur Wien, Dachverband der Filmschaffenden, mica – music austria / Initiative der freien Musikszene Wien, IG Bildende Kunst und IG Freie Theater.

     

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  • Das war das Symposium „Freie Szene – Orte schaffen“

    Pressemitteilung der IG Freie Theaterarbeit vom 09.09.2020

    Unter dem Motto “Freie Szene – Orte schaffen. Räume und Infrastrukturen für Kunst und Kultur in Wien“ fand am 3./4. September 2020 ein international aufgestelltes Symposium in Wien statt.

    Auf Initiative der Stadträtin für Kultur und Wissenschaft der Stadt Wien Veronica Kaup-Hasler in Kooperation mit den Interessensgemeinschaften IG Kultur Wien, Dachverband der Filmschaffenden, mica – music austria / mitderstadtreden - Initiative der freien Musikszene Wien, IG Bildende Kunst und IG Freie Theaterarbeit wurden an zwei Tagen die Positionen der lokalen Freien Szene erörtert, internationale Best-Practice-Beispiele vorgestellt und Zukunftsszenarien skizziert.

    Einig war man sich, dass derzeit in Wien zu wenig Platz, Infrastruktur- und Raumangebot für die freischaffenden Künstler*innen und Kulturinitiativen vorhanden ist. Ähnlich wie in Berlin und anderen europäischen Städten lauten die Forderungen daher, die bestehenden Räume zu schützen und gleichzeitig in Neubauprojekte – v.a. in den von der öffentlichen Hand unterstützten – Räume und Möglichkeiten für eine künstlerische Nutzung grundsätzlich mit einzuplanen.

    Nicht nur die Bevölkerung der Stadt Wien wächst, auch die freischaffenden Künstler*innen werden mehr – ein Spiegel der sich erweiterten internationalen Ausbildungssituationen und der veränderten Ansprüche der Künstler*innen und Kulturinitiativen.

    Die Anforderungen der einzelnen Genres unterschieden sich dann doch sehr. Während die Bildenden Künstler*innen v.a. leistbare und zugängliche Atelierräume benötigen, formulieren die Musiker*innen der experimentellen Freien Szene den Wunsch nach einem eigenen „Haus für die Musik“, welches als Arbeits- und Aufführungsort dient, entsprechenden akustischen Anforderungen genügt und mit dem zahlreich vorhandenen Publikum lokale, nationale und internationale Vernetzung und Sichtbarkeit fördert.

    Die Kolleg*innen von der Filmbranche plädierten für einen größeren, sowohl nationalen wie internationalen Blick und ‚incentives‘, die dazu anregen sollen, kontinuierliche und große Filmproduktionen über Wien zu organisieren. Die internationale Auftragslage – nicht zuletzt aufgrund der Streaming-Dienste – stellt derzeit eine äußerst günstige Ausgangssituation hierfür dar.

    Auch die freischaffende darstellende Szene benötigt mehr und besser ausgestattete Proben- und Arbeitsräume, die dem international etablierten Niveau entsprechen. Entsprechend einer Umfrage der IG Freie Theaterarbeit sind rund um die Uhr zugängliche, technisch und räumlich gut ausgestattete Studios gefragt, die eine einfache, flexible und kostengünstige Nutzung durch die Künstler*innen ermöglichen. Am Beispiel des Produktionshauses Campo in Ghent, Belgien wurden Strukturen präsentiert und diskutiert, die den Künstler*innen langfristigen Support ermöglichen. Groß war der Wunsch nach Vernetzungsmöglichkeiten innerhalb der Künstler*innenschaft, nach groß gedachten Infrastrukturen („Proben-/Residencyhaus“) und selbstständig nutzbaren Arbeitsräumen, die auch zum Community-Building der Künstler*innen unabdingbar sind. 

    Veronica Kaup-Hasler, Amtsführende Stadträtin für Kunst und Wissenschaft, unterstützt die Anliegen der freischaffenden Künstler*innen und ermutigt ausdrücklich zu größerem Denken. Insofern lieferten die Beispiele des Atelierbeauftragten in Berlin – eine koordinierende Stelle zwischen Politik, Raumanbieter*innen und Künstler*innen – sowie L’Asilo, ein gemeinschaftlich geführtes Kunst -und Kulturzentrum im Herzen Neapels, interessante Erfahrungen und Beispiele.

    Das Symposium wurde parallel zum Event live gestreamt und konnte auch im Netz großes Interesse des (Fach)publikums sowie von Vertreter*innen der Parteien und des Bundes erzielen. Eine ausführliche Dokumentation des Symposiums wird in Bälde zur Verfügung stehen, nächste Schritte unter Einbeziehung weiterer Stellen und politischer Ebenen werden folgen. Eine verstärkte Kommunikation über die Kunst- und Kulturpolitik hinaus ist hierfür in allen Bereichen unbedingt erforderlich. Wir werden daher als nächsten Schritt den Dialog mit der Politik auf Stadt- sowie Bundesebene weiter ausbauen.

    Mit diesem Symposium hat die Freie Szene in Wien ihre Problemstellen artikuliert, vor allem aber zukünftige Arbeitsweisen und dafür notwendige Infrastrukturen formuliert. Nun gilt es, breitestmöglich an deren Umsetzung zu arbeiten und dem großen Potenzial der Künstler*innenschaft in Wien Rechnung zu tragen.

     

    Kontakt für Nachfragen:

    IG Freie Theaterarbeit

    Geschäftsführung: Ulrike Kuner

    E-mail: u.kuner@freietheater.at

    01 403 87 94 12

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  • EAIPA European Association of Independent Performing Arts and IG Freie Theaterarbeit supports protesting students and senate of Budapest University of Theatre and Film

    EAIPA and IG Freie Theaterarbeit are following the situation in Hungary with great concern and wants to declare solidarity with the protesting students and senate of Budapest University of Theatre and Film. With continuous updates from EAIPA’s Hungarian member “FESZ” (Független Előadó-művészeti Szövetség), EAIPA keeps a direct contact with the local independent performing arts scene and gets first-hand information on how the political developments affect professionals working in this sector. 

    Not only the independent performing arts scene, but the entire contemporary arts and cultural sector as a whole are suffering under the control of Victor Orbàn’s government since months. In December 2019, EAIPA sent an urgent letter to different operators of European culture politics in which we expressed our concern on the cuts of operational funding.

    EAIPA calls for a re-establishment of the academic autonomy of the University. Art cannot fulfil its important role in society while being controlled by the government. The scene of culture and arts – and therefore the independent performing arts scene – needs political independence to operate. 

    EAIPA also wants to engage other colleagues to express their solidarity with the resisting students and senate in Budapest.

    Zoltán Imely, Co-President of the Association of Independent Performing Arts in Hungary, sent us these thoughts:

    Motto: “A fine day. Let’s go fishing, said the angler to the worm.” (cit. Brecht: The Caucasian Circle of Chalk)

    It would be rather lengthy to describe here in detail the series of events that led to the occupation by the students of the University of Theatre and Film Arts in Budapest. However, the citation above from Brecht perfectly describes the essence of the government’s move. By a legislative action on 1 July, the ownership of the prestigeous, 155 years old public University was transferred to a private foundation, effective as of 1 September. The government also appointed the foundation’s Board of Trustees (all pro-government figures) and, through this transition, stripped the University of all its autonomy. The Senat’s endeavours to initiate talks with the Ministry were either turned down or left unanswered. Accordingly, the soon-to-be obsolete Dean and the Senat unanimously handed in their resignation by the 1st September. At the same time, the students occupied the buliding and swore to resist until institutional autonomy is restored and guaranteed, and the new Board of Trustees gets removed. 

    The Association of Indepentent Performing Arts was one of the first ones to express its solidarity with the students. Hundreds joined since then from academia, the theatre and film world, educational institutions and the industry, and hundreds and thousands show up on demonstrations daily to support the students’ quest. 

    What such a protest is capable to achieve in a country where the governing party posesses two-third of the votes in parliament and is ready to create or end any law overnight, is to be seen. Solidarity, however, is important to show even under the most difficult circumstances. Should you share this view, write #freeSZFE hashtag on your palm, take a photo of it and post it with or without a statement on social media. Also, if you have access to the press or to your public servants, don’t hesitate to spread the news.

    To conclude this brief introduction we would like to quote Martin Niemöller’s famous words as a humble prompting.

    “When the Nazis came for the communists,
    I remained silent;
    I was not a communist.

    When they locked up the social democrats,
    I remained silent;
    I was not a social democrat.

    When they came for the trade unionists,
    I did not speak out;
    I was not a trade unionist.

    When they came for the Jews,
    I remained silent;
    I wasn’t a Jew.

    When they came for me,
    there was no one left to speak out.”

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  • Heißer Herbst 2020

    Pressemitteilung IG Freie Theater 16.9.2020

    Die Ampel schaltet auf orange …
     
    Die freischaffenden Künstler*innen erwartet ein heißer, unsicherer Herbst 2020 und ein noch viel unsichereres Jahr 2021.
    Zwar arbeiten derzeit viele Künstler*innen wieder und auch aus den diversen Fonds ist – nach etlichen Nachbesserungen – zumindest Geld für eine Basisabsicherung zu erhalten. Auch die Einführung von Arbeitsstipendien in etlichen Bundesländern ist eine begrüßenswerte Entwicklung, welche endlich auch die reale Arbeitssituation der darstellenden Künstler*innen finanziell abbildet und ihnen zumindest teilweise den Produktionsdruck nimmt.
     
    Dennoch bleiben etliche Fragen und Baustellen offen, die die Absicherung der Künstler*innen – über 2020 hinaus – zum Gegenstand haben.
     
    Die IG Freie Theaterarbeit hat von Jänner bis Ende August 2.041 Menschen beraten – zirka doppelt so viele wie im gesamten Vorjahr. Corona-bedingte Anfragen gab es v. a. zu den Themen Vertragsauflösungen, Beschäftigungsverhältnisse, Arbeitsrecht und Absicherung. Deutlich wurde auch die unterschiedliche Rechtsmeinung von Veranstalter*innen und Künstler*innen, die (noch) nicht ausjudiziert ist und die dringend einer Klärung – etwa in Form von Musterprozessen – bedarf.
     
    Die Folgen der prekären Beschäftigungsverhältnisse in der freien Szene wurden überdeutlich sichtbar. Vor allem wurde klar, dass nach wie vor in der freien Szene viele Menschen in die Selbstständigkeit gedrängt werden, ohne dass sie dies eigentlich wollen. Und arbeits- und sozialversicherungsrechtlich dort auch nicht sein sollen.
    Oft sind sich die Künstler*innen nicht über die Konsequenzen ihrer selbständigen Tätigkeit bewusst.
     
    In Hinblick auf die kommenden Herausforderungen sehen wir folgende Punkte als dringend an und fordern die Verantwortlichen auf, entsprechende Handlungen zu setzen.
     
    1. Konkrete Instrumente der Krisenabsicherung
     
    -          Die existierenden Fördertöpfe verlängern und die Zugangskriterien künstler*innenfreundlich abstimmen. Einnahmen aus künstlerischer Arbeit müssen – bis zu einer bestimmten Höhe – ergänzend möglich sein. Bislang sind Zuwendungen aus Fördertöpfen mit max. € 1.000 pro Monat gedeckelt, liegen also unterhalb der Armutsgrenze von € 1.286.
     
    -          Zusatzkosten für Sicherheitskonzepte und Tests im Rahmen der Covid 19 – Eindämmung sollen zusätzlich gefördert werden, ebenso wie es eine Zusatzfinanzierung für technische Adaptierungen (Lüftungen, räumliche Anpassungen) geben muss.
     
    -          In Förderverträgen den Krisenfall definieren und so formulieren, dass (Gast)Künstler*innen im Fall einer Absage ihr Entgelt aus den geschlossenene Verträgen erhalten (Abschlagszahlungen zu 100% oder zumindest nach Kurzarbeitsmodell ermöglichen).
     
    -          Kompensations-Topf für Einnahmenausfälle – die Kompensation muss auf alle Fälle bei den Künstler*innen ankommen (z.B. bei Vereinbarung einer Einnahmenteilung) und unabhängig von der Beschäftigungsform der Künstler*in greifen.
     
    -          Bei Verschiebung: Wiederaufnahmeförderungen für entstehende Zusatzkosten (bei Verschiebung aufgrund Höherer Gewalt oder Seuchen) einrichten.
     
    -          Förderung für mobile Projekte: gesondertes Förderprogramm für Projekte im öffentlichen Raum.
     
     
    2. Reform der Vertrags- und Abrechnungsformen
     
    -          Verträge müssen entsprechend realer Beschäftigungsverhätnisse, also entsprechend geltender arbeitsrechtlicher Richtlinien ausgestaltet werden.
     
    -          Arbeitsrecht muss für alle gleich gelten – egal ob an Theatern fest angestellt oder als Gast / Gästin beschäftigt.
     
    -          Die branchenbezogene Wiedereinführung der täglichen Geringfügigkeitsgrenze bei tageweiser Beschäftigung ermöglicht eine durchgehende Versicherungsleistung für Künstler*innen und Kunst- und Kulturschaffende.
     
    -          Bei mehreren Arbeitstagen pro Monat sind durchgehende Anstellungen (und keine tageweise geringfügige Beschäftigung) anzustreben.
     
    -          Verträge müssen eingehalten werden, umso mehr wenn für Projekte öffentliche Gelder eingesetzt werden (Stichwort: Musterverträge).
     
    -          Fördernehmer*innen wenden einen „Fair Practice Code“ an, der (zumindest) Faire Bezahlung – Faire Strukturen – Transparenz – Kommunikation mit Künstler*innen (auch in der Krise) – Gender-Equality beinhaltet. Dieses Beispiel aus den Niederlanden hat sich bereits international bewährt.
     
    -          Die Umsetzung dieser Forderungen bedarf eines entsprechenden Budgets – Anstellungen sind teurer als Werkverträge, bewirken aber eine soziale Absicherung der Künstler*innen.
     
    Wir appellieren an die Politiker*innen, dieses Budget ab 2021 den Künstler*innen zur Verfügung zu stellen und ihnen damit nicht nur ihre Arbeit, sondern vor allem ihre Zukunft lebbar zu machen.


    ***
    Die IG Freie Theater wurde vor mehr als 30 Jahren gegründet und ist Mitglied im Kulturrat Österreich. Seit 2018 ist sie Gründungsmitglied und Sitz des Europäischen Dachverbands der Freien Darstellenden Künste mit Mitgliedern in derzeit 14 Ländern.

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  • ACT OUT Tour- und Residencyförderung

    Pressemitteilung IG Freie Theater 21.9.2020

    Mit ACT OUT, dem neuen Tour- und Residency-Förderprogramm für freie Theater- und Performancekünstler*innen, stellt das BMEIA – Auslandskultur in Kooperation mit der IG Freie Theaterarbeit ein Förderprogramm für freischaffende darstellende Künstler*innen und Theatergruppen vor, welches Tour- und Arbeits- (also Residenz)möglichkeiten im Ausland unterstützt.
    Zusätzlich wird eine Vimeo-Plattform eingerichtet, auf der die Künstler*innen / Theatergruppen Mitschnitte ihrer Bühnenproduktionen hochladen können und welche u.a. von den Österreichischen Kulturforen als Auswahlkatalog für Streamings fungiert.

    Das Tour- und Residencyförderprogramm ACT OUT startet ab September 2020 für eine erste einjährige Pilotphase.

    Es wird von der IG Freie Theaterarbeit verwaltet und besteht aus drei Teilen:

    1. Tourförderung für Produktionen von Theatergruppen und Einzelkünstler*innen

    2. Residencyförderung für Einzelkünstler*innen und Gruppen (bis zu 5 Personen)

    3. Aufbau einer Vimeo-Plattform, auf der bestehende Mitschnitte von österreichischen Theaterproduktionen hochgeladen werden können.

    Antragsberechtigt sind Künstler*innen (Einzelkünstler*innen und Künstler*innengruppen) der Genres Kinder- und Jugendtheater, Schauspiel und Performance sowie Neuer Zirkus / Straßentheater.

    Gegenstand der TOUR- und RESIDENCYFÖRDERUNG  

    Die maximale Förderhöhe für internationale Gastspiele beträgt € 12.000, für Residencies werden Kosten für max. 5 Personen und bis zu € 4.000

    Unterstützt werden Gagen- (50% ACT OUT – 50% Veranstalter*in), Reise-, Transport-, Techniker*innen und Aufenthaltskosten (zur Gänze) für Gastspiele oder Residencies.
    Es sind Mindesthonorare und -sätze vorgesehen, die den Honoraruntergrenzen der IGFT entsprechen und die im Antragsformular genau dargestellt sind.

    Länder

    Anträge auf Tour- und Residencyförderungen sind möglich für alle Länder international, jedoch vorrangig Europa.

    application

    Die Antragstellung erfolgt per Formular und Kalkulationsraster und mindestens 6 Wochen vor Antritt der Residency bzw. des Gastspiels.

    Das Formular und die Kalkulation kann auf der Website freietheater.at heruntergeladen werden und wird ausgefüllt (per mail) an die IG Freie Theaterarbeit übermittelt.
    Die IGFT prüft den Antrag auf formale und inhaltliche Korrektheit und klärt alle offenen Fragen mit den Antragsteller*innen.

    Entscheidung – Jury

    Die dreiköpfige Jury entscheidet per Umlaufbeschluss und innerhalb von 2 Wochen nach Eingang des korrekten Antragformulars (inhaltlich und rechnerisch richtig) sowohl für die Gastspiel- wie für die Residencyförderung.

    Die Jury wird mit drei Personen besetzt werden, davon mindestens eine Person aus einem Bundesland.

    Vimeo-Plattform

    Als eine ständige Maßnahme wird eine Vimeo-Plattform aufgebaut, auf welcher Künstler*innen selbst Mitschnitte von Theaterproduktionen der freien Szene hochgeladen werden.

    Die IGFT veröffentlicht hierzu eine Einladung und wertet die Einsendungen entsprechend der technischen Qualität aus.
    Credits und Kurzbeschreibungen werden auf Deutsch und Englisch zur Verfügung gestellt.

    Die Vimeo-Plattform wird auch dazu angelegt, um den Österreichischen Kulturforen und Botschaften eine Auswahl an streamingfähigen Produktionsmitschnitten zur Verfügung zu stellen und über die Produktionen inhaltlich und formal informieren. Die Österreichischen Kulturforen und Botschaften werden aus diesem Pool einzelne Produktionen auswählen, um diese in den jeweiligen Ländern zu streamen. Hierfür erhalten die Künstler*innen selbstverständlich Honorare.

    INFO-VERANSTALTUNG PER ZOOM

    Am Montag, den 28.9.2020 um 10 Uhr findet eine Info-Veranstaltung per Zoom statt. Anmeldungen hierfür bitte an office@freietheater.at schicken, wir senden dann rechtzeitig den entsprechenden Link zu.

    Teresa Indjein, Leiterin der Sektion für Internationale Kulturangelegenheiten des BMEIA:
    „Durch Covid-19 haben wir gesehen, dass es neue Formen der Vermittlung braucht. Wir befinden uns im TRANSIT, vieles ist in Bewegung; doch die Themen des Theaters in den Dramen der Antike wie den Stücken der Klassik und in zeitgenössischen Werken verlieren nicht an Aktualität. Daher möchten wir zum einen mit der VIMEO Plattform eine Rückschau auf interessante Theaterproduktionen aus Österreich geben; zum anderen sollen mit dem neuen Förderprogramm ACT OUT Weichen für eine stärkere internationale Vernetzung der freien Theater- und Performancekünstler*innen gestellt werden."

    Ulrike Kuner, Geschäftsführung IG Freie Theaterarbeit:
    „Wir freuen uns, dass mit ACT OUT die Gastspieltätigkeit von freischaffenden Theatergruppen – die  Schauspiel, Kinder- und Jugendtheater, aber auch Neuer Zirkus und Straßenkunst umfasst – über die Grenzen Österreichs hinaus unterstützt werden. Besonders am Herzen liegt uns aber die Unterstützung von Künstler*innenresidenzen. Künstler*innen aus Österreich können an den für sie passenden Orten arbeiten, recherchieren und ihre Projekte entwickeln. Dies erzeugt nicht nur Sichtbarkeit, sondern ermöglicht den Künstler*innen wichtige Impulse und internationale Erfahrung“.

     

    ACT OUT wird gefördert durch:

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  • Es ist Gefahr in Verzug: Rettungsmaßnahmen für Kunst und Kultur jetzt

    (Aufruf vom 17.9.2020)
    Petition jetzt unterzeichnen: Eine Allianz von Organisationen und Personen aus dem Kunst- und Kulturbereich fordert die Bundesregierung auf, endlich finanzielle Maßnahmen zu ergreifen, die das Überleben des Kunst- und Kultursektors über die Krise hinweg absichern

    Allianz aus Kunst und Kultur appelliert an Bundesregierung

    Schaffen Sie jetzt Rettungsmaßnahmen

    Im Wochentakt ändern sich die Bedingungen, unter denen Kunst und Kultur stattfinden kann. So ist kein Planen, kein Arbeiten in Kunst und Kultur möglich. Die bisherigen Unterstützungsmaßnahmen laufen mit Ende September aus bzw. sind auf maximal sechs Monate (seit März) ausgelegt. Eine Allianz von Organisationen und Personen aus dem Kunst- und Kulturbereich fordert die Bundesregierung auf, endlich finanzielle Maßnahmen zu ergreifen, die das Überleben des Kunst- und Kultursektors über die Krise hinweg absichern: durch Verlängerung der Unterstützungsmaßnahmen, Refundierung von pandemiebedingten Mehrkosten, Übernahme der Ausfallkosten sowie eine grundsätzliche Erhöhung des Kulturbudgets auf 1% des BIP!

    Appell an die österreichische Bundesregierung:
    Es ist Gefahr in Verzug: Rettungsmaßnahmen für Kunst und Kultur jetzt gefordert!

    Petition unterzeichnen

    Sehr geehrter Herr Kanzler Kurz,
    sehr geehrter Herr Vizekanzler und Kulturminister Kogler,
    sehr geehrter Herr Finanzminister Blümel,
    sehr geehrte Frau Staatssekretärin Mayer!

    Ab 14. September gelten bundesweit neue Beschränkungen für Veranstaltungen, die die Personenobergrenze massiv reduzieren. Angekündigt wurden diese Änderungen drei Tage im Vorhinein. Mit derart kurzfristigen Änderungen ist keine Planung von Veranstaltungen möglich!

    Wir müssen davon ausgehen, dass die Unsicherheit über die Bedingungen, unter denen Veranstaltungen noch möglich sind, in den nächsten Monaten zu einem ständigen Begleiter wird. Das trifft alle, die im Veranstaltungsbereich, die im Kulturbereich arbeiten, existenziell bedrohlich: Kultureinrichtungen und Kulturvereine, ihre Mitarbeiter_innen, organisatorisches und technisches Personal, Künstler_innen, Kulturvermittler_innen, Öffentlichkeitsarbeiter_innen, ... ! Ohne sofortige Unterstützung droht eine beispiellose Konkurswelle und massiver Anstieg der Arbeits- und Erwerbslosigkeit im Kulturbereich, was die Kulturlandschaft Österreich erschüttern und nachhaltig schädigen wird.

    Wir fordern Sie auf, sofort ein Unterstützungspaket zu schnüren, das das Überleben des Kultursektors über die Krise hinweg sichert. Aktuell sind alle bestehenden Unterstützungsmaßnahmen auf maximal sechs Monate ausgelegt bzw. laufen mit Ende September aus. Niemand kann sich Illusionen machen, dass unter den aktuellen Bedingungen wieder ein kostendeckender, geschweige denn „regulärer“ Kulturbetrieb ab 1. Oktober möglich ist.

    Wir fordern:

    • UMGEHENDE VERLÄNGERUNG DER AUSLAUFENDEN UNTERSTÜTZUNGSFONDS
      sowohl für individuelle Künstler_innen und im Kulturbereich arbeitende Menschen als auch für die unzähligen gemeinnützigen Trägerorganisationen des Kulturlebens, die ab Oktober vor dem Nichts stehen.

    • REFUNDIERUNG DER KOSTEN FÜR COVID19-TESTS UND ANDERER PANDEMIEBEDINGTER MEHRKOSTEN
      Gesundheitsvorsorge darf nicht von den finanziellen Möglichkeiten diktiert werden! Sie ist im Kultur- und Veranstaltungsbereich ebenso wichtig wie etwa in der Gastronomie und Hotellerie, für die Testkosten übernommen werden.

    • AUSFALLSFONDS FÜR KULTURVERANSTALTUNGEN
      der es ermöglicht trotz unsicherer Bedingungen überhaupt noch Kulturveranstaltungen zu „planen“ und ein kulturelles Angebot für die Bevölkerung in den nächsten Monaten zu bieten.

    • ANHEBUNG DES KULTURBUDGETS AUF 1% DES BIP
      um endlich eine solide Absicherung der Kunst und Kultur in Österreich zu ermöglichen!

    • BEGLEITENDES NEUSTART-PROGRAMM FÜR KUNST UND KULTUR
      um im Arbeiten bleiben zu können, auch ohne unmittelbare Veranstaltungen mit Publikum, das als Programm die Entwicklung und Erprobung alternativer Konzepte und Formate ermöglicht sowie erforderliche Investitionen für eine adaptierte Neuaufnahme des Kunst- und Kulturangebots abdeckt!

    Wir stellen nicht in Frage, dass Vorsorgemaßnahmen getroffen werden müssen, um die epidemische Entwicklung einzudämmen. Planungssicherheit über den Verlauf einer Epidemie kann es nicht geben. Planungssicherheit in finanzieller Hinsicht jedoch schon! Es braucht sofortige Unterstützungsmaßnahmen, die das Überleben des Kultursektors sichern. Es ist Gefahr in Verzug! Handeln Sie jetzt!

    Im Namen von:

    sowie allen bisherigen Unterzeichner_innen der Petition
    und unterstützenden Organisationen aus dem Kunst- und Kulturbereich

    Hinweis: Wenn ihr die Petition als Organisation unterstützen wollt, zusätzlich zu Unterstützung als Einzelperson via der Online-Plattform, schreibt uns bitte eine E-Mail. Danke!

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  • Anhebung des Kunst- und Kulturbudgets auf zumindest 1% des BIP!

    Pressemitteilung Kulturrat Österreich, 22.9.2020

    Intervention zu den Budgetverhandlungen für 2021

    Zuletzt hat es der Corona-Lockdown deutlich gemacht: Einkommen und soziale Absicherung im Kunst- und Kulturfeld liegen in großen Teilen unterhalb jeder akzeptablen Schwelle.

    Es ist höchst an der Zeit, strukturelle Vorgaben für eine grundlegende Änderung zu entwickeln und zu verankern: im Bundesbudget, dem die Rolle eines „Leitbudgets Kunst und Kultur“ zukommt, da sich die Förderungen von Ländern und Kommunen vielfach daran orientieren. Das Ziel muss eine faire und angemessene Bezahlung quer durch den Sektor bei gleichzeitigem Erhalt der vielfältigen Kunst- und Kulturlandschaft sein. Zunächst muss jedenfalls dafür gesorgt werden, dass Mindesteinkommen und Honoraruntergrenzen möglich und bei öffentlich geförderten Projekten und Einrichtungen Fördervoraussetzung sind.

    Dafür ist es unabdingbar, das Kunst- und Kulturbudget 2021 unverzüglich auf mindestens ein Prozent der Bundesausgaben anzuheben. Aktuell beläuft sich dieses lediglich auf 0,6%, bis 2023 ist sogar eine Senkung auf 0,5% geplant. Langfristiges Ziel muss eine Anhebung der Ausgaben für Kunst und Kultur auf mindestens 1% des BIP sein. Im EU-weiten Vergleich rangiert Österreich hier an 18. Stelle, mit Staatsausgaben für kulturelle Aktivitäten im Ausmaß von 0,5% des BIP!

    Gleichzeitig ist dafür Sorge zu tragen, dass die notwendigen einzelnen Corona-Hilfen ‒ insbesondere für den Erhalt der Bundestheater und/ -museen ebenso wie der anderen großen Häuser ‒ nicht zu Lasten des regulären Kunst- und Kulturbudgets gehen, sondern aus den Mitteln des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds finanziert werden. Frei verfügbares Geld ist ohnedies knapp, und alle Förderungen für die freie Szene stammen aus solchen nicht zugewiesenen Mitteln. Jede Umwidmung zu Gunsten der Corona-Hilfen reduziert daher Möglichkeiten und Existenzen in der freien Szene. Eindeutig ein No-Go.

    In einem nächsten Schritt wird es daher unabdingbar, die Kunst- und Kulturausgaben für die freie Szene auch durch ein Leitbudget Kunst und Kultur abzusichern: Das heißt Zweckwidmung von 50% des Kulturhaushalts für die freie Szene, ihre Akteur*innen und Strukturen, sowie jährliche Indexanpassung dieser Mittel. Die freie Szene, d.h. das Kunst- und Kulturschaffen abseits der großen, etablierten Häuser und Unternehmen, ist nicht nur ein wesentlicher Faktor der Kunst- und Kulturlandschaft in all ihrer Vielfalt, sie schafft Raum für Auseinandersetzung und Verständigung über gesellschaftliche Entwicklungen, für Teilhabe und Mitgestaltung. Sie ist eine Investition in die Zukunft.

    Sie unterstützen dieses Anliegen?
    Hier können Sie unterzeichnen:

    • Appell und Forderungen: Es ist Gefahr in Verzug: Rettungsmaßnahmen für Kunst und Kultur jetzt gefordert!
    • Petition: Wir fordern 1% des Bundesbudgets für Kunst und Kultur – JETZT!

    Weitere Informationen

     

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  • IG Netz – auch Oberösterreich ist mit dabei!

    PRESSEAUSSENDUNG
    IG Freie Theaterarbeit am 19.08.2020

    Nachdem bereits im Juni bekannt wurde, dass der Bund seine Förderung des IG-Netz für das Jahr 2020 von € 300.000 auf € 500.000 erhöht und sich auch bereits sechs weitere Bundesländer zum Engagement bereit erklärten, freut sich die IG Freie Theaterarbeit nun zusätzlich über eine erstmalige Unterstützung auch seitens des Landes Oberösterreich. Damit tragen nun das Burgenland, Kärnten, die Steiermark, Vorarlberg, Tirol, Wien und nun auch Oberösterreich dazu bei, Anstellungen für freie darstellende Künstler*innen zu unterstützen. Dieser Schritt ist sehr zu begrüßen, da er die deutliche Befürwortung von sicheren Sozialversicherungsverhältnissen für die Künstler*innen bestätigt.

    Das IG Netz wurde 1991 ins Leben gerufen und bis jetzt ausschließlich aus Mitteln des Bundes finanziert. Es leistet Theatergruppen und Vereinen Zuschüsse zu den Sozialversicherungsbeiträgen, um Künstler*innen eine Anstellung zu ermöglichen. Seit 2017 sind die Nachfragen nach Zuschüssen zu Sozialversicherungsbeiträgen aus dem IG Netz stark gestiegen. Das zeigt, dass die Notwendigkeit von Anstellungen in der Theaterbranche erkannt wird und die Tendenz hin zu zuverlässigen Arbeitsverhältnissen geht. Mit den zusätzlichen Mitteln der Bundesländer soll die maximale Zuschusshöhe (derzeit  € 200 pro Mensch und Monat) gewährleistet werden. Von Anstellungen profitieren nicht nur die einzelnen Künstler*innen, die dadurch Zugänge zu vielen Sozialleistungen erhalten, sondern auch die Theatergruppen und Vereine (also die Antragsteller*innen beim IG Netz), die damit endlich in einem rechtssicheren Raum arbeiten können.

    Die IG Freie Theaterarbeit freut sich ausdrücklich über die Zeichen von Bund und Ländern, die freie Theaterbranche zu stärken und – gerade in der Krise – eine bedeutende Unterstützungsleistung maßgeblich auszubauen. Rechtmäßige Anstellungsverhältnisse bedeuten den wichtigsten Schritt hin zu einer freien darstellenden Szene, die nachhaltig und ohne Existenzängste (u.a. aufgrund von prekären Arbeitssituationen) ihren wichtigen Teil für die (österreichische) Gesellschaft beitragen kann.

    Weitere Informationen zum IG Netz here.

    Pressemitteilung des Landes Oberösterreich here.

    Kontakt für Nachfragen:
    IG Freie Theaterarbeit
    Geschäftsführung: Ulrike Kuner
    e-mail: u.kuner@freietheater.at
    0699/11301531

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  • The Dresden Declaration

    Presseaussendung IG Freie Theaterarbeit, 16.11.2020

    European Theatre Forum: European Performing Arts in Focus. 11.-13.11.2020.

    Letzte Woche, von 11.-13.11.2020, fand die erste europäische Konferenz "European Theatre Forum: European Performing Arts in Focus" statt. Dies war die öffentliche Auftaktveranstaltung zu einem kontinuierlichen Dialog, zu dem auf Initiative der Europäischen Union / Kultur ausgewählte europäische Netzwerke der darstellenden Künste eingeladen waren, die aktuellen und ständigen Herausforderungen dieses Sektors vorzustellen. Künstler*innen und Vertreter*innen der Szene äußerten sich zu den Themen 'Social Dimensions', 'Environmental Sustainability & the EU Cultural Policies' und 'Envisioning European Theatre and Performing Arts as Public Space'.
    Ursprünglich als Live-Konferenz am Staatsschauspiel Dresden geplant, fand diese Konferenz nun online statt; unterstützt von der Europäischen Kommission und im Rahmen der deutschen EU Ratspräsidentschaft.

    Als erstes Ergebnis dieses Austauschs wurde eine gemeinsame Deklaration "The Dresden Declaration" verfasst, welche die wichtigsten Ergebnisse und Handlungsfelder zusammenfasst.

    Der Europäische Dachverband der freien darstellenden Künste - EAIPA (mit Sitz bei der IG Freie Theaterarbeit in Wien) war aktiver Teil der Consortium Group und in die Programmgestaltung dieser Konferenz eingebunden. Der Schwerpunkt 'Social Dimensions - Working Conditions' wurde auf Initiative von EAIPA in das Programm aufgenommen; ebenso wie die Erweiterung auf 'Performing Arts' und den damit einhergehenden Fokus auf die Künstler*innen und Kulturarbeiter*innen, parallel zu den Theatern und Institutionen.

    "Mit dieser großen Initiave der EU Kommission und Fokus auf die Darstellenden Künste wurde ein wichtiger Schritt gesetzt, die Sichtbarkeit und die konkreten Herausforderungen dieser Kunstform endlich auch auf europäischer Ebene anzugehen. Die Künstler*innen arbeiten längst europaweit und international, ihre Produktionen werden länderübergreifend entwickelt und präsentiert, die Beteiligten haben Wurzeln in aller Welt. Die realen Förder- und Mobilitätsstrukturen entsprechen leider nicht dieser Kunst- und Arbeitswirklichkeit . Umso besser, wenn diese Herausforderungen nun auf europäischer Ebene thematisiert werden. Es geht um zukunftsweisende Arbeitsmöglichkeiten für Künstler*innen, die den europäischen Gedanken ja bereits seit langem durch ihre Produktionen und ihre Kunst leben".
    Ulrike Kuner - Präsidentin Europäischer Dachvervand der freien darstellenden Künste

    Der Dialogprozess mit der EU Kommission wird als 'European Theatre and Performig Arts Initiative' weitergeführt, die nächste Konferenz wird 2021 erwartet.

    Europäische Theater und Darstellende Künste fordern notwendigen Plan zur Wiederbelebung der Künste

    Die von 12 führenden europäischen Netzwerken des Theaters und der darstellenden Künste unterzeichnete Dresdner Erklärung enthält Schlussfolgerungen des ersten ‚European Theatre Forum 2020: European Performing Arts in Focus‘ und fordert Europa auf, dringend einen Plan zur Wiederbelebung des gesamten Sektors während und nach der Pandemie zu entwickeln.

    Deutsche Version: Dresden Declaration

    The European Theatre Forum – the first ever official dialogue between members of the broader theatre and performing arts sector and EU policymakers – is the result of a seven-month process that brought together twelve European theatre and performing arts networks representing different players, art forms and structures within the sector. 

    English version: Dresden Declaration

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    • Tour- und Residencyförderprogramm ACT OUT (Online)
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    • EAIPA: Artists in Focus #3 - Arts as public health service
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