Kulturpolitik - 2012

  • Das Sozialsystem in Zeiten der Krise - Radiokolleg zum Nachhören

    Vom 16. bis 19. Jänner 2012 wurde die vierteilige Radiokollegreihe Versichert- verunsichert. Das Sozialsystem in der Krise auf Österreich 1 ausgestrahlt.
    versichert - verunsichert

    Sabine Kock sprach im 2. Teil zum Thema - Amice delle SVA - das soziale Netz, die Selbständigen und die Kunst- und Kulturschaffenden

    Hören Sie die Ö1 Sendung "Radiokolleg - Versichert - verunsichert" zum Thema "Das Sozialsystem in Zeiten der Krise" (Teil 2) von Beate Firlinger vom Dienstag, 17. Jänner 2012 um 09.05 Uhr in oe1.ORF.at.
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    Vom 16. bis 19. Jänner 2012 wurde die vierteilige Radiokollegreihe Versichert- verunsichert. Das Sozialsystem in der Krise auf Österreich 1 ausgestrahlt.

    Sabine Kock sprach im 2. Teil zum Thema - Amice delle SVA - das soziale Netz, die Selbständigen und die Kunst- und Kulturschaffenden

    versichert - verunsichert

    Hören Sie die Ö1 Sendung "Radiokolleg - Versichert - verunsichert" zum Thema "Das Sozialsystem in Zeiten der Krise" (Teil 2) von Beate Firlinger vom Dienstag, 17. Jänner 2012 um 09.05 Uhr in oe1.ORF.at.
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    Vom 16. bis 19. Jänner 2012 wurde die vierteilige Radiokollegreihe Versichert- verunsichert. Das Sozialsystem in der Krise auf Österreich 1 ausgestrahlt.

    Sabine Kock sprach im 2. Teil zum Thema - Amice delle SVA - das soziale Netz, die Selbständigen und die Kunst- und Kulturschaffenden

    versichert - verunsichert

    Hören Sie die Ö1 Sendung "Radiokolleg - Versichert - verunsichert" zum Thema "Das Sozialsystem in Zeiten der Krise" (Teil 2) von Beate Firlinger vom Dienstag, 17. Jänner 2012 um 09.05 Uhr in oe1.ORF.at.
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  • IG Kultur Steiermark: Mit Sparen hat das nichts mehr zu tun!

    IG Kultur Steiermark: Pressemitteilung, 1.03.2012
    Landeskulturbeirat wird abgeschafft – wir sind entsetzt!

    Nach der Auflösung der Kulturabteilung im Rahmen des “Dienstleistungsunternehmen Steiermark” wird weiter in die Strukturen eingegriffen. Der Landeskulturbeirat, der als Schnittstelle zwischen Kulturschaffenden und Kulturreferenten galt und als Beratungsgremium für die Landesregierung zu kulturpolitischen Fragestellungen im Land Steiermark eingesetzt werden konnte, wird abgeschafft.

    Es hört sich an wie aus einem Politthriller der 80er Jahre made in Hollywood: Strukturen, die erst vor 6 Jahren eingeführt wurden, um im Land den Weg zu ebnen für mehr Demokratie, Vertrauensbildung und Wertschätzung gegenüber allen Berührungsgruppen, werden kurzerhand abgeschafft. Die Frage ist nur, warum? – Unter der Regierung Klasnic trat ein "Kunst- und Kulturfördergesetz" in Kraft, dessen Fortschrittlichkeit in ganz Österreich bejubelt wurde. In diesem Gesetz wurde ein Kulturbeirat verankert, der der Landesregierung als unabhängiges Gremium beratend zur Seite stand. Die "Spar- und Reformpolitik" unter der Regierung Voves braucht den unabhängigen Kulturbeirat nicht mehr. Was hier eingespart wird, füllt kein Budgetloch, denn die Aufwandsentschädigungen des gesamten Gremiums machen nicht mehr als 15.000 Euro im Jahr aus. Was hier eingespart wird, ist ein demokratisches, manchmal unbequemes Instrument, auf das man im Namen einer sogenannten Effizienz, die nicht weiter erklärt wird, leicht verzichten kann.
    Wir fragen uns, wohin führt ein politisches System, in dem der Diskurs, also die Auseinandersetzung der politisch Verantwortlichen mit unabhängigen Expertinnen und Experten zur Entscheidungsfindung für verzichtbar gehalten wird.

    Standard, 28.02.2012: derstandard.at/1330389888866/K...
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  • Leere Versprechungen auf der Baustelle KSVFG?

    22.3.2012, Pressemitteilung Kulturrat Österreich

    Kulturrat Österreich fordert dringend Einleitung ernsthafter Novellierungsschritte!

    Das KünstlerInnen*sozialversicherungsfonds-Zuschuss-System, derzeit zentraler Baustein der sozialen Absicherung von selbstständigen KünstlerInnen in Österreich, geht an der Erwerbsrealität zeitgenössischer Kunstschaffender vorbei. Sowohl der sehr eng gefasste Begriff künstlerischer Arbeit, als auch der vorgegebene Einkommensbereich (insbesondere das erforderliche Mindesteinkommen aus der künstlerischen Tätigkeit) und der seit 2008 altersdiskriminierende Pensions-Paragraph gehören seit Jahren dringend an soziale und praktische Realitäten angepasst. Im Herbst 2011 sahen auch alle eingeladenen PolitikerInnen auf einem Podium des Kulturrat Österreich – Renate Csörgits (SPÖ), Silvia Fuhrmann (ÖVP) und Wolfgang Zinggl (Grüne) – die Notwendigkeit einer Novelle, sprachen Forderungen aus bzw. sicherten unmittelbar am Podium zu, die Arbeit an einer Novellierung des KSVF-Gesetzes anzugehen.

    Stillstand wie zuvor?
    Im parlamentarischen wie gesetzgebenden Prozess ist seither aber nichts geschehen: Weder wurde bis heute eine Gesetzesvorlage seitens der Regierungsparteien eingebracht, noch ein Ansatz zur konkreten Arbeit öffentlich verhandelt. Im Gegenteil: Der Antrag auf Abschaffung der Pensionsklausel (seitens der Grünen) wurde heute im parlamentarischen Kulturausschuss abgeschmettert (vertagt) - jener Paragraph, dessen Abschaffung anzugehen Silvia Fuhrmann noch vor wenigen Monaten konkret angekündigt hat. Heute dagegen hieß es seitens SPÖ und ÖVP: Das muss noch weiterverhandelt werden.

    Armutszeugnis für KulturpolitikerInnen
    Das ist ein Armutszeugnis für KulturpolitikerInnen in den Regierungsparteien. Nehmen Sie sich beim Wort, liebe Frau Fuhrmann, liebe Frau Csörgits: Die Abschaffung der Pensionsklausel und eine Reformulierung des KünstlerInnenbegriffs sind das Mindeste, das jetzt passieren muss!

    Weitere Informationen, siehe www.kulturrat.at:
    - Resümée zur Tagung "10 Jahre KSVF" des Kulturrat Österreich
    - Zusammenfassendes Protokoll des Abendpodiums zu 10 Jahre KSVF (29.11.2011).
    - Forderungen zum KünstlerInnen*sozialversicherungsfondsgesetz, Kulturrat Österreich
    - Übersicht zum Thema Zehn Jahre KSVF


    (*) Offiziell gibt es noch immer keinen geschlechtergerechten Sprachgebrauch im Titel des Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz (KSVFG).

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  • Zur Gründung der Wiener Häuserplattform P.Z.T.T.

    Die IG Freie Theaterarbeit begrüßt den Zusammenschluss von 19 Wiener Theaterhäusern zu einer informellen Plattform als wichtige Maßnahme einer Bündelung gemeinsamer Interessen gegenüber den verschiedenen Förderinstitutionen und der Kulturpolitik. Hiermit wird einem Bereich synergetisch Gewicht und Sichtbarkeit verliehen, in dem bislang die Spielorte als Einzelkämpfer_innen der jeweiligen Interessenlage agiert haben und wahrgenommen wurden.

    Das freie Theater als innovative, effiziente, international tragende Säule des Theatersektors muss endlich grundlegend anders wahrgenommen und budgetiert werden.

    Die Zielsetzungen der Plattform – von einer dauerhaften Aufwertung und Erhöhung der Fördermittel bis hin zur Beendigung prekärer Arbeitsverhältnisse für Künstler_innen – sind auch Zielsetzungen der Arbeit der IG, die vom Fokus jedoch von seiten der freien Künstler_innen argumentiert werden.

    Im aktuellen Mission Statement der IG Freie Theaterarbeit heißt es dazu:

    „Die Arbeitsverhältnisse im gesamten Bereich der freien Theaterarbeit werden zunehmend prekär und entstehen sehr häufig im legistischen Graubereich. Künstlerische Arbeit soll nur unter den Bedingungen sozialer, materieller und rechtlicher Sicherheit erfolgen. Daher fordert die IG Freie Theaterarbeit von der Gesetzgebung sowie von der öffentlichen Hand rechtliche Rahmenbedingungen und Fördermodelle ein, die legale Arbeitsverhältnisse im freien Theaterbereich und die Teilhabe der Kunstschaffenden an einer umfassenden sozialen Absicherung ermöglichen.“

    Zur direkten Aufwertung der Förderung der Institutionen bedarf es zum einen einer signifikanten Aufwertung der Fördermittel für freie Gruppen und Projekte, denn diese sind im Kontext der Reform stagnierend geblieben (2,5 Millionen Projektmittel, ca. 2,7 Millionen Budget für freie Gruppen in der mehrjährigen Konzeptförderung), während im gleichen Zeitraum laut Aussage des Wiener Stadtrats sich der Gesamtbetrag der Förderungen im Bereich der freien Theater um 11 Millionen erhöht hat.

    Zum anderen sind auf Ebene aller Körperschaften - Städte, Länder, Bund - signifikante Maßnahmen für eine Stärkung der Mobilität notwendig. Über eine nachhaltige Agenda Verteilung sowie neue Strukturmaßnahmen hat – anders als etwa in der Schweiz – in Österreich noch nicht einmal eine Reflexion stattgefunden und die aktuellen Bundesmittel für internationale Mobilität belaufen sich für Darstellende Kunst und Musik gemeinsam auf 272.000 Euro (Kunstbericht 2010 S.111). Aufwendungen für Mobilität im Land werden im Kunstbericht nicht mehr explizit dargestellt.

    Auch nach der Novellierung des Theaterarbeitsgesetzes (2011 in Kraft getreten) hat sich die faktische Fördersituation nicht verändert, wohl aber die Brisanz der prekären Arbeit der Künster_innen – und die politische Brisanz für die Häuser, die sich aufgrund der prekären Finanzlage Anstellungen nur in Ausnahmefällen überhaupt leisten können - es aber eigentlich flächendeckend müssten…

    Mit Billigung aller Förderinstitutionen besteht weiter ein grundlegender juristischer Graubereich für den gesamten Sektor. Die Stadt Wien als größte Fördergeberin im freien Bereich muss endlich – auch gemäß einer sozialdemokratischen wie grünen Wertskala - eine Voreiterrolle einnehmen und zu einem grundlegenden Umdenken bereit sein.

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  • Koordinierte Förderung?

    Stellungnahme des Kulturrat Österreich zum Ministerialentwurf (4. April 2012)
    Zum Entwurf einer Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über ein koordiniertes Förderwesen (368/ME)

    Unabhängig vom politischen Willen und dem konkreten Zweck der Förderung wird eine generelle Umstellung der Fördervergabeprozeduren vorgeschlagen, ohne auch nur im Ansatz eine konkrete Evaluierung von bisherigen Fördermodellen oder -zielen oder gar eine gesellschaft­liche Diskussion vorzusehen. Eine mit den vorgeschlagenen Förderkriterien einhergehende grundsätzliche Veränderung und Einschränkung öffentlicher Förderung lehnt der Kulturrat Österreich mit aller Entschiedenheit ab.

    Stellungnahme des Kulturrat Österreich zum Ministerialentwurf (4. April 2012): kulturrat.at/agenda/imag/geset...

    Ministerialentwurf: www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/X...
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  • Gegen den Kuhhandel beim KünstlerInnen*Sozialversicherungsfonds

    Pressemitteilung Kulturrat Österreich, 18.6.2012
    __/ Kuhhandel KünstlerInnen*Sozialversicherungsfonds (KSVF):
    __/ Pensionsklausel gegen Beschneiden des Künstler-Sozialversicherungsfonds
    __/ Mit Protest-Mail zum Selbst-Verschicken


    Es ist ein Skandal:
    Nach drei Jahren Arbeit in interministeriellen Arbeitsgruppen mit dem erklärten Ziel, die soziale Lage der Kunstschaffenden spürbar zu verbessern, soll nun die Einkommensbasis des Künstler-Sozialversicherungsfonds (KSVF) beschnitten werden. Und die Regierung will uns das als politischen Erfolg verkaufen.

    Schon bevor die Berufsgruppe der KünstlerInnen als „Neue Selbstständige“ 2001 der SVA, der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, zugewiesen wurde, war klar, dass die meisten Versicherungspflichtigen Probleme beim Bezahlen der Versicherungsbeiträge haben würden. Anders als bei UnternehmerInnen anderer Branchen verdienen nämlich überwiegend Dritte an der Verwertung von Kunst. Die KünstlerInnen selbst leben prekär. Daher wurde zeitgleich der KSVF eingerichtet, der u.a. durch Abgaben auf wesentliche Content-Kanäle (Kabelnetzbetreiber, Satellitenanlagenverkauf) gespeist wird.

    Das KSVF-Gesetz wies allerdings von Anfang an grundlegende Schwächen auf. Ein äußerst enger Kunstbegriff und eine zu hohe Einstiegs- bzw. knapp bemessene Einkommensobergrenze schränken den Kreis von BezieherInnen deutlich ein: Die Hälfte der in der Studie zur sozialen Lage der Kunstschaffenden befragten Personen erreicht die Mindestgrenze nicht, und insgesamt beziehen derzeit nur etwa 4500 Personen Zuschüsse aus dem Fonds (demografisch war bei der Einrichtung des KSVF mit rund 12.000 Berechtigten gerechnet worden). Demgegenüber waren 2779 BezieherInnen mit Rückzahlungsforderungen konfrontiert, die in aufwändigen Einzelfallprüfungen aufgearbeitet werden müssen, zwei Drittel der Fälle wegen Unterschreiten der Einkommensuntergrenze aus selbstständiger künstlerischer Arbeit.

    2008 brachte eine Novelle des KSVF-Gesetzes zwar kleine Erleichterungen, gleichzeitig aber auch eine ganz neue Einschränkung beim Zugang zu den Zuschussleistungen: die sogenannte Pensionsklausel. KünstlerInnen, die eine wie immer geartete Pensionsleistung beziehen (Waisen, Witwen, Invaliden usw.), sind seit 1.1.2009 von einem Zuschuss aus dem Fonds ausgeschlossen. Und KünstlerInnen, die das gesetzliche Anspruchsalter für die Alterspension erreicht haben, sind ebenfalls von einem Zuschuss aus dem Fonds ausgeschlossen – egal, ob sie die Pension auch angetreten haben oder nicht.

    Das hat existenzielle Konsequenzen: Die meisten KünstlerInnen erhalten keine Pensionsleistung, von der sich leben lässt, sind auf Zuverdienste aus ihrer künstlerischen Tätigkeit angewiesen und/oder wollen weiterarbeiten. Dadurch kann rasch wieder die Pflicht entstehen, sich in der SVA zu versichern – gleichzeitig aber gibt es keinen Anspruch mehr auf Zuschüsse aus dem KSVF.
    Eine strukturelle Benachteiligung ist die Folge.

    Nun soll diese 2008 entstandene Baustelle im KSVFG wieder beseitigt werden: Die Pensionsklausel steht rückwirkend ab 2008 vor dem Fall. Obwohl diesem Schritt „weder aus sozialpolitischen noch aus sozialrechtssystematischen Gründen entgegen getreten werden [kann]“, wie selbst Prof. Mazal laut Begründung des aktuellen Initiativantrags von SPÖ und ÖVP (vom 13.6.) bereits 2010 festgestellt hat, war die Abschaffung bisher offenbar nicht durchführbar. Tatsächlich soll der Fall der Pensionsklausel aber jetzt mit einem fatalen Handel auf Initiative der WK/ÖVP erkauft werden: mit einer vorläufig vorübergehenden Reduktion der Einnahmen des KSVF, mit dem Ziel, das Fondsvermögen binnen fünf Jahren um 11 bis 13 Millionen Euro zu verringern.

    Statt endlich eine breit angelegte Novelle des KSVF-Gesetzes anzugehen, statt die Einkommensuntergrenze abzuschaffen, statt einen der künstlerischen Tätigkeit entsprechenden realistischen KünstlerInnenbegriff aufzunehmen (selbst Lehrtätigkeiten im eigenen Kunstfach gelten gem. KSVF-Gesetz nicht als künstlerische Arbeit), statt den BezieherInnenkreis zu erweitern und z. B. Kultur- und MedienarbeiterInnen mit einzubeziehen, statt die Fonds-Einnahmen einer grundsätzlichen Reflexion zu unterziehen (der ORF hat sich bei Gründung des Fonds aus der Verantwortung ziehen können, Bundeszuschüsse werden seit 2003 nicht mehr gezahlt), wird ohne jede Not ein guter Teil der Fondseinnahmen geopfert – und damit der Handlungsspielraum für künftig notwendige Überarbeitungen substanziell eingeschränkt.

    __/ WIR sagen NEIN zu einem solchen Deal!!!

    __/ Bedingungslose Abschaffung der Pensionsklausel jetzt!

    __/ Keine Beschneidung der finanziellen Basis des KünstlerInnen-Sozialversicherungsfonds!


    _______/ Aufruf zum Protest-mailen


    Wir rufen dazu auf, bei der ressortzuständigen Ministerin Claudia Schmied sowie den Mitgliedern im Kulturausschuss persönlich zu protestieren. Der vorliegende Initiativantrag soll kommenden Donnerstag, den 21.6.2012, im Kulturausschuss besprochen werden und steht sodann Anfang Juli im Parlament zur Abstimmung.

    __/ Ein Mailvorschlag anbei – als Vorlage für jene, die nicht selbst formulieren möchten:


    Sehr geehrte Bundesministerin!
    Sehr geehrte Mitglieder im Kulturausschuss des Parlaments!

    Ich protestiere auf das Schärfeste gegen die Pläne der Regierungsparteien, die Mittel des KünstlerInnen-Sozialversicherungsfonds innerhalb der nächsten 5 Jahre nahezu zu halbieren: Von derzeit 28 Millionen Euro auf geschätzte 15 Millionen! Die Abgabe, die rechtmäßig von VerwerterInnen künstlerischer Arbeit seit 11 Jahren eingenommen wird, soll nun völlig überraschend drastisch abgesenkt werden – was steckt dahinter?

    Ich fordere stattdessen, das Fondsvermögen dazu zu verwenden, die längst überfällige Abschaffung der Untergrenze durchzuführen, um jenen Kunst- und Kulturschaffenden, die am schlechtesten sozial abgesichert sind, Zuschüsse zu ermöglichen.

    Ich verbleibe in Erwartung Ihrer Stellungnahme,

    mit freundlichen Grüßen

    XY


    optional einfügbar: Darüber hinaus müssen die Sofortmaßnahmen des Kulturrat Österreich - kulturrat.at/agenda/sozialerec... - umgehend umgesetzt werden.


    __/ AN

    BM Claudia Schmied claudia.schmied@bmukk.gv.at
    Obfrau Kulturausschuss Sonja Ablinger sonja.ablinger@parlament.gv.at
    Obfrau-Stellvertreterin Silvia Fuhrmann silvia.fuhrmann@parlament.gv.at
    Obfrau-Stellvertreter Wolfgang Zinggl wolfgang.zinggl@gruene.at

    Weitere Mailadressen der Mitglieder im Kulturausschuss
    kulturrat.at/agenda/sozialerec...


    _______/ Weitere Informationen:

    __/ Initiativantrag KSVFG-Novelle von SPÖ/ÖVP
    www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/X...

    __/ Sofortmaßnahmenpaket zur Verbesserung des KSVF
    www.kulturrat.at/agenda/sozial...

    __/ Übersicht zum Thema Zehn Jahre KSVF
    www.kulturrat.at/agenda/sozial...

    __/ Pensionsklausel: §17 (7) des KSVFG besagt seit 2008, dass jeder Anspruch auf eine gesetzliche Pensionsleistung dem Bezug von Zuschüssen zur Sozialversicherung gem. KSVFG entgegensteht - unabhängig vom tatsächlichen Bezug, den Lebensumständen, oder der Höhe der Pensionsleistung. Eine ausführliche Erklärung, wieso diese Klausel abzuschaffen ist, enthält der aktuelle Initiativantrag von SPÖ/ÖVP.

    __/ Reduktion Fondseinnahmen: Konkret geplant ist eine auf fünf Jahre befristete Senkung der SAT-Abgabe von 8,72 auf 6,-- Euro pro verkauftem Satellitenreceiver, sowie die gleich befristete Reduktion der monatlichen Abgabe von gewerblichen BetreiberInnen einer Kabelrundfunkanlage für jedeN EmpfangsberechtigteN von Rundfunksendungen. Damit soll in diesen Jahren ein operativer Verlust des KSVF von rund 11-13 Millionen erzielt werden, um das Fondsvermögen zu reduzieren.



    (*) Offiziell gibt es noch immer keinen geschlechtergerechten Sprachgebrauch im Titel des Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetzes (KSVFG).


    _______/ Rückfragen:

    Kulturrat Österreich
    Gumpendorfer Str. 63b
    A-1060 Wien
    contact@kulturrat.at
    kulturrat.at
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  • Zeitgenössische künstlerische Produktion im budgetären OUT

    Pressemitteilung IG Freie Theaterarbeit, 5. Juli 2012

    KSVF

    Vor drei Jahren begann ein hoffnungsvoller Prozess interministerieller Arbeitsgruppen rund um Kunst und Kultur. Ministerin Schmied erkannte in den dramatischen Ergebnissen der vom bm:ukk beauftragten Studie zur sozialen Lage der Künstlerinnen und Künstler in Österreich 2008 einen dringlichen Handlungsbedarf. Drei Jahre später ist das signifikanteste kulturpolitische Ergebnis zur sozialen Lage von Künstler_innen der Überraschungscoup der Wirtschaftskammer: Im Austausch gegen den Fall der Pensionsklausel sollen die Rücklagen des Künstler_innen*Sozialversicherungsfonds (KSVF) in den kommenden fünf Jahren um die Hälfte reduziert werden - ein Kuhhandel und Eklat, dem das Parlament heute trotz Protesten und Aktionen von Künstler_innen und Kulturarbeiter_innen mit den Stimmen der Regierungsparteien zustimmte.

    3 Jahre IMAG Prozess: Halbierte Mittel der Künstler_innen im KSVF – ist das ein produktives Kunstverständnis?


    Kulturbericht

    Der gerade veröffentlichte Kulturbericht des Bundes über das Jahr 2011 offenbart, was Thomas Trenkler schon im Standard beschreibt – die Schere zwischen großen Institutionen und den Kleinen, Freien wächst, anstatt – wie laut Ansagen der Politik gewünscht, kleiner zu werden. Drei Jahre wurde im IMAG-Prozess auch über die Fördersituation gesprochen. Eine Reflexion der Schieflage und die Perspektive einer Bereitschaft zu einem grundsätzlichen Umdenken im Fördergebaren fehlte jedoch völlig. Faktisch hat sich das Budget wieder weiter verschoben in Richtung der Bedienung großer Traditionsstrukturen: Im Sektor der darstellenden Kunst wurden 2011 die Bundestheater mit 145,94 Millionen Euro gefördert (2006 waren es noch 134,4 Mio. Euro) vom restlichen Budget in der Förderrubrik Darstellende Kunst (17, 54 Millionen Euro) erhalten allein die drei „als Privattheater geführten traditionsreichen Einrichtungen“ Theater in der Josefstadt, Volkstheater und Theater der Jugend zusammen über 12 Millionen Euro (im Jahr 2006 erhielten noch 9 größere Häuser gemeinsam 12,27 Mio. Euro). In der Förderrubrik Festspiele zeigt sich ein identes Fördergefälle von Groß- zu Kleininstitutionen: die Salzburger und Bregenzer Festspiele erhalten 7,5 der insgesamt 10 Millionen Euro an finanziellen Zuwendungen – und wie den Medien zu entnehmen ist, will Intendant Pereira aktuell eine weitere Erhöhung seiner Mittel ertrotzen. Auf der Folie dieses Realbudgets liest sich das Bekenntnis „In der Kunstsektion wurde 2011 erneut der Fokus auf die Förderung des zeitgenössischen Kunstschaffens und der Mobilität von Künstlerinnen und Künstlern gelegt“ wie ein Hohn.

    Paradigmatisch für eine Initiative zum Neuen werden weitere fünf Häuser in verschiedenen Landesteilen genannt – Häuser verschiedener künstlerischer Ausrichtung in denen Künstler_innen bereits zu more or less prekären Bedingungen arbeiten - der Rest sind budgetäre Peanuts. Aber genau hier beginnt das Eigentliche, der gesellschaftspolitisch entscheidende Part des Sektors, findet die innovative , die freie Kunst, die Entwicklung des Theatersektors statt – gefördert mit nicht einmal einem Prozent des Budgets (wenn die Bundestheater mitgerechnet werden).

    Im gesamten freien Sektor der Darstellenden Kunst herrscht weiterhin Grauzone, Rechtsunsicherheit und wachsende Prekarität – kaum jemand kann angesichts der Förderlage Anstellungen ermöglichen. Eine Studie oder allein Schätzung darüber, was – nach der Novelle des Theaterarbeitsgesetzes (TAG) - notwendige Anstellungen im Theaterbereich kosten würden, wurde nicht angestellt.

    3 Jahre IMAG-Prozess: Die Schere klafft signifikant weiter auf zwischen großen Traditionsein-richtungen und freier innovativer Kunst, eine Rechtssicherheit im Theatersektor wurde nicht erreicht und die Arbeitsverhältnisse im freien Sektor sind seit der Erhebung 2008 von wachsender Prekarität gekennzeichnet. Ist darin ein Fokus zur Verbesserung der sozialen Lage der Künstler_innen zu erkennen?


    Mobilität

    Im Bereich Mobilität werden auch im Kulturbericht 2011 Touringmittel innerhalb Österreichs gar nicht aufgelistet – international gab das bm:ukk 203.000 Euro für Mobilität in den Sektoren Theater und Musik aus – ein Tropfen auf einem heißen Stein notwendiger Internationalisierung und das Verspielen von Nachhaltigkeit der eingesetzten Projektmittel, die auch den Mitteleinsatz der Bundesländer stark mit betreffen. Politisch dramatischer als dieses budgetäre Gebaren ist jedoch der andere Aspekt von Mobilität: Statt einer Ermöglichung der Mobilität von Künstler_innen – die gemäß der von Österreich ratifizierten und gerade zum Fünf-Jahres-Jubiläum der UNESCO Konvention zur kulturellen Vielfalt garantiert wird, soll im Paket des Parlaments schnell vor dem Sommer noch eine weitere Verschärfung des Fremden- und Aufenthaltsrechts beschlossen werden - künftig sollen Asylsuchende und Nicht-Staatsbürger_innen über weite Verfahrensstrecken ohne Rechtsvertretung und teilweise sogar ohne Rechtsberatung auskommen müssen, die Konsequenzen der geplanten bundesweiten einheitlichen Behörde sind noch nicht abzusehen. Karl Regensburger (ImPulsTanz Festival) formuliert in der aktuellen Ausgabe der gift – zeitschrift für freies theater: „Ich würde mir wünschen, dass all diejenigen Politiker_innen und Entscheidungsträger_innen, die diese Politik maßgeblich bestimmen, sich einmal der von Weltoffenheit und interkulturellen Selbstverständlichkeit geprägten Atmosphäre von ImPulsTanz aussetzen“.

    3 Jahre IMAG-Prozess: Keine signifikanten Mittel für Mobilität. Restriktive Gesetzgebung und aktuelle weitere Gesetzesverschärfungen konterkarieren die Ziele der UNESCO Konvention. Eine geplante Broschüre zum besseren praktischen Umgang im Bereich Mobilität ist mit einem Jahr Verzögerung noch immer in Arbeit – die aktuelle Verschlechterung der Gesetzeslage überholt die kleinteilige Verbesserung, die eine Broschüre bringt, bei weitem.


    Frauen

    Der Kulturbericht weist Genderparameter aus, das ist ausgezeichnet!

    Dabei wird deutlich, dass sehr wohl viele Frauen im Bereich der Darstellenden Kunst gefördert werden und im Bereich des Freien Theaters auch eine signifikante Zahl von Frauen in Leitungspositionen von Theatern und Freien Gruppen auszumachen ist – zu welchen Konditionen sie arbeiten und wie viele angesichts der schlechten finanziellen Konditionen im Sektor aufgeben, wird nicht ermittelt. Dafür gibt es einen signifikanten Marker im Hochkulturbereich: Dort nämlich ist das Verhältnis von Frauen und Männern in Führungspositionen 5:1 (Männer:Frauen) - die gläserne Decke bleibt also nicht nur hinsichtlich der Integration freier darstellender Kunst, sondern auch in Bezug auf Genderparameter in den großen Institutionen erschreckend dicht.

    3 Jahre IMAG-Prozess: Das Ministerium hat sich um die Erfassung von Genderparametern in seiner Erhebung wirkungsvoll bemüht. Es gibt Einstiegsmaßnahmen wie Start-Up Stipendien und ein Mentoring-Projekt in kleinem Rahmen. Trotz einer signifikanten Zahl von Frauen in Führungspositionen im Freien Theaterbereich – bleibt die gläserne Decke zur Spitze großer Institutionen beinahe undurchdringlich. Der Theatersektor ist hier eine der konservativsten Wirtschaftsbranchen.


    Schnittstelle Kunst - Schule

    Im vielbeachteten Projekt im darstellenden Sektor macht|schule|theater versuchen Künstler_innen, Lehrer_innen und Schüler_innen in budgetär begrenztem Rahmen Grenzen zwischen Bildungseinrichtung und Kunst aufzubrechen, künstlerische Erfahrung zu ermöglichen, restriktionsfreie Räume für offenen Dialog zu schaffen – und was macht die Regierung: sie beschließt eine Verdoppelung der Strafen für Schulschwänzer_innen und die Österreichische Bildungspolitik offenbart damit nicht nur konzeptionelle Hilflosigkeit, sondern über die konkrete Maßnahme hinaus paradigmatisch ihren grundlegenden autoritären Charakter - auch des zugrundeliegenden Geistes.

    3 Jahre macht|schule|theater: Und die Bildungsentscheider_innen haben nichts über offene Prozesse, sozialen und psychischen Druck von Schüler_innen gelernt. Der autoritäre Charakter des Bildungssystems wird symbolisch offenbart.

    Vom Fiskalpaket, den Auswirkungen der Krise auf Kunst und Kultur reden wir heute (noch) nicht.


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    (*) Offiziell gibt es noch immer keinen geschlechtergerechten Sprachgebrauch im Titel des Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetzes (KSVFG).


    Rückfragen:
    Sabine Kock
    IG Freie Theaterarbeit
    01/403 87 94
    0699/11 30 15 31
    s.kock@freietheater.at

    www.freietheater.at
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  • Kulturrat: Belastungspolitik auf dem Rücken der sozial Schwachen?

    Kulturrat Pressemitteilung, 1.03.2012
    Kulturrat Österreich fordert ein Ende der Politik hinter verschlossenen Türen!

    Zwei Wochen nach der Präsentation des letzten Sparpakets ist nur soviel klar: Die österreichische Regierung bleibt solidarisch mit den Reichen ‒ sozialdemokratische Politik erschöpft sich auch weiterhin in der möglichst gleichmäßigen Verteilung sozialer und ökonomischer Belastungen auf die Mehrheit der Bevölkerung; gepfeffert mit einem gehörigen Schuss Kontrolle und Überwachung. Wirklich überrascht darüber ist kaum noch jemand ‒ höchstens davon, wie sehr Worte und Taten immer noch weiter auseinanderdriften können.

    Eine Analyse der im Rahmen des Sparpakets geplanten Maßnahmen ist nach wie vor nur schwer möglich. Eines aber lässt sich sagen: Das angekündigte Gesamtpaket wirkt wenig durchdacht. Angekündigte Maßnahmen halten oft schon einfachen Fragen nach Möglichkeiten und Konsequenzen einer Umsetzung nicht stand.

    Wie sieht es in den Bereichen Kunst, Kultur und Medien aus?

    (1) Das Kunstbudget soll gleich bleiben, so heißt es zunächst. Nachschlag nach einer Woche: Die Ermessensausgaben müssen um 5% gekürzt werden. Das soll, so wird aus dem bm:ukk versichert, bei der internen Verwaltung eingespart werden. Dass diese Verwaltung aber zugleich durch Einstellungsstopp unter Druck gerät und jetzt schon an oder über der Grenze des Möglichen arbeitet und dass dies vermehrt durch die Auslagerung von Verwaltungstätigkeiten in zu fördernde Strukturen passieren wird müssen, die ebenfalls aus dem Kunstbudget zu zahlen sind, bleibt elegant unausgesprochen. Nebenbei enthält das Kunstbudget seit Jahren steigende Förderungen für einzelne Großevents und Umbau bzw. Renovierung großer Häuser – das reale Budget für die laufende Kunstproduktion wird also beständig geringer.

    (2) Das Ende von Mehrfachförderung durch eine „Förderpyramide“: Im Kunst- und Kulturbereich kommt eine solche Ankündigung einer fundamentalen Umkehr der bisherigen Förderpraxis gleich, denn bislang besteht, ob unausgesprochen oder tatsächlich in Förderbedingungen festgeschrieben, ohne Co-Förderung von anderen Gebietskörperschaften
    kaum eine Chance auf Finanzierung. Eine so tief greifende Änderung bräuchte vor allem eines: eine gute Vorbereitung unter Einbeziehung aller AkteurInnen. Davon ist aber nichts zu hören. Im Gegenteil verheißen vage Ankündigungen von unterschiedlichen Förderschwerpunkten auf den Ebenen Bund, Länder und Gemeinden sowie die immer größeren Anforderungen an die transparente Förderabwicklung bei den Geförderten (nicht aber bei den FördergeberInnen) wenig Gutes.

    (3) Änderungen in der Arbeitsmarktpolitik: Die angekündigte Auflösungsabgabe bei Beendigung eines Dienstverhältnisses – eigentlich abzielend auf „Saison“-Gewerbe – ist ein Anschlag auf die Einkommen all jener, deren Berufsfelder durch Kurzanstellungen und unterschiedliche DienstgeberInnen gekennzeichnet sind, so auch im Feld Kunst und Kultur, in dem Daueranstellungen schon lange eher Ausnahme als Regel sind. Besonders zynisch ist die ins Auge gefasste Grenze von zwei Monaten Anstellungszeit, ab der die Abgabe fällig werden soll. Denn das Überschreiten einer Beschäftigungsdauer von zwei Monaten (mindestens ein
    Tag mehr) ist umgekehrt jedoch erforderlich für einen dauerhafteren Verbleib in der ausgelagerten KünstlerInnenbetreung Team 4. Hier wird ein weiterer Interessenkonflikt zwischen DienstnehmerInnen und DienstgeberInnen manifestiert. Weitere angekündigte Einschnitte in diesem Bereich, wie etwa die praktische Abschaffung der Invaliditätspension, verbunden mit der Zuweisung bis dato Anspruchsberechtigter an die Arbeitsvermittlung des AMS sind eine prognostizierbare Katastrophe für die Betroffenen.

    (4) Die Erhöhung der Sozialversicherungsbeiträge der Selbstständigen: Anstatt im Bereich der Klein- und KleinstverdienerInnen unter den Selbstständigen endlich wirksame Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Absicherung zu organisieren, kommt nun also eine weitere Belastung – quer durch alle Einkommenshöhen. Eine längst überfällige Abschaffung der
    Höchstbeitragsgrundlage steht dagegen nicht einmal zur Diskussion.

    Alle Prognosen zeigen, dass es mit diesem Sparpaket nicht genug sein wird: Einmal Einsparen erfordert weiteres Einsparen, und die Rede vom Sparen ist bereits so wirkmächtig, dass jede Gegenposition automatisch der Lächerlichkeit preisgegeben ist. Die Folge sind direkte Lohnkürzungen (wie in Griechenland oder anderen „Krisenländern“), Null-Lohnrunden (wie hierzulande) und ein dramatisches Ausdünnen des sozialen Sicherheitsnetzes, gar nicht zu reden von den gesellschaftlichen Verlusten durch Kapitalisierung von Wissenschaft, Kunst, Kultur oder auch den öffentlichen Infrastruktureinrichtungen.

    Dramatisch sind auch die demokratiepolitischen Verluste: Wer ein Sparpaket heimlich aushandeln muss ‒ weil eine öffentliche Auseinandersetzung über einen anstehenden Interessenausgleich nicht mehr möglich scheint ‒, handelt sich automatisch Aufwind für autoritäre Tendenzen ein. Wenn die Verluste des Kapitalismus wieder einmal großzügig jene tragen müssen, die ohnedies wenig haben, und offensichtlich keine vernünftige Erklärung dafür präsentiert werden kann, werden die einfachen Antworten auf die Frage, wer schuld daran ist, an Zugkraft gewinnen.

    Im Sinne einer offenen Gesellschaft braucht es ein Ende der Sparpolitik, eine öffentliche Auseinandersetzung damit, wer Kosten zu tragen hat und warum. Es braucht ein angstfreies Basis-System für die soziale Sicherheit aller, die hier leben: Ein bedingungsloses existenzsicherndes Grundeinkommen!

    Rückfragen:
    Kulturrat Österreich
    Gumpendorfer Str. 63b
    A-1060 Wien
    contact@kulturrat.at
    kulturrat.at
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  • Pressemitteilung zur aktuellen Evaluation der Wiener Theaterreform

    26. März 2012, Plattform freier Theater-, Tanz-, Performanceschaffender 2012 und IG Freie Theaterarbeit
    Die Evaluierung der Wiener Theaterreform darf nicht als kulturpolitisches Legitimationsfeigenblatt missbraucht werden!

    Die derzeit im Entstehen befindliche Erhebung über die Wiener Theaterreform kann als ernst zu nehmende Evaluierungsmaßnahme nicht anerkannt werden und zwar aus folgenden Gründen:

    a) Alle müssen quantitativ und qualitativ evaluiert werden – Projektförderungen müssen ebenso einbezogen werden wie große Institutionen (Theater an der Josefstadt, Theater der Jugend, Wiener Festwochen, Volkstheater Wien, Vereinigte Bühnen Wien).
    Die aktuell im Fragebogen erhobenen quantitativen Daten für die Konzeptförderungen sind insgesamt nicht vergleichbar und bestehen zu einem guten Teil aus Schätzwerten. (Ein großer Teil der Institutionen hat erst nach 2004 bzw. 2007 ihre Arbeit aufgenommen z. B. Garage X, Theater Nestroyhof - Hamakom, 3raum - Anatomietheater, aber auch z. B. brut und Schauspielhaus unter der aktuellen Leitung.)

    b) Die von der MA7 seit Jahren bei jeder Subventionsabrechnung von Institutionen bis Einzelprojekten eingeforderten Daten müssen dringend rückwirkend und für die Zukunft verbindlich, umfassend elektronisch aufbereitet werden – damit eine aussagekräftige Vergleichbarkeit überhaupt entsteht.

    c) Die Evaluation muss nach transparenten, öffentlichen Kriterien geschehen.
    Im aktuellen Fragebogen werden drei Ziele formuliert:
    • Wurden die (kulturpolitischen) Ziele der Wiener Theaterreform erreicht?
    • Wirkt sich die Umstellung des Fördersystems hilfreich, im Sinne der angestrebten Ziele der Wiener Theaterreform, aus?
    • Wie entwickelten sich wesentliche (ökonomische) Kennzahlen ausgehend vom Jahr 2004, dem Jahr vor der Reform, in den letzten Jahren?
    Aber weder die Ziele der Theaterreform noch die Umstellung des Fördersystems wurden für die Evaluation (re)formuliert und akkordiert. Das Design der Fragebogen-Erhebung zielt beinahe ausschließlich auf die Bestandsaufnahme von ökonomischen Kennzahlen.

    d) In den aktuellen Erhebungen bleibt das gesamte Problem prekärer Beschäftigungsverhältnisse unbeleuchtet.

    e) Eine umfassende Evaluierung der gesamten Wiener Theaterlandschaft sollte als Konsequenz ENDLICH eine grundlegende Umschichtung der Budgetmittel zur Folge haben.


    Der Freie Sektor muss professionelle Arbeitsbedingungen vorfinden, die unter den Bedingungen sozialer, materieller und rechtlicher Sicherheit erfolgen.

    Ceterum Censeo: Die finanziellen Mittel für Förderungen von Projekten sowie Ein-und Mehrjahresförderungen für freie Produktionen in den Bereichen Theater, Tanz und Performance müssen massiv erhöht werden!


    Wien, 26. März 2012
    Plattform freier Theater-, Tanz-, Performanceschaffender 2012 und
    IG Freie Theaterarbeit
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  • Pressegespräch: Zur sozialen Lage der Kunstschaffenden

    Einladung zu Pressegespräch am 3.12.2012, Kulturrat Österreich
    EINLADUNG zu Pressegespräch

    Pressegespräch: Zur sozialen Lage der Kunstschaffenden
    Kulturrat Österreich präsentiert Sammlung von Forderungen und Maßnahmen, die als Ergebnis des interministeriellen Arbeitsprozesses (nicht) umgesetzt wurden

    Montag: 3.12.2012, 10.00 Uhr
    Ort: Raum der IG Architektur, Gumpendorfer Str. 63b (Erdgeschoss),
    1060 Wien


    __/ Mit:
    Sabine Kock (Kulturrat Österreich, IG Freie Theaterarbeit)
    Maria Anna Kollmann (Kulturrat Österreich, Dachverband der Filmschaffenden)


    „Die Ergebnisse zeigen Handlungsbedarf“, so Unterrichtsministerin Schmied im Herbst 2008 in einem ersten Kommentar zur Studie „Zur sozialen Lage der Künstler und Künstlerinnen in Österreich“.

    # 48 Monate nach Erscheinen der Studie zur sozialen Lage der Kunstschaffenden,
    # 42 Monate nach Beginn der interministeriellen Arbeitsgruppen (IMAG),
    # 24 Monate nach der letzten Gesetzesänderung, die der Verbesserung der
    sozialen Lage der Kunstschaffenden diente,
    # und rund 70 Arbeitssitzungen im Kontext der IMAG später ...

    ... ist es an der Zeit, die erarbeiteten Forderungen und vorgeschlagenen Maßnahmen den Ergebnissen dieses Prozesses gegenüberzustellen. Präsentiert wird eine ausführliche Zusammenstellung anhand der Themenbereiche der IMAG: Mobilität, UrheberInnenrecht, Steuern, Kunstförderung, Arbeitslosenversicherung, feministische Kulturpolitik, Sozialversicherung, Schauspielrecht/ Arbeitsrecht.


    Wir freuen uns auf Ihr Kommen,
    Vorstand des Kulturrat Österreich


    Informationen:
    __/ Studie zur sozialen Lage der Künstler und Künstlerinnen in
    Österreich. Hg. Wiener Forschungsinstitut L&R Sozialforschung. Studie im
    Auftrag des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur. Wien,
    Oktober 2008.
    www.bmukk.gv.at/kunst/bm/studi...

    __/ Überblick zu Agenden und Themenbereichen des Kulturrat Österreich
    kulturrat.at/agenda/imag

    Rückfragen:
    Kulturrat Österreich
    Gumpendorfer Str. 63b
    A-1060 Wien
    contact@kulturrat.at
    kulturrat.at
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  • Soziale Lage der KünstlerInnen: Drei Jahre interministerieller Arbeitsprozess ohne strukturelle Ergebnisse

    Pressemitteilung Kulturrat Österreich, 18.4.2012
    __/ Schmied: "Über die Kunstförderung können wir die prekären Arbeitsverhältnisse sicher nicht lösen."*
    __/Kulturrat Österreich: Kulturpolitische Ziele aufzugeben, ist das Problem! Wir fordern politisches Handeln statt das Eingeständnis politischer Ohnmacht. Die dramatische soziale Lage von KünstlerInnen muss wieder im Fokus der Kulturpolitik stehen.

    Vor drei Jahren hat das bm:ukk einen groß angelegten interministeriellen Prozess zur Verbesserung der sozialen Lage der Kunst-, Kultur- und Medienschaffenden initiiert - mit Beteiligung zahlreicher BeamtInnen, MitarbeiterInnen aus den Sozialversicherungsanstalten, AMS, KSVF und anderen Institutionen, InteressenvertreterInnen sowie Aktiven im Feld. Nach jahrelanger Forderung von Interessengemeinschaften und KünstlerInnen folgte auf Basis der Ergebnisse einer Studie zur sozialen Lage der KünstlerInnen in Österreich (in Auftrag gegeben vom bm:ukk) ab April 2009 die Einrichtung von acht interministeriellen Arbeitsgruppen (IMAG), um Probleme in den Bereichen Arbeit, Sozialversicherungssystem für KünstlerInnen, Steuern, Mobilität, Förderpolitik, Frauen in der Kunst, UrheberInnenrecht und Schauspielgesetz zu formulieren und Lösungsvorschläge zu erarbeiten.

    Eine Zwischenbilanz: Im ersten Jahr wurden umfassend Problemlagen erhoben, im zweiten Einzelnes konkretisiert, und im dritten? Hier gleicht das Ergebnis dem allgemein zu konstatierenden Stillstand in der offiziellen Kulturpolitik.


    Alles erledigt? Im Gegenteil!

    Nicht einmal mehr die Ministerin sieht grünes Licht. Ihre erste kulturpolitische Ansage nach Amtsantritt im Jänner 2007, die Einkommensuntergrenze als Voraussetzung für einen Zuschuss beim Künstler-Sozialversicherungsfonds (KSVF) streichen zu wollen, hielt nur wenige Wochen. Die durchaus ambitioniert im aktuellen Regierungsprogramm verankerte Agenda - die Verbesserung der sozialen Lage der KünstlerInnen - scheint nun sogar zur Gänze in der Rundablage zu landen: Ohne grundlegende Verbesserungen der sozialen Lage aller sei eine Verbesserung für KünstlerInnen nicht vorstellbar, so Schmied zuletzt in zahlreichen Interviews. Die logische Schlussfolgerung wäre wohl eine aktive Politik zur Verbesserung der generellen Situation, und nicht jeglichen politischen Veränderungswillen aufzugeben. Die dramatisch prekäre Lage von Kunstschaffenden - Anlass und Ausgangspunkt des gesamten IMAG-Prozesses - wird mit diesem Paradigmenwechsel völlig unter den Teppich gekehrt.

    Was aber ist aus der Politik der kleinen Schritte geworden? Offensichtlich waren die Schritte zuletzt so klein, dass der politische Gesamtrahmen von aktiver Belastungspolitik bis hin zu fortschreitend rassistischer Gesetzgebung und Aufenthaltsbestimmungen all die kleinen Resultate und Änderungen des hoffnungsvoll begonnenen IMAG-Prozesses vom Tisch zu wischen begann... Symptomatisch aber auch jene Teilbereiche der IMAG, in denen Handlungsmöglichkeiten bestehen und sogar in einzelnen Ministerien ohne aufwändigen Abstimmungsbedarf realisierbar wären: eine konkrete Gleichstellungspolitik etwa, die sich nicht in Kleinstprojekten oder Spitzenförderungen erschöpft, oder eine transparentere Förderpolitik, gar nicht zu sprechen vom Beginn eines grundlegenden Prozesses mit dem Ziel einer zeitgemäßen (Um-)Verteilung der öffentlichen Kunst- und Kulturbudgets.


    Aber führen wir uns noch einmal vor Augen, wie sich die Situation 2007 darstellte:

    Die Studie zur sozialen Lage der KünstlerInnen offenbarte eine dramatische Armut: 37% der Kunstschaffenden leben von einem Jahresgesamteinkommen unter der Armutsgefährdungsgrenze (im Vergleich zu 12,6% der Gesamtbevölkerung und 8% der Erwerbstätigen). Etwa 50% erreichen aus der künstlerischen Tätigkeit das vom Künstler-Sozialversicherungsfonds für einen Zuschuss geforderte jährliche Mindesteinkommen nicht. Das Einkommen von Frauen ist trotz höherem Ausbildungsgrad, größerem Weiterbildungsinteresse und stärkerer Vernetzungen um 35% niedriger als bei Künstlern. Das mittlere Äquivalenzeinkommen von Kunstschaffenden liegt bei 1.033 Euro pro Monat (Gesamtbevölkerung: 1.488 Euro), obwohl drei von vier KünstlerInnen zusätzlich mindestens einer kunstnahen oder kunstfernen Erwerbstätigkeit nachgehen. Insgesamt kam die Studie zu dem Ergebnis, dass sich die ohnehin prekäre Einkommenssituation von KünstlerInnen im Vergleich zu Studien vor zehn Jahren sogar noch verschlechtert hatte.

    Seitdem sind die Zeiten, Marktbedingungen, Lebensrealitäten von KünstlerInnen aber noch härter geworden.

    Statt weiterer Verschlechterungen braucht es endlich eine Wende! Es braucht kleine und große Schritte - und eine politische Vorstellung davon, was ein Fernziel sein könnte!
    Eine Ansage wie die aktuelle von Ministerin Schmied hält nicht nur die KünstlerInnen strukturell weiter in Armut, sondern ist ein kulturpolitisches Armutszeugnis und treibt die Spirale in die falsche Richtung. Damit wird jeder Anspruch einer Verantwortung für eine aktive Kulturpolitik zum Erreichen der (selbst!) formulierten Ziele ohne Not unter den Teppich eines vermeintlichen Pragmatismus gekehrt.


    Weitere Informationen:

    Überblick zum interministeriellen Arbeitsprozess 2009ff, Kulturrat Österreich
    www.kulturrat.at/agenda/imag

    Weitere Kommentare zum Stand des interministeriellen Arbeitsprozesses (laufend ergänzt)
    www.kulturrat.at/agenda/imag/2...

    Zwischenbilanz des Kulturrat Österreich 2010
    www.kulturrat.at/agenda/imag/2...

    Studie zur sozialen Lage der Künstler und Künstlerinnen in Österreich, Wiener Forschungsinstitut L&R Sozialforschung – in Zusammenarbeit mit Dr. Gerhard Wohlfahrt, Universität Graz. Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur. Wien, Oktober 2008.
    Studie zur sozialen Lage von KünstlerInnen


    * Eingangszitat Schmied aus: Streiterin für eine freie Kunst. Interview mit Claudia Schmied in der Tiroler Tageszeitung, 8.3.2012
    www.tt.com

    Rückfragen:
    Kulturrat Österreich
    Gumpendorfer Str. 63b
    A-1060 Wien
    contact@kulturrat.at
    kulturrat.at
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  • 3 Jahre IMAG:

    Ein Beschäftigungsprozess des zivilen Sektors oder maximaler Output großkoalitionärer Realpolitik?
    Pressemitteilung der IG Freie Theaterarbeit, 18. April 2012

    Freier Theatersektor weiterhin ohne Rechtssicherheit

    Es war einmal eine Studie zur sozialen Lage der Künstler_innen, die hatte - im Jahr 2008 - so dramatische Ergebnisse, dass die Ministerin bereit war zu einem Rundum-Aufrollen der Problemlagen des Sektors. Vor drei Jahren begann im April ein hoffnungsvoller, groß angelegter und international beachteter Prozess interministerieller Arbeitsgruppen rund um Kunst und Kultur - von Steuern, über Mobilität, Förderung, Frauen in der Kunst, Arbeit, Fragen der Sozialversicherung, bis hin zum Angehen des seit 1922 (!) nicht novellierten Schauspielergesetzes und seit mehr als einer Dekade liegengebliebener Urheberrechtsfragen wurden alle Themen aufgemacht, Probleme in mehrspaltigen Protokollen erhoben, heftig diskutiert, gestritten, realpolitische wie visionäre Positionen ausgetauscht.
    Der Theaterbereich schien besonders begünstigt. Gleich zwei Unterarbeitsgruppen wurden aus diesem Feld initiiert - unter der Frage ‚Sozialversicherung unter einem Dach‘ war die komplexe Sozialversicherungssituation oft mehrfachversicherter Künstler_innen Thema und gleichzeitig startete gewissermaßen als ‚Jahrhundertprojekt‘ eine Novelle des historischen Schauspielgesetzes (seit 2011 neu Theaterarbeitsgesetz). Nach drei Jahren, über 60 Sitzungen, tausenden Seiten Lektüre von Materialien und Gesetzen, komplexen Kommunikations-, Partizipations-, Aushandlungs- wie Streit- und Schlagabtausch-Prozessen, ist das Fach- und Sach-Know-how aller Beteiligten ungemein gewachsen, der allgemeine Output jedoch mehr als beschämend: es kreisste der Berg und insgesamt ward weniger als eine Maus geboren, viel Frust jedoch und allgemeiner Stillstand statt Bewegung:

    Theaterarbeitsgesetz 2011 - Ein Erfolg für wen?

    So konnte im Theaterbereich trotz Novellierung des Gesetzes die kritische Grundsatzfrage, wer denn nun ein Theaterunternehmer ist, ergo, für wen denn nun das Theaterarbeitsgesetz zu gelten habe, bis heute nicht geklärt werden. Der gesamte Sektor des freien Theaters dümpelt mit wissentlicher Duldung aller Förderinstitutionen weiter im juristischen Graubereich unter dem Damoklesschwert von rückwirkenden Forderungen der Gebietskrankenkassen. Bis heute ist kein Silberstreif irgendeiner Rechtssicherheit am Horizont auszumachen. Die Filmschschauspieler_innen blieben gleich ganz ausgeschlossen.


    Umdenken in der Förderungspolitik blieb aus

    Ein dringend notwendiges Umdenken in der Förderpolitik - um den freien Sektor endlich aus den ‚Bröseln‘ in professionelle Arbeitsverhältnisse zu holen - wurde weder angedacht noch irgendwo verhandelt, ebenso ging die Frauenfrage als Agenda unter - zuletzt in einer Sitzung am internationalen Frauentag.

    ‚Sozialversicherung unter einem Dach‘?
    Aus der Vision einer ‚Sozialversicherung unter einem Dach‘ wurde zur besseren Vereinbarung der Versicherungssysteme das kleine Instrument der Ruhendmeldung entwickelt – immerhin ein Gesetz (2011 KünstlerInnensozialversicherungs-Strukturgesetz), jedoch so kleinteilig und dabei kompliziert, dass derzeit weniger als 150 Künstler_innen es nutzen können, anstatt dass daraus ein griffiges Tool auch über den Kunst- und Kulturbereich hinaus für neue Selbstständige hätte werden dürfen. Die versprochene und im Gesetz beschriebene Anlaufstelle (One Stop Shop für alle Fragen bei der SVA) entpuppte sich als Farce - der Slogan ‚die SVA wird Künstlerzentrum‘ verschleiert dreist, dass hier ein goldenes Nixchen als österreichweites Kompetenzzentrum verkauft wird und nicht mehr.
    Auch im KSVF (Künstler-Sozialversicherungsfonds) keine Bewegung. Die Zahlen sprechen für sich: aktuell sind nur 4.500 Künstler_innen im Fonds, von ihnen sind 2.779 mit Rückzahlungsverfahren bedroht, zwei Drittel davon wegen Unterschreitung der für einen Zuschuss notwendigen Einkommensuntergrenze aus selbstständiger künstlerischer Arbeit, während im Fonds beinahe 30 Millionen Euro lagern, Geld aus künstlerischer Arbeit, nicht aus öffentlichen Mitteln.

    Alors, das Ganze ein großer Beschäftigungsprozess des zivilen Sektors?
    Oder schlicht der maximale Output großkoalitionärer Realpolitik?

    Wir fordern endlich strukturelle Lösungen für den gesamten Sektor, die eine merkbare Verbesserung der sozialen Lage mit sich bringen.
    Wir fordern endlich Rechtssicherheit für den freien Theaterbereich:

    "Die Arbeitsverhältnisse im gesamten Bereich der freien Theaterarbeit werden zunehmend prekär und entstehen sehr häufig im legistischen Graubereich. Künstlerische Arbeit soll nur unter den Bedingungen sozialer, materieller und rechtlicher Sicherheit erfolgen. Daher fordert die IG Freie Theaterarbeit von der Gesetzgebung sowie von der öffentlichen Hand rechtliche Rahmenbedingungen und Fördermodelle ein, die legale Arbeitsverhältnisse im freien Theaterbereich und die Teilhabe der Kunstschaffenden an einer umfassenden sozialen Absicherung ermöglichen."
    (Mission Statement IG Freie Theaterarbeit, 2011)

    Weitere Informationen:
    Kock, Sabine: Spotlight Bund: Aus den Niederungen einer grundlegenden Stagnation. In: gift – zeitschrift für freies theater 02/2012, S. 10-11
    www.freietheater.at/?page=serv...

    Pressemitteilung des Kulturrat Österreich 18.4.2012: Soziale Lage der KünstlerInnen: Drei Jahre interministerieller Arbeitsprozess ohne strukturelle Ergebnisse
    laufend ergänzt um weitere Kommentare aus den Interessengemeinschaften kulturrat.at/agenda/imag/20120...
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  • Ja zum Umdenken in der Förderpolitik

    Pressemitteilung der IG Freie Theaterarbeit, 16. Mai 2012

    Wir freuen uns, dass Ministerin Schmied mit der heutigen Presseaussendung eine Offenheit und ihre Bereitschaft zu einem Umdenken in den Grundstrukturen der Förderpolitik ankündigt. Das freie Theater als innovative, effiziente, international tragende Säule des Theatersektors muss endlich grundlegend anders wahrgenommen und budgetiert werden.

    Mit der Gründung einer Plattform für zeitgenössische Tanz- und Theaterhäuser wird einem Bereich synergetisch Gewicht und Sichtbarkeit verliehen, in dem bislang die Spielorte als Einzelkämpfer_innen der jeweiligen Interessenlage agiert haben. Die Zielsetzungen der Plattform – von einer dauerhaften Aufwertung und Erhöhung der Fördermittel bis hin zur Ermöglichung professioneller Arbeitsverhältnisse für Künstler_innen – sind auch Zielsetzungen der Arbeit der IG – werden in der IG Freie Theaterarbeit jedoch aus der Perspektive der freien Künstler_innen argumentiert. Es kann nicht sein, dass freie Theaterschaffende trotz Einsatz bis hin zur Überbeanspruchung aller Zeit- und Energieressourcen nicht nur in einer völlig unsicheren Existenz arbeiten und produzieren, sondern zunehmend prekären Arbeitsbedingungen ausgesetzt sind, die oft jenseits von Minimalstandards für professionelles Arbeiten liegen.

    Im aktuellen Mission Statement der IG Freie Theaterarbeit heißt es dazu:
    „Die Arbeitsverhältnisse im gesamten Bereich der freien Theaterarbeit werden zunehmend prekär und entstehen sehr häufig im legistischen Graubereich. Künstlerische Arbeit soll nur unter den Bedingungen sozialer, materieller und rechtlicher Sicherheit erfolgen. Daher fordert die IG Freie Theaterarbeit von der Gesetzgebung sowie von der öffentlichen Hand rechtliche Rahmenbedingungen und Fördermodelle ein, die legale Arbeitsverhältnisse im freien Theaterbereich und die Teilhabe der Kunstschaffenden an einer umfassenden sozialen Absicherung ermöglichen.“

    Die Ergebnisse der vom bm:ukk in Auftrag gegebenen Studie zur sozialen Lage der Künstler_innen im Jahr 2008 waren alarmierend. Seither gibt es noch kaum strukturelle Verbesserungen mit einer Breitenwirkung für den Sektor.

    Wir begrüßen daher die heutige Aussage von Ministerin Schmied als ein Zeichen für eine generelle Wende.

    Zur direkten Aufwertung der Förderung von Institutionen im freien Sektor bedarf es einer signifikanten Aufwertung der Fördermittel für freie Gruppen und Projekte, die seit langem auf Ebene aller Körperschaften stagnieren.

    Auch nach der Novellierung des Theaterarbeitsgesetzes (TAG 2011 in Kraft getreten) hat sich die faktische Fördersituation bislang nicht verändert, wohl aber die Brisanz der prekären Arbeit der Künstler_innen – eingeschlossen die politische Brisanz für die Häuser, die sich aufgrund der prekären Finanzlage Anstellungen nur in Ausnahmefällen überhaupt leisten können - es aber eigentlich flächendeckend müssten. Mit Billigung aller Förderinstitutionen besteht weiter ein grundlegender juristischer Graubereich für den gesamten Sektor, der endlich in Strukturen überführt werden muss, die legale Arbeitsverhältnisse ermöglichen.

    Darüber hinaus sind auf allen Ebenen - Städte, Länder, Bund - signifikante Maßnahmen für eine Stärkung der Mobilität notwendig. Die aktuellen Bundesmittel für internationale Mobilität belaufen sich für Darstellende Kunst und Musik insgesamt auf 272.000 Euro (Kunstbericht 2010 S. 111). Aufwendungen für Mobilität im Land werden im Kunstbericht nicht mehr explizit dargestellt.

    Nur durch eine signifikante Veränderung kann hier die Nachhaltigkeit der eingesetzten Fördermittel und die Sichtbarkeit und Breitenwirkung des freien Theatersektors nachhaltig gestärkt werden.


    Kontakt und weitere Informationen:
    IG Freie Theaterarbeit
    office@freietheater.at
    01/403 87 94
    www.freietheater.at
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  • 42 Monate interministerieller Arbeitsprozess (IMAG)

    Pressemitteilung Kulturrat Österreich, 3.12.2012

    Kulturrat Österreich präsentiert Sammlung von Forderungen und Maßnahmen, die als Ergebnis der IMAG (nicht) umgesetzt wurden.


    2009 initiierte die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur, Claudia Schmied, Interministerielle Arbeitsgruppen (IMAG) mit dem Ziel, die signifikant schlechten Arbeits- und Lebensbedingungen von KünstlerInnen zu verbessern. Ausgangspunkt dafür war die Studie „Zur sozialen Lage der Künstler und Künstlerinnen in Österreich“, deren Ergebnisse einen Schock auslösten: 37% der Künstler-Innen befinden sich mit ihrem Jahreseinkommen unter der Armutsgefährdungsgrenze (im Vergleich zu 13% der Gesamtbevölkerung).

    Um diesen dramatischen und unhaltbaren Zuständen im Detail auf den Grund zu gehen und Wege aus der Misere zu suchen, wurden unter der Leitung von Sektionschefin Andrea Ecker im bm:ukk und Sektionschef Walter Pöltner im bm:ask interministerielle Arbeitsgruppen zu acht Themenfeldern begonnen: Mobilität, UrheberInnenrecht, Steuern, Kunstförderung, Arbeitslosenversicherung, feministische Kulturpolitik, Sozialversicherung, Schauspieler*Innengesetz.

    Die Interessenvertretungen der KünstlerInnen haben in den Jahren 2009 bis 2012 enorme Arbeit geleistet, Daten geliefert, internationale Best-Practice-Modelle recherchiert und Konzepte erstellt – geleitet von der Intention, gemeinsam mit den BeamtInnen und EntscheidungsträgerInnen spürbare Resultate zustande zu bringen. Leider sind die bisher erzielten Ergebnisse des großangelegten Prozesses kleinteilig und schmal. Damit die intensive Arbeit von dreieinhalb Jahren nicht verloren geht und in Vergessenheit gerät oder in Schubladen verschwindet, haben wir die vorliegende Dokumentation erstellt.

    42 Monate Interministerielle Arbeitsgruppen (IMAG). Eine Bilanz.
    Hg. Kulturrat Österreich, Dezember 2012
    kulturrat.at/agenda/imag/42mon...


    Rückfragen:
    Kulturrat Österreich
    Gumpendorfer Str. 63b
    A-1060 Wien
    contact@kulturrat.at
    kulturrat.at

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  • Nein zum Raubzug an den Mitteln des KSVF!

    Pressemitteilung IG Freie Theaterarbeit, 21. Juni 2012

    Flashmob unterstrich bildhaft das zu Kurzgreifen des KSVF

    Eine Viertelstunde vor Beginn der heutigen (21. Juni 2012) Kulturausschusssitzung, in welcher ein Initiativantrag zur KünstlerInnensozialversicherung behandelt wird, unterstrichen KünstlerInnen und KulturarbeiterInnen im Rahmen eines Flashmobs in bildhafter Weise, dass der KünstlerInnen*Sozialversicherungsfonds (KSVF) den Realbedingungen künstlerischen Schaffens längst nicht gerecht wird.

    Der im Jahr 2000 gesetzlich beschlossene KSVF wurde im Jahr 2008 novelliert, dabei wurde die Expertise von KünstlerInnen und Kulturorganisationen in weiten Teilen außer acht gelassen. Nun soll er einer neuerlichen Kleinreparatur unterzogen werden.

    Diese vergrößert die finanziellen Hürden für eine längst fällige umfassende Reform des KSVF, damit er zeitgenössischer Kunstproduktion endlich gerecht werden kann.
    Die Kleinreparatur sieht vor, die Mittel des KSVF innerhalb der nächsten fünf Jahre nahezu zu halbieren. Die sinnvolle Abschaffung der Pensionsklausel soll bei diesem fatalen Kuh-Handel durch eine vorläufig vorübergehende Reduktion der Einnahmen des KSVF (auf Initiative der WK/ÖVP) erkauft werden, mit dem Ziel, das Fondsvermögen binnen fünf Jahren um ca. 11 bis 13 Millionen Euro zu verringern. Das ist der Preis, den die SPÖ zu zahlen bereit ist: Die Abschaffung der Pensionsklausel kostet jährlich geschätzte Mehrleistungen von 120.000 Euro - Tendenz steigend.

    Statt endlich eine breit angelegte Novelle des KSVF-Gesetzes anzugehen, statt die Einkommensuntergrenze abzuschaffen, statt einen der künstlerischen Tätigkeit entsprechenden realistischen KünstlerInnenbegriff aufzunehmen, statt den BezieherInnenkreis zu erweitern und z. B. Kultur- und MedienarbeiterInnen mit einzubeziehen, statt die Fonds-Einnahmen einer grundsätzlichen Reflexion zu unterziehen wird ohne jede Not ein guter Teil der Fondseinnahmen geopfert – und damit der Handlungsspielraum für künftig notwendige Überarbeitungen substanziell eingeschränkt.

    Mit dem Flashmob forderten KünstlerInnen und KulturarbeiterInnen eine umfassende Reform des KSVF, welche zeitgenössischer Kunstproduktion gerecht wird und deren Finanzierung durch die seit 2001 durch den KSVF angesparten Mittel begonnen werden könnte.

    • WIR sagen NEIN zu einem solchen Deal!!!
    • Bedingungslose Abschaffung der Pensionsklausel jetzt!
    • Keine Beschneidung der finanziellen Basis des KünstlerInnen-Sozialversicherungsfonds!


    Im Kulturausschuss wurden die beiden Inhalte (Abschaffung der Pensionsklausel und Reduktion der Einnahmen des KSVF) des Initiativantrags auf Antrag der Grünen getrennt abgestimmt und in beiden Fällen mehrheitlich angenommen. Bleibt zu hoffen, dass die Abgeordneten im Nationalrat vor dem endgültigen Beschluss (in einer der Nationalratssitzungen die vom 4.-6. Juli stattfinden) eine künstlerfreundlichere Haltung einnehmen und der Reduktion der Einnahmen des KSVF nicht zustimmen.

    Weitere Infos und die Pressemitteilung des Kulturrat Österreich sind hier zu finden: kulturrat.at/agenda/sozialerec...


    * Offiziell gibt es noch immer keinen geschlechtergerechten Sprachgebrauch im Titel des KSVF.

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  • Redirect Protestmails!

    Aussendung Kulturrat Österreich, 2. Juli 2012
    _______/ AUFRUF Kulturrat Österreich

    __/ Redirect Protestmails!
    __/ Kuhhandel KünstlerInnen-Sozialversicherungsfonds: Nach dem Kulturausschuss ist vor dem Parlament
    __/ Ja zur Abschaffung der Pensionsklausel! - Nein zum Leeren des Fonds!

    Nachdem der Initiativantrag zur Abschaffung der Pensionsklausel im Tausch gegen die massive Verkleinerung des KSVF-Vermögens im Kulturausschuss durchgewinkt wurde, steht nun die Entscheidung im Parlament an, voraussichtlich am Donnerstag, dem 5.7.2012.

    Wir rufen daher auf, umgehend (noch) eine Protestmail an alle Parlamentsabgeordneten zu schicken, um ihnen sachliche Informationen zukommen zu lassen. Siehe dazu unseren ausführlicheren Protestmail-Textvorschlag.

    Wie notwendig diese Information ist, bewies zuletzt Silvia Fuhrmann, Kultursprecherin der ÖVP: Via Presseaussendung ließ sie ausrichten, dass ohnedies 12.000 „bedürftige“ KünstlerInnen jährlich Zuschüsse aus dem KSVF bekommen ‒ das wäre ja ein Anfang, wenn es denn wahr wäre. In einem zweiten Anlauf korrigierte sie die Zahlen: 12.000 hätten seit 2001 einen Antrag gestellt, rund 8.400 seitdem auch einen Zuschuss bekommen. Die tatsächlichen Korrekturzahlen: Aktuell bekommen jährlich 4.500 Personen einen Zuschuss, von denen etwa 2.700 anschließend mit Rückzahlungsverfahren konfrontiert sind. Unrichtig ist aber der bemühte Topos der Bedürftigkeit! Der Zuschuss ist keine Unterstützung für „Bedürftige“ ‒ da wäre es ja erst recht nicht einzusehen, warum gerade jene mit den geringsten Einkommen qua Gesetz nichts bekommen sollten. Vielmehr handelt es sich um den Versuch einer berufsspezifischen Sozialversicherungslösung für KünstlerInnen, die der Tatsache Rechnung trägt, dass nur ein geringer Anteil der mit künstlerischen Leistungen erwirtschafteten Mittel bei den KünstlerInnen selbst ankommt.


    __/ Unser Mailvorschlag – als Vorlage für jene, die nicht selbst formulieren möchten:

    Sehr geehrte Frau Bundesministerin!
    Sehr geehrte Abgeordnete des Parlaments!

    Seit Jänner 2001 sind alle selbstständig erwerbstätigen KünstlerInnen in die Pflichtversicherung nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) einbezogen.

    Schon bevor die Berufsgruppe der KünstlerInnen als „Neue Selbstständige“ 2001 der SVA, der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, zugewiesen wurde, war klar, dass die meisten Versicherungspflichtigen Probleme beim Bezahlen der Versicherungsbeiträge haben würden. Anders als bei UnternehmerInnen anderer Branchen verdienen nämlich überwiegend Dritte an der Verwertung von Kunst. Um für pensionsversicherte KünstlerInnen diese ungleiche Situation partiell auszugleichen, wurde mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2001 der KünstlerInnen-Sozialversicherungsfonds (KSVF) geschaffen. Aufgabe dieses Fonds ist die Leistung von Zuschüssen zu den Pensionsversicherungsbeiträgen, seit 2008 zusätzlich auch – bei extrem niedrigen Einkommen – die Leistung von Zuschüssen zu Kranken- und Unfallversicherungsbeiträgen.

    Zur Aufbringung der Mittel wurde eine Bundesabgabe geschaffen, die VerwerterInnen künstlerischen Contents - Kabelnetzbetreiber sowie die VerkäuferInnen und VermieterInnen von SAT-Receivern - zu einer Abgabe verpflichtete. Darüber hinaus wurde der Fonds durch einen Bundeszuschuss gespeist. Aufgrund der Einnahmen durch diese Abgabe und der geringen Anzahl von ZuschussbezieherInnen durch rigide Zugangsbestimmungen stellte der Bund 2003 diese Zahlungen zur Gänze ein, sodass der Fonds seit 9 Jahren ausschließlich auf die Mittel der Abgabe zurückgreift.

    Seit der Novellierung des KünstlerInnen-Sozialversicherungsfondsgesetzes 2008 wurde der Kreis der ZuschussbezieherInnen weiter eingeschränkt: KünstlerInnen, die eine wie immer geartete Pensionsleistung beziehen (Waisen, Witwen, Invaliden usw.), sind seit 1.1.2009 von einem Zuschuss aus dem Fonds ausgeschlossen. Nach langjährigen Protesten haben die Regierungsparteien nun einen Initiativantrag zur Abschaffung dieser Pensionsklausel eingebracht und im Kulturausschuss angenommen. Zu einem hohen Preis! Im Gegenzug soll auf Drängen der ÖVP das Fondsvermögen drastisch reduziert werden: von derzeit 28 Millionen Euro auf geschätzte 15 Millionen!

    Ich protestiere auf das Schärfste gegen diesen Plan und appelliere an Sie, nur der Abschaffung der Pensionsklausel zuzustimmen!

    Ich fordere stattdessen, das Fondsvermögen dazu zu verwenden, die Zugangsbedingungen zum Fonds endlich zu erleichtern und die längst überfällige Abschaffung der Untergrenze zu realisieren, um Kunst- und Kulturschaffenden, die am schlechtesten sozial abgesichert sind, Zuschüsse zu ermöglichen. Aktuell beziehen nur 4500 KünstlerInnen Mittel des Fonds - demgegenüber stehen etwa 2700 Rückforderungsverfahren, 2/3 davon wegen Unterschreitung der Untergrenze der Einkünfte aus selbstständiger künstlerischer Tätigkeit.

    Ich verbleibe in Erwartung Ihrer Stellungnahme,

    mit freundlichen Grüßen


    __/ AN
    BM Claudia Schmied claudia.schmied@bmukk.gv.at
    ÖVP Parlaments-Klub office@oevpklub.at
    SPÖ Parlaments-Klu klub@spoe.at

    Mit der Bitte, die Protestmails auch uns zukommen zu lassen: contact@kulturrat.at

    Mailadressen der Parlamentsabgeordneten haben wir hier zusammengestellt:
    kulturrat.at/agenda/sozialerec...



    _______/ Weitere Informationen:

    __/ Kuhhandel KünstlerInnen*Sozialversicherungsfonds (Kulturrat
    Österreich 18.6.2012)
    www.kulturrat.at/agenda/sozialerechte/ksvfg2012

    __/ Initiativantrag KSVFG-Novelle von SPÖ/ÖVP
    www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/A/A_01965/index.shtml

    __/ Sofortmaßnahmenpaket zur Verbesserung des KSVF
    www.kulturrat.at/agenda/sozialerechte/forderungen/ksvfg


    _______/ Rückfragen:
    Kulturrat Österreich
    Gumpendorfer Str. 63b
    A-1060 Wien
    contact@kulturrat.at
    kulturrat.at
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  • Kulturrat Österreich sucht die Kulturpolitik

    Pressemitteilung Kulturrat Österreich, 5.7.2012

    __/ Mach mit beim Millionen-Quiz!

    __/ KSVFG-Novelle beschlossen: Raub besiegelt.


    _______/ kulturrat.at

    Stagnierende Kulturbudgets, die Verwaltung des Erbes, Lobreden und Ankündigungen – es herrscht kulturpolitischer Stillstand in Österreich. Kleine Verbesserungen sind derzeit nicht mehr nur überschattet von systematischen Verschlechterungen an anderer Stelle, sondern werden offen damit verknüpft.
    Die Regierungsparteien wundern sich, dass sich Protest regt. Vielleicht liegt es an der Hitze ...

    Zeit für ein kleines Quiz:

    (1) Stellen Sie sich vor, Sie sind KulturpolitikerIn, und in einem Fonds zur Förderung der sozialen Absicherung von KünstlerInnen sind seit zehn Jahren die Einnahmen weit höher als die Ausgaben. Gleichzeitig ist die soziale Lage der KünstlerInnen prekär, und viele KünstlerInnen werden von einem Zuschuss ausgeschlossen. Was tun Sie?

    a) Ich kürze die Einnahmenseite.
    b) Ich nutze die gute ökonomische Lage, um die Zugangsmöglichkeiten zu einem Zuschuss zu erweitern.
    c) Ich beobachte diese Situation lieber noch zehn Jahre lang.


    (2) Stellen Sie sich vor, Sie sind KulturpolitikerIn und haben einen Fonds zur sozialen Absicherung von KünstlerInnen mit beträchtlichen Rücklagen auf der einen und politische Begehrlichkeiten hinsichtlich der Umwidmung der Rücklagen auf der anderen Seite. Das Verhandlungsergebnis ist eine Reduzierung des Fondsvermögens. Wie erklären Sie das den KünstlerInnen?

    a) Es verliert ja niemand etwas.
    b) Das Fondsvermögen muss gesichert werden.
    c) Ich erkläre es gar nicht – stattdessen werden die Verhandlungen wieder aufgenommen, schließlich könnte mit dem Geld eine längst fällige Erweiterung der Aufgaben des Fonds angestoßen werden.


    (3) Stellen Sie sich vor, Sie sind KulturpolitikerIn und ein Fonds zur Förderung der sozialen Absicherung von KünstlerInnen kann etwa 4.500 Personen Zuschüsse zur Sozialversicherung zahlen (davon 2.700, die anschließend ein Rückzahlungsverfahren durchstehen müssen). Etwa 12.000 könnten potenziell davon profitieren. Was tun Sie?

    a) Ich behaupte, es bekommen ohnehin 12.000 KünstlerInnen jährlich einen solchen Zuschuss.
    b) Ich finde 4.500 eine beeindruckende Zahl, mehr KünstlerInnen gibt es halt nicht.
    c) Ich beklage mangelnde Mehrheiten und reduziere statt einer Erweiterung der ZuschussbezieherInnen das Fondsvermögen.


    (4) Stellen Sie sich vor, Sie sind KulturpolitikerIn und kennen die katastrophalen Zahlen aus der Studie zur sozialen Lage der Kunstschaffenden. Was tun Sie?

    a) Ich mache erst mal nichts. Irgendwann löst sich das Problem von selbst.
    b) Ich versuche drastische Schritte zu unternehmen, um angemessen auf die katastrophale Situation zu reagieren.
    c) Ich versuche eine Politik der kleinen Schritte. Wenn selbst das stockt, erkaufe ich die kleinen Schritte auch mit großen Verschlechterungen. Es muss ja was geschehen.


    (5) Stellen Sie sich vor, Sie sind KulturpolitikerIn und die Budgets kollidieren mit strikten Sparkursen. Was tun Sie?

    a) Ich verkaufe sinkende Budgets als stagnierende – und als großen Erfolg in Zeiten wie diesen.
    b) Ich hole alle AkteurInnen an einen Tisch und verhandle eine generelle Neuausrichtung der Geldverteilung.
    c) Ich habe nicht vor, die zeitgenössische Kunst gegen die großen Kulturtanker auszuspielen: Für die einen gibt es unterstützende Worte, für die anderen ihren Anteil am Budget.


    Alle Antwortmöglichkeiten haben handelnde PolitikerInnen als StichwortgeberInnen.
    Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Planspiel.


    _______/ Rückfragen:

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  • UrheberInnenvertragsrecht jetzt!

    Pressemitteilung Kulturrat Österrreich, 10.10.2012

    Die anstehende UrheberInnenrechts-Novelle muss für die Interessen der UrheberInnen genutzt werden!

    In Ermangelung eines UrheberInnenvertragsrechts ist es in Österreich UrheberInnen und ProduzentInnen überlassen, sich auf konkrete Vertragsbedingungen zu einigen. Insbesondere die Frage der Honorierung, aber auch andere Nutzungsbedingungen unterliegen folglich dem freien Spiel der wirtschaftlichen Kräfte, bei dem UrheberInnen in der Regel die schlechteren Karten haben. So weit, so eindeutig.

    Seit Jahrzehnten wird daher ein UrheberInnenvertragsrecht gefordert, ein politischer Konsens darüber war jedoch - wenig verwunderlich - bislang nicht zu erzielen. Die politische Durchsetzung von Rechten wirtschaftlich Schwächerer hat in Österreich keine Tradition. Die Wirtschaft und ihre Interessenvertretungen führen dagegen ins Treffen, dass ihnen bei einer Stärkung der UrheberInnen Verluste drohen würden, und warnen wie immer vor staatlicher Überregulierung.

    Zugleich wird, insbesondere von der ÖVP, aber auch im BMJ, ein Konsens zwischen UrheberInnen und ProduzentInnen als Voraussetzung für die Einführung eines UrheberInnenvertragsrechts gefordert - ein politischer Unfug, der aber nunmehr Risse bekommt: Franz Medwenitsch (IFPI) bekräftigte zuletzt auf dem 8. Rundfunkforum, dass seitens der MusikproduzentInnen keine Einwände gegen ein Vertragsrecht bestehen. Daneben kommt Unterstützung aus der SPÖ, von den Grünen (deren Antrag auf Einführung seit Jahren im parlamentarischen Kulturausschuss liegt) und endlich auch aus dem Europäischen Parlament: In einer Entschließung vom 11.9.2012 wird gefordert, „die Verhandlungspositionen zwischen Urhebern und ausübenden Künstlern einerseits und Produzenten andererseits wieder in ein Gleichgewicht zu bringen, indem den Urhebern und ausübenden Künstlern ein unverzichtbarer Anspruch auf Vergütung für jegliche Form der Verwertung ihrer Werke gewährt wird, wozu auch laufende Einnahmen zählen, wenn sie ihr ausschließliches Recht auf `Zugänglichmachung` an einen Produzenten abgetreten haben" (Art. 48).

    Derzeit wird an einer Novelle des UrheberInnenrechts gearbeitet. Die Einführung eines UrheberInnenvertragsrechts ist noch nicht Teil der Verhandlungen. Es ist höchst an der Zeit, diesen Umstand zu ändern!


    Ein UrheberInnenvertragsrecht in Österreich sollte folgende Reformanliegen berücksichtigen:


    Grundsätzlich


    Stärkung der vertraglichen Stellung von UrheberInnen und ausübenden KünstlerInnen, um Schieflagen in der Verhandlungsposition auszugleichen und ihnen einen gerechten Anteil an der Verwertung ihrer Werke zu sichern


    Insbesondere

    1) angemessene Vergütung sowie Unverzichtbarkeit und Unabtretbarkeit von Vergütungsansprüchen
    2) zwingender Anspruch auf Beteiligung an den Verwertungserlösen
    3) Anspruch auf Anpassung des Nutzungsvertrages für den Fall, dass keine angemessene Vergütung vereinbart wurde
    4) Möglichkeit der Vertragsanpassung bei unerwartetem Erfolg (Bestseller-Paragraf)
    5) zwingende gesetzliche Verteilungsregeln für Vergütungsansprüche
    6) räumliche, zeitliche oder inhaltliche Beschränkung von Verträgen
    7) gesetzliche Verankerung des Zweckübertragungsgrundsatzes
    8) Unwirksamkeit der Einräumung von Nutzungsrechten für noch nicht bekannte Nutzungsarten
    9) Ausbau der gesetzlichen Auslegungsregeln, um sicherzustellen, dass im Zweifelsfall das Werknutzungsrecht beim Urheber/bei der Urheberin verbleibt
    10) Rechtlich verbindliche Verfahren zur Bestimmung der angemessenen Vergütung zwischen Interessenvertretun­gen von UrheberInnen und solchen von VerwerterInnen
    11) Verfahren bei Nicht-Zustandekommen von Rahmenverträgen, rechtlich verbindliche Schlichtung durch Urheberrechtssenat
    12) Klarstellung der Übergangsregelung für Altverträge bei Schutzfrist­verlängerungen


    Weitere Informationen:

    Debattenseite UrheberInnenrechte und Cultural Commons des Kulturrat Österreich
    kulturrat.at/debatte/UrheberIn...

    Kulturrat Österreich: UrheberInnenvertragsrecht in Österreich? Bericht zur Veranstaltung „UrheberInnenvertragsrecht – in Österreich: bitte warten?“ des Kulturrat Österreich am 19.1.2011
    kulturrat.at/termine/doku/tato...

    Kulturrat Österreich: UrheberInnenvertragsrecht? Theorie und Praxis. Bericht zur Veranstaltung „UrheberInnenvertragsrecht – Theorie und Praxis“ des Kulturrat Österreich am 14.12.2010
    kulturrat.at/termine/doku/tato...

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. September 2012 über den Online-Vertrieb von audiovisuellen Werken in der Europäischen Union (2011/2313(INI))
    www.europarl.europa.eu/sides/g...

    OTS Sonja Ablinger: Leistungsschutzrecht behindert Kommunikationsfreiheit. SPÖ-Kultursprecherin fordert Urhebervertragsrecht für gerechtere Entlohnung von Autorinnen und Autoren.
    www.ots.at/presseaussendung/OT...

    Selbständiger Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Urhebervertragsrecht.
    www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/X...

    Philapitsch: Urheberrecht wird immer mehr zum Wirtschaftsrecht. Achtes Österreichisches Rundfunkforum zum Thema Immaterialgüterrecht in elektronischen Medien.
    derstandard.at/1347493152064/P...


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  • Kulturrat Österreich fordert einen Richtungswechsel: Nein zu rassistischen Normaldiskursen

    Pressemitteilung Kulturrat Österreich, 20.11.2012
    Wunschbild perfekte ÖsterreicherInnen?

    Die aktuell diskutierte Reform des Einbürgerungsrechts zeigt anschaulich, welch absurde Wendungen vor der Folie rassistischer Diskurse möglich sind: Die Formulierung überkommener Wunschbilder "perfekter ÖsterreicherInnen" in Form von Barrieren und Hürden für Zuwanderer und Zuwanderinnen geht einher mit Thesen von "österreichischen Werten" wie "Freiheit, Solidarität oder Gewaltenteilung", die von Einbürgerungswilligen gefordert werden sollen, ihnen aber zugleich systematisch verwehrt werden. Dass hier über konkrete menschliche Schicksale entschieden wird, ist in diesem Prozess schon lange aus dem Blick geraten: Wie die rechtliche Praxis aussieht, welche Hürdenläufe dieses ausdifferenzierte fremdenrechtliche Regime Zuwanderern und Zuwanderinnen aufzwingt, wird dabei zwar oft nicht zur Kenntnis, jedoch billigend in Kauf genommen.

    Statt einer Reflexion gesellschaftlichen Wandels wird Integration nach wie vor übersetzt als Bringschuld der Anpassung der 'Neuen' an die vermutete Mehrheitsgesellschaft. Das diskursive wie praktische Problem, dass die sogenannte Mehrheit keine einheitliche gesellschaftliche Gruppe ist, an die sich anzupassen überhaupt möglich wäre, wird wahlweise ausgeblendet oder aber als eigentliches Ziel hinter den rassistischen Gesetzen definiert: die Konstruktion einer vermeintlich möglichen einheitlichen StaatsbürgerInnenschaft vor der Kontrastfolie der „Anderen“, verbunden mit einen Katalog identitärer Zuschreibungen.

    Staatssekretär Kurz fordert konkret dreierlei von Einbürgerungswilligen: Sprachkenntnisse der Mehrheitssprache auf dem Maturaniveau in der ersten Fremdsprache, eine dauerhafte Anstellung mit im Verhältnis überdurchschnittlich hohen Einkommen ohne Inanspruchnahme des sozialen Sicherheitsnetzes und zudem langjährige freiwillige ehrenamtliche Tätigkeiten. Das eigentlich notwendige Erfordernis eines über viele Jahre bestehenden legalen Aufenthaltstitels und eines absolut leeren Strafregisters wird damit verschärft.

    Deutschkenntnisse sollten vom Staatssekretär jedoch als politische Forderung und Bringschuld des Staates im Sinne von entsprechenden Lernangeboten formuliert werden, auch an die StaatsbürgerInnen, und widersprechen im jetzigen Forderungspaket zudem dem Volksgruppengesetz, konkret der Anerkennung sprachlicher Minderheiten im Land, sowie den EU-Freizügigkeitsregeln, in denen Niederlassungsfreiheit ohne sprachliche Anforderungen formuliert wird. In der Tatsache, dass von "Führungskräften" keinerlei Deutschkenntnisse gefordert werden, erweist sich erneut die soziale Zuschreibung der geplanten Maßnahmen und die sachliche Inkonsistenz der Forderung.

    Die geforderte Anstellungsdauer von mindestens sechs Jahren im gleichen Job dagegen spricht der allgemeinen Arbeitsmarktsituation in Österreich gerade zu Hohn. Wer in Österreich kann sie vorweisen? Hier werden Vorstellungen einer angeblich heilen Welt respektive eines Arbeitsmarkts mit existierender Vollbeschäftigung der 1970er auf Zuwanderungswillige projiziert, während es zur sachlichen Unmöglichkeit, ein solches Kriterium zu erfüllen, in Wahrheit auch um die formale Legitimierung von Ausbeutung nach alter Fasson geht: Wer sechs Jahre lang nicht riskieren darf, den Job zu verlieren, ist das ideale "Testobjekt" für die Abschaffung von arbeitsrechtlichen Schutzbestimmungen ...

    Für einige gesellschaftliche Sektoren des Arbeitsmarktes bedeutet eine solche Regelung überhaupt den vorprogrammierten Ausschluss: Im Feld der Kunst-, Kultur- und Medienarbeit waren und sind durchgehende Anstellungen von sechs Jahren und mehr immer schon die Ausnahme, nicht die Regel. Die realen Einbürgerungschancen nach einer solchen Regel sind also für diesen Sektor gleich Null.

    Die Einführung einer verpflichtenden Aktivität freiwilligen gesellschaftlichen Engagements verurteilt sich überhaupt gleich selbst: Offenbar soll hier die freiwillige Gratisarbeitsleistung dort gefordert werden, wo der Ausfall der NormalbügerInnen, die nicht mehr ohne Bezahlung arbeiten wollen, abgefedert werden muss – ausgerechnet als Zwangsverpflichtung von Personen, die heute in den Blaulichtorganisationen nicht nur kaum willkommen sind, sondern zum Teil noch explizit von Freiwilligenarbeit ausgeschlossen werden.

    Es geht also nicht, wie von Kurz formuliert, um die Erleichterung der Einbürgerung, sondern um deren abermalige Verschärfung – verbrämt mit dem Zuckerl vor der Nase, "schon" nach sechs Jahren eine potenzielle Chance auf eine StaatsbürgerInnenschaft zu haben. Zeitgleich werden Containerlager für die Unterbringung von AsylwerberInnen geplant und die Situation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge für xenophobe Hetze benutzt – statt zumindest Kindern Basisrechte wie Ausbildung und eine gefängnislose Bleibemöglichkeit zuzugestehen.

    Wer heute Einbürgerungen weiter erschwert, arbeitet konkret an der Delegitimierung der Grundsätze der Demokratie.


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  • UrheberInnenrechtsnovelle 2013

    Pressemitteilung, Kulturrat Österreich, 11.12.2012
    Kulturrat Österreich fordert Einbeziehung der Interessen der UrheberInnen:

    __/ Für die Einführung eines UrheberInnenvertragsrechts!
    __/ Für den Ersatz der Cessio legis im Sinne der FilmurheberInnen!
    __/ Gegen die Vorratsdatenspeicherung!


    Nach jahrelangen Bemühungen um Reformen im UrheberInnenrecht ist es nun offensichtlich so weit: Im Jahr 2013 soll eine umfangreiche Novelle des UrheberInnenrechtsgesetzes beschlossen werden. Anlass zum Jubeln ist das aber bislang nicht: Der Verhandlungsprozess und ein guter Teil der bisher bekannt gewordenen Inhalte der geplanten Novelle zielen auf die
    Interessen der VerwerterInnen. UrheberInnen sind in den Verhandlungen nur mittelbar über Verwertungsgesellschaften und Lobbygruppen vertreten.

    Die etablierten Interessenvertretungen der Kunst- und Kulturschaffenden waren dagegen – 42 Monate IMAG zum Trotz – zunächst nicht einmal zur Beteiligung eingeladen. Auf Nachfrage hieß es aus dem federführenden Justizministerium: Aufgrund der Anzahl der ansonsten eingeladenen VerhandlungspartnerInnen sollen wir doch bitte Verständnis für unsere Nichtbeteiligung aufbringen. Abseits der eigentlichen Verhandlungen gibt
    es seit heute einen zusätzlichen Diskussionstermin (am 18.12.) für jene, die sich beschwert haben.

    Nein, so nicht. Eine Reform, die viele Interessen berücksichtigen muss, kann nicht hinter verschlossenen Türen und unter Ausschluss massiv Betroffener ausgehandelt werden. Dieser Prozess muss dringend geöffnet werden und mit größtmöglicher Transparenz ablaufen.

    Zum Inhalt des bislang publik gewordenen Arbeitsprozesses:

    Die beiden zentralen Forderungen der letzten Jahrzehnte hinsichtlich der Interessen der UrheberInnen, die Einführung eines
    UrheberInnenvertragsrechts (UVR) sowie der Ersatz der Cessio legis durch ein Modell, das den rechtlichen Schutz der FilmurheberInnen sowie deren finanzielle Interessen im Verwertungsbereich abbildet, sind bislang nicht bzw. nur als (nicht formulierter) offener Verhandlungsgegenstand enthalten. In diesen Bereichen kann es nicht um einen Interessenausgleich gehen, sondern um den politischen Willen zum Schutz der Interessen der UrheberInnen. Die einzige derzeit enthaltene Formulierung in dieser Richtung, die Einführung einer "Use it or lose it"-Klausel (notwendig durch die EU-RL zur Schutzdauerverlängerung), ist ein schlechter Witz: Eine 50-Jahre-Frist vor der Ermöglichung eines Einspruchs durch UrheberInnen bei mangelhafter Verwertung durch den/die
    VertragspartnerIn macht aus einer guten Idee ein totes Recht, bevor es überhaupt eingeführt ist. Eine ausführliche Auflistung der Forderungen zum UVR findet sich hier: kulturrat.at/agenda/brennpunkt...

    Die Ausweitung der Leermedienabgabe (z. B. Festplatten) dagegen finden wir als grundsätzliches Signal zur Ausweitung pauschaler
    Abgeltungsmodelle zugunsten von privatem Kopieren gut. Begleitend ist es aber wichtig, die Rahmenbedingungen den digitalen Realitäten anzupassen: Notwendig ist das Herstellen von Rechtssicherheit - für UserInnen, ProduzentInnen und UrheberInnen, also eine konkrete Darstellung der Nutzungen, die durch pauschale Bezahlung abgegolten werden, sowie eine Stellungnahme zu digitalen Lizenzmodellen, die sich derzeit je nach
    Konstruktion entweder durch technische Schutzmaßnahmen oder durch enthaltene Kopie-Lizenzen dem Modell einer pauschalen Abgeltung von privaten Nutzungen entziehen.

    Die Beschränkung der Privatkopie durch die Einführung einer Klausel zum Verbot der Privatkopie bei eindeutig illegaler Quelle ist als Forderung von RechteinhaberInnen nachvollziehbar, jedoch in der Praxis wohl kaum durchsetzbar (Problematik der Definition und Beweisbarkeit von illegalen Quellen) - zudem als Widerspruch zur Ausweitung pauschaler Abgaben abzulehnen.

    Betreffend der vorgeschlagenen Ergänzungen zur Rechtsdurchsetzung möchten wir festhalten, dass die pauschale Speicherung aller Verbindungsdaten ohne Verdacht (Vorratsdatenspeicherung) grundsätzlich jeglichem Modell einer offenen Gesellschaft widerspricht und daher abzulehnen ist. Die Nutzung solcherart gespeicherter Daten zur zivilrechtlichen Durchsetzung privater Rechte - und seien es uns so wichtige wie die UrheberInnenrechte - ist ein absurder Vorschlag, der wenn er durchgesetzt wird, zudem als Begründung für die Beibehaltung der
    Vorratsdatenspeicherung herhalten wird. Eine Rechtsduchsetzbarkeit gegen gewerbsmäßige UrheberInnenrechtsverletzungen muss gewährleistet werden.

    Ziel einer UrheberInnenrechtsnovelle muss heute sowohl die Stärkung der UrheberInnen als auch die Entkriminalisierung des digitalen Alltags zugunsten pauschaler und individueller Abgeltungen sein. Gesucht ist also eine Antwort auf die Frage, wie zwischen der Wahrung von UrheberInnenrechten und dem öffentlichen Interesse am freien Austausch von Information, Wissen und Bildung ein Ausgleich gefunden werden kann.

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  • Protest gegen Räumung des Refugee Protest Camp Vienna

    Pressemitteilung Kulturrat Österreich, 29.12.2012
    Kulturrat Österreich unterstützt Forderungen der
    Refugee-AktivistInnen und ruft zur Teilnahme an
    Solidaritäts-Demonstrationen auf!

    Demoaufruf: We will Rise!


    Aus Anlass der Räumung des Protestcamps vor der Votivkirche und der Verhaftung von zwei Refugeeaktivisten. Demo gegen die Polizeiräumung unter fadenscheinigen Vorwänden und in Solidarität mit den größten selbstorganisierten Protesten von AsylwerberInnen in der jüngeren Geschichte! Heute Nachmittag in Wien, Linz, Salzburg und München – Demotermine und Treffpunkte siehe unten.

    Der Kulturrat Österreich verurteilt auf das Schärfste die gewaltsame
    Zerstörung des Refugee Protest Camps Vienna durch die österreichische Exekutive und fordert die sofortige Freilassung der nach dem Fremdenpolizeigesetz festgenommen Flüchtlinge.


    Politischer Protest darf nicht kriminalisiert werden

    Die Flüchtlinge des Refugee Protest Camp Vienna treten seit Wochen selbstorganisiert und friedlich für ihre Rechte ein. Sie haben konkrete Forderungen erarbeitet und kämpfen um die Durchsetzung grundlegendster Menschenrechte. Mit Polizeigewalt und unter fadenscheinigen Vorwänden das Sichtbarmachen von Missständen unterdrücken zu wollen, ist ein Armutszeugnis für die österreichische (Asyl-)Politik.

    KeineR der verantwortlichen PolitikerInnen hat es bislang auch nur der Mühe Wert gefunden, mit den protestierenden Flüchtlingen ins Gespräch zu treten! Weder die zuständige Innenministerin Mikl-Leitner (ÖVP), noch der von Caritas-Direktor persönlich eingeladene Bundeskanzler Faymann (SPÖ) und auch nicht VertreterInnen der rot-grünen Stadtregierung als Grundstückseigentümerin des besetzten Sigmund-Freud-Parks. Stattdessen wird als totalitäre Antwort die Räumung des Refugee Protest Camps legitimiert, weggesehen und geschwiegen.


    Gespräche? Bislang keine einzige Forderung erfüllt!

    Der schnelle „Runden Tisch“ - auch als „Asylgipfel“ bezeichnet - ist
    aus Perspektive der Flüchtlinge gescheitert. Zur Erinnerung ihr Resümée: „Leider wurden bisher unsere Forderungen nicht ernst genommen und ernsthaft diskutiert. Wir sind verzweifelt, weil wir also immer noch nicht gehört werden. Dennoch hoffen wir auf eine Fortsetzung der Gespräche.“ Ihre Reaktion: Hungerstreik.

    Denn die protestierenden Flüchtlinge sind nicht bereit sich spalten zu
    lassen und auf das „Angebot“ des Innenministerium einzusteigen, wonach einige von ihnen in die Grundversorgung und in Lager zurückkehren könnten – aufgrund ebendieser Lebenssituation ist dieser Protest schließlich ausgebrochen.

    Zu den Forderungen zählen weiterhin die freie Wahl des Aufenthaltsortes, der Zugang zu Bildungsinstitutionen, Sozialversicherung und Arbeitsmarkt, eine Grundversorgung für alle
    AsylwerberInnen u.v.a.m. Darüber hinaus machen Forderungen nach z.B. dem Austausch sämtlicher DolmetscherInnen im Flüchtlingslager Traiskirchen die fatale Situation offensichtlich.


    Die Flüchtlinge sind gesprächsbereit, doch die Zeit drängt

    Wie sie stets betonen werden sie ihren Protest und auch den Hungerstreik fortsetzen. Mit ihren berechtigten Anliegen stoßen die
    protestierenden Flüchtlinge auch auf zunehmend breitere Solidarität.


    Der Kulturrat Österreich unterstützt die Forderungen der selbstorganisierten Flüchtlinge vollinhaltlich.

    Wir sind solidarisch mit dem Refugee Protest Camp Vienna - mit dem unermüdlichen Kampf der Flüchtlinge, mit der bemerkenswerten Unterstützung durch Einzelpersonen und Gruppen, mit dem Engagement von NGOs sowie mit jenen kirchlichen Einrichtung, die dafür sorgen, dass die Votikkirche ein Ort des Schutzes bleibt.


    Refugee Protest Camp Vienna

    refugeecampvienna.noblogs.org
    www.facebook.com/RefugeeCampVi...


    Wie kann ich den Protest unterstützen?

    refugeecampvienna.noblogs.org/...


    Demoaufruf: We will Rise!

    Aus Anlass der Räumung des Protestcamps vor der Votivkirche und der Verhaftung von zwei Refugeeaktivisten. Demo gegen die Polizeiräumung unter fadenscheinigen Vorwänden und in Solidarität mit den größten selbstorganisierten Protesten von Asylwerber_innen in der jüngeren Geschichte!

    WIEN: Samstag, 29.12.2012 um 16:30 Uhr
    Treffpunkt: Sigmund-Freud-Park, 1090 Wien

    LINZ: Samstag, 29.12.2012 um 14:30 Uhr
    Treffpunkt: Schillerpark, 4020 Linz

    SALZBURG: Samstag, 29.12.2012 um 15:30 Uhr
    Treffpunkt: Alpenstraße 90 (Polizeianhaltezentrum), 5020 Salzburg

    MÜNCHEN: Samstag, 29.12.2012 um 15:00 Uhr
    Treffpunkt: Marienplatz, 80331 München


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