IG Netz – Zuschüsse für Anstellungen im 1. Halbjahr 2020: Einreichfrist 15. Oktober 2020

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Zuschüsse aus dem IG Netz erhalten Freie professionelle Gruppen/Theater im Bereich der Darstellenden Kunst, die Dienstgeber sind (d. h. Vereine, die MitarbeiterInnen anstellen). Weitere Infos zur Anspruchsberechtigung: https://freietheater.at/service/ig-netz/

Das IG Netz wurde im Jahr 1991 von der IG Freie Theaterarbeit eingerichtet, um freien Gruppen im Bereich der darstellenden Kunst die Zahlung ihrer Sozialversicherungsbeiträge durch Zuschüsse finanziell zu erleichtern. Es wird von der IG Freie Theaterarbeit verwaltet und aus Mitteln der Kunstsektion des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport (BMKÖS) und der Kunst- und Kulturabteilungen der Bundesländer Tirol, Vorarlberg, Steiermark, Burgenland, Kärnten, Oberösterreich und der Stadt Wien finanziert.

Die nächste IG Netz Einreichfrist für das 1. Halbjahr 2020 ist der 15. Oktober 2020.

Für IG Netz-Ersteinreichungen zur Unterstützung von Sozialversicherungsbeiträgen bei Anstellungen von Künstler*innen und Produktionsleiter*innen ersuchen wir um ein e-mail an ig-netz@freietheater.at, damit wir eine Einladung zur Dateneingabe in der IG Netz Datenbank senden können.

Folgende Unterlagen sind in digitaler Form vorzubereiten und müssen als Beleg hochgeladen werden:

Vereinsregisterauszug

Subventionsnachweis Bund ODER hauptsächlich förderndes Bundesland (sofern dieses das IG-Netz finanziell unterstützt: derzeit Burgenland, Kärnten, Oberösterreich, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien) max. 3 Jahre alt!

Lohnzettel der Arbeitnehmer*innen

monatliche Kontoauszüge der Gesundheitskasse oder Beitragsvorschreibungen und Zahlungsbestätigungen

Jahresabschluss / Bilanz des Vorjahres

ggf. Nachweis über geförderte Arbeitsplätze (falls es solche gibt)

Programme, Flyer, Kritiken etc. als Beleg über die Produktionen, die im betreffenden Zeitraum stattgefunden haben

Bei COVID-19 Kurzarbeit zusätzlich:

Frage im Antragsformular, ob eine AMS Unterstützung zu den Sozialversicherungsbeiträgen (Covid-19 Kurarbeitsbezüge, Altersteilzeit …) geleistet wurde.

Wenn das AMS Covid-19 Kurzarbeitsbezügen bewilligt hat, dann ergänzend zu den (extra hochgeladenen) Lohnzetteln ein PDF mit folgenden Inhalten hochladen:

Kontoauszug aus dem hervorgeht, wie viel das AMS pro Monat überwiesen hat und

Informationen darüber, wieviel beim AMS an Kurzarbeitsbezügen beantragt wurde: Also Letztversion der Antragseckdaten beim AMS, aus denen Brutto(brutto)Entgelte pro Person/Monat hervorgehen (Abrechnungsmonat, Aufstellung pro Anstellung mit Brutto(brutto)Entgelt, verrechnete COVID-19 Kurzarbeitsbeihilfe, Beginn und Ende des Kurzarbeitszeitraums pro Monat …). Aus verschiedensten Gründen können diese Unterlagen für den den Zeitraum Jänner bis Juni 2020 nur in einem gemeinsamen PDF hochgeladen werden. Bei Problemen helfen wir gerne weiter: Die einzelnen Beilagen an ig-netz@freietheater.at senden – wir stellen für euch ein PDF her.

Die Dokumente zum IG Netz Antrag können auch sukzessive hochgeladen / eingetragen werden.

Den Abschluss bildet das Ausdrucken des IG Netz Antragsformulars das von den zeichnungsberechtigten Personen unterschrieben werden muss. Diesen Antrag dann bald, aber spätestens am 15. Oktober 2020 für den Einreichzeitraum 1. Halbjahr 2020 per Post an IG Netz/IG Freie Theater, Gumpendorferstr. 63 B, 1060 Wien senden.

Verlängerungen der Einreichdeadline sind ausgeschlossen.

Bei Fragen helfen wir gerne weiter: ig-netz@freietheater.at oder im Büro der IGFT anrufen (01/403 87 94)

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