Fortbildungskostenzuschuss für Kunstschaffende im Ausland

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Ziel/Zweck: Förderung der Fortbildung von professionellen Kunstschaffenden im Ausland, wenn ein vergleichbares Fortbildungsangebot in Österreich nicht besteht.

Dotation: Teilleistung

Vergabemodus: Musikbeirat, Beirat für darstellende Kunst

Einreichungsunterlagen: Förderungsantrag mit folgenden Beilagen:

-Kopie des Meldezettels des Antragstellers/der Antragstellerin

-Nachweis über die in Österreich abgeschlossene künstlerische Ausbildung

-künstlerischer Lebenslauf

-Beschreibung des Fortbildungsvorhabens (Inhalt, Dauer, Fortbildungsziel)

-Bestätigung über die Aufnahme an der gewählten Fortbildungsstätte

-ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan

-Ton-, Videobeispiele oder Link zu im Internet veröffentlichten Materialien

Kriterien: Formale Kriterien

-österreichische Staatsbürgerschaft oder Wohnsitz in Österreich

-abgeschlossene künstlerische Ausbildung in Österreich (keine Studierenden oder Laien)

-nicht gefördert werden pädagogische Fortbildungen

Kriterien im Rahmen der Beiratsbegutachtung:

-kontinuierliche hervorragende Qualität der bisherigen künstlerischen öffentlichen Leistungen und der bisherigen Berufslaufbahn in gesamtösterreichischem Kontext

-stilistische Eigenständigkeit, Innovationspotential

-Wirksamkeit in der Öffentlichkeit

-Österreichbezug mit überregionaler Bedeutung

-Inhalt der Lernziele

-Erwerb von Zusatzqualifikationen durch die Fortbildung

-Art, Umfang und Sinnhaftigkeit der Fortbildung

-Verwertungsmöglichkeit des im Ausland erworbenen Könnens in Österreich

-wirtschaftliche Notwendigkeit, Angemessenheit und Ausgewogenheit der Kalkulation, erkennbarer Förderungsbedarf

Termin: mindestens 3 Monate vor Fortbildungsbeginn
Sparte: Musik, darstellende Kunst

Weitere Informationen und Antragstellung: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/

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