(D) Aktion Tanz in Schulen: chancetanz Förderung

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Einreichfrist: 30. September 2019

Gefördert werden Tanzprojekte, die den Vorgaben der Formate Tanz_Start/Tanz_Start + Try_out und Tanz_Intensiv/Tanz_Intensiv + Try_out entsprechen (s.u.). Die Formate unterscheiden sich insbesondere in ihren zeitlichen Vorgaben voneinander (30-40 bzw. 60-80 Stunden Tanz; Try_out zzgl. max. 10 Stunden). Bündnisse können bis zu 6.500 € für ein Tanz_Start Projekt  bzw. 14.000 € für ein Tanz_Intensiv Projekt beantragen. Für Tanz_Start + Try_out können bis zu 8.000 € und für Tanz_Intensiv + Try_out bis zu 15.500 € beantragt werden. Das Try_out dient zur Akquise von Teilnehmer*innen.

Antragsteller, die bereits erfolgreich eine oder mehrere Maßnahmen durchgeführt haben, können ab 2019 ein Tanz_Sonderprojekt beantragen, das auf die Erarbeitung einer Tanzproduktion ausgerichtet ist und mit maximal 20.000,- € gefördert werden kann.

Antragsteller (Letztzuwendungsempfänger = LZE) bei Aktion Tanz – Bundesverband Tanz in Bildung und Gesellschaft e.V. können ausschließlich gemeinnützige Einrichtungen sein, die in der Verwendung öffentlicher Mittel erfahren sind. Ebenso antragsberechtigt sind Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft. Als Antragsteller nicht zugelassen sind formale Bildungseinrichtungen (Schulen, Kitas) und kommunale Verwaltungen. GbR’s können beim Bundesverband Tanz in Schulen ebenfalls keine Anträge stellen, sind aber als Bündnispartner zugelassen.

Weitere Infos:
aktiontanz.de

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