Bundesministerium für Gesundheit: Rauchverbot auf Bühnen[:]

In der Steiermark wird es bereits vom Land ausgesendet, das Bundesministerium für Gesundheit bittet die Kunde, dass das Rauchverbot in Theatern auch für die Bühne / auf der Bühne gilt, zu verbreiten. Weitere Infos folgen.

In Auszügen vorab:
Dem Gesundheitsschutz wird nach der Rechtsprechung des VfGH in diesem Zusammenhang ein hoher Stellenwert eingeräumt und das Rauchverbot in Räumen öffentlicher Orte als verfassungsrechtlich zulässig erachtet (vgl. dazu VfSlg.18.895/2009, 19.541/2011).

Das Rauchen von Tabakwaren auf Bühnen und dgl. während Theatervorstellungen, Konzerten etc. ist daher ausnahmslos verboten. Hingewiesen werden darf darauf, dass ab 20. Mai 2016 auch sog. Verwandte Erzeugnisse (z. B. E-Zigaretten, Wasserpfeifen) von den Rauchverboten des Tabakgesetzes mitumfasst sind (s. dazu BGBl. I Nr. 101/2015). Das Rauchen darf jedoch ggf. mit geeigneten Attrappen dargestellt werden.

Eine Missachtung des Rauchverbots auf Bühnen und dgl. stellt eine Verwaltungsübertretung dar, die entsprechend zu ahnden ist.

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