Arbeitslosenversichert und trotzdem nicht anpruchsberechtigt?

Pressemitteilung des Kulturrat Österreich, 13.3.2009
Kulturrat Österreich unterstützt Petition zur umgehenden Änderung der AMS-Bundesrichtlinie „Kernprozess Arbeitskräfte unterstützen“ und Berücksichtigung der Realitäten künstlerischer Arbeit in der Novelle des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AlVG) und ruft zur weiteren Unterstützung auf.

Statt der angekündigten besseren Vereinbarkeit von selbstständiger und unselbstständiger Arbeit in der Arbeitslosengesetzgebung (und den AMS-Richtlinien) kommt das Gegenteil: Die aktuellen Strukturmaßnahmen bewirken Anspruchsverluste trotz aufrechter Versicherung sowie potentielle Rückzahlungen und wirken zudem Arbeit verhindernd.

Akut ist die Situation im Moment bei KünstlerInnen, insbesondere jenen, die im „Team 4 KünstlerInnenservice“ betreut werden: Die Gleichzeitigkeit von Inkrafttreten der freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbstständige, das Schlagendwerden der AMS-Bundesrichtlinie „Kernprozess Arbeitskräfte unterstützen“ und das seit Jahren zu beobachtende Nachhinken der AMS-internen Information an die einzelnen BetreuerInnen produziert zur Zeit für viele einen (zumeist potentiell langfristigen) Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld.

Der Dachverband der Filmschaffenden und die IG Freie Theaterarbeit haben daher eine Petition verfasst, die zwei Kernpunkte der aktuellen Problemlage anspricht: die Beschränkung der Betreuungsdauer im Team 4 auf ein Jahr und die fehlende Berücksichtigung künstlerischer Realitäten in der Arbeitslosengesetzgebung. Mitunterzeichnet wurde die Petition von GPA – Druck-Journalismus-Papier, ÖGB – KulturGewerkschaft Kunst-Medien-Sport-freie Berufe, GPA-work@flex und dem Kulturrat Österreich.

Der Kulturrat Österreich ruft Organisationen und Verbände auf, die nachstehende Petition mit zu unterzeichnen.
Möglich ist dies per Mail an contact@kulturrat.at

Der Kulturrat Österreich ruft weiters dazu auf, die Petition zu verbreiten und Unterstützungen den AdressatInnen per Mail oder Post zukommen zu lassen!

__/ Petition
kulturrat.at/agenda/ams/petiti…

__/ AdressatInnen
kulturrat.at/agenda/ams/petiti…

__/ Liste der unterstützenden Organisationen und Verbände
kulturrat.at/agenda/ams/petiti…

Petition zur umgehenden Änderung der Bundesrichtlinie „Kernprozess Arbeitskräfte unterstützen“ des AMS und Berücksichtigung der Realitäten künstlerischer Arbeit in der AlVG Novelle

Sehr geehrte Frau Bundesministerin Dr. Schmied!
Sehr geehrter Herr Bundesminister Hundstorfer!
Sehr geehrter Herr Dr. Buchinger!
Sehr geehrter Herr Dr. Kopf!
Sehr geehrte Mitglieder des Verwaltungsrates!

I.
Die Bundesrichtlinie Kernprozess Arbeitskräfte unterstützen, die seit 1.2.2008 in Kraft ist und die unter anderem die Betreuung von Kunstschaffenden durch das AMS regelt, insbesondere die von Team 4 KünstlerInnenservice, hat sich als völlig ungeeignet erwiesen, weil sie in keiner Weise die spezifischen Arbeitsbedingungen von KünstlerInnen berücksichtigt (siehe dazu Bundesrichtlinie, Seite 15 f).

Vor allem der Umstand, daß KünstlerInnen nicht länger als 1 Jahr durch die Beratungs- und Betreuungseinrichtung (BBE) Team 4 betreut werden können, nimmt keinerlei Rücksicht auf die tatsächliche Dauer der Beschäftigungsverhältnisse, vor allem im Film- und Theaterbereich.
Die Ergebnisse der Studie „Zur sozialen Lage der Künstlerinnen und Künstler in Österreich“ des BMUKK belegen eindeutig (Seite 54 ff), daß zwischen 11,3 % (Theater) und 32,4 % (Film) der KünstlerInnen tageweise beschäftigt werden, zwischen 8,9 % (Theater) und 29,4 % (Film) bis zu einer Woche. Durchgehend beschäftigt zu werden in einem Zeitraum zwischen 1 und 3 Monaten gelingt lediglich 24,4 % (Theater) und 26,5 % (Film) der KünstlerInnen.

In der Richtlinie ist zu lesen (Seite 16): „Solange damit gerechnet werden kann, daß eine Vermittlung im erlernten oder zuletzt ausgeübten Beruf erfolgen kann, darf die Person durch die BBE betreut werden.“. Das ist bei den von Team 4 betreuten Kunstschaffenden jedenfalls der Fall, nur haben sie, wie dargestellt, keinen Einfluss auf die immer kürzeren Beschäftigungsverhältnisse.

Daher ist es unumgänglich sofort die Richtlinie unter Berücksichtigung der Arbeitsbedingungen von Kunstschaffenden zu ändern. Wir fordern daher die umgehende Aufhebung der Begrenzung der Dauer der Betreuung durch Team 4 auf 1 Jahr!

II.
Aufgrund der veränderten Realitäten des Arbeitsmarktes und einer zunehmenden Zahl selbstständiger Arbeitsverhältnisse behandelt das AMS bereits seit einigen Jahren darstellende KünstlerInnen qua Vorannahme grundsätzlich als Selbstständige, deren Bezugsanspruch auf Arbeitslosengeld bislang monatlich rückwirkend geprüft wurde. Bislang galten hierfür rückwirkende Durchrechnungszeiträume mit verschiedenen Berechnungsmodi, abhängig davon, ob die selbstständige Tätigkeit als vorübergehend oder durchgehend eingestuft wurde. Laut Studie „Zur Sozialen Lage der Künstlerinnen und Künstler in Österreich“ arbeiten im Bereich der darstellenden Kunst 37,9 % der KünstlerInnen ausschließlich selbstständig, 59,7 % sowohl angestellt als auch selbstständig und lediglich eine erschreckende Zahl von 2,4 % ausschließlich angestellt. Im Bereich des Films arbeiten 40,7 % ausschließlich selbstständig, 57,6 % in gemischten Arbeitsverhältnissen und lediglich 1,7 % der KünstlerInnen ausschließlich angestellt (Abbildung 34, S.58). Seit 2009 können nach der Novelle des AlVG Selbstständige unter bestimmten Bedingungen Zugang zur Arbeitslosenversicherung bekommen. Die seit Jänner geltende Definition eines der Kriterien für die Arbeitslosigkeit Selbstständiger lautet: Arbeitslos ist, wer nicht in der SVA ist, also aktuell nicht in die SVA einzahlt.

Statt zu einer besseren Vereinbarkeit der verschiedenen Beschäftigungsverhältnisse führt dieses neu definierte Kriterium für eine große Zahl von Kunstschaffenden im Bereich der Darstellenden Kunst und im Bereich Film zum Verlust des Zugangs zur Arbeitslosenversicherung bzw. der Bezugsmöglichkeit von Arbeitslosengeld im laufenden Jahr 2009.

Wir fordern daher die Rücknahme des seit 1.1.2009 geltenden Kriteriums und die von der AlVG Novelle als oberstes Ziel gesetzte bessere Vereinbarkeit von Beschäftigungs­verhältnissen statt deren Ausschluss auch in der Umsetzung der Novelle.

III.
Zur Diskussion dieser und weiterer aktueller Problemlagen fordern wir dringend die umgehende Einsetzung einer interministeriellen ExpertInnenkommission unter konzeptiver und aktiver Einbindung der Interessenvertretungen der KünstlerInnen.

Die unterzeichnenden Organisationen:

Dachverband der Filmschaffenden
IG Freie Theaterarbeit
GPA – Druck-Journalismus-Papier
ÖGB – KulturGewerkschaft Kunst-Medien-Sport-freie Berufe
Kulturrat Österreich
GPA-work@flex

Rückfragen
Maria Anna Kollmann
Dachverband der Filmschaffenden
Tel. 01 / 526 97 41

Contact
Kulturrat Österreich
Gumpendorfer Str. 63b
A-1060 Wien
contact@kulturrat.at
kulturrat.at

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