Honoraruntergrenzen

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Die IG Freie Theaterarbeit recommends, für Projekt- und 1-2 Jahresförderungen („Einzel- und Gesamtförderung“) für Darstellende Kunst bei der Stadt Wien mit der Honoraruntergrenze zu kalkulieren, um Sozialdumping zu vermeiden.

Die Honoraruntergrenzen sind eine unverbindliche Empfehlung für die Bezahlung von künstlerischem Personal im Bereich der darstellenden Kunst, die aus öffentlichen Mitteln der Stadt Wien gefördert wird. Diese wurde gemeinsam von Künstler:innen der Wiener Perspektive sowie der IG Freie Theaterarbeit in einem offenen, zweijährigen Prozess erarbeitet.

Anpassungen der Honoraruntergrenzen-Empfehlungen (HUG) ab dem Einreichtermin Februar 2024

Die IG Freie Theaterarbeit schlägt ab dem Einreichtermin Februar 2024 eine Anpassung der Honoraruntergrenze für Projekt- und 1-2 Jahresförderungen („Einzel- und Gesamtförderung“) in Wien vor. Die Werte wurden sowohl der Stadt Wien als auch dem BMKÖS bereits kommuniziert und wir erwarten eine Erhöhung der entsprechenden Budgets. Die Honoraruntergrenzen-Empfehlungen sollen ab den Einreichterminen der Stadt Wien / Kulturabteilung am 15. Februar und 15. September 2024 für Ansuchen, die im Folgejahr 2025 realisiert werden, angewandt werden.

Die Staffelung des Tagessatzes für Berufsanfänger:innen und einer erhöhten Empfehlung ab dem 5. Berufsjahr soll beibehalten werden. Die HUG bezieht sich auf einen 8 h Arbeits-/Probentag und beschreibt das Dienstgeber:innen-Brutto (bei unselbständiger Beschäftigung) bzw. das Dienstnehmer:innen-Brutto (bei selbständiger Beschäftigung).

Anmerkung: Wir sind uns bewusst, dass selbstständig bzw. unselbstständig Beschäftigte unterschiedliche Beträge ausbezahlt bekommen. Bei unselbständig Beschäftigten handelt es sich jedoch bereits um den Nettolohn, während selbständig Beschäftigte noch Steuern und Versicherungskosten bezahlen müssen. Bei unselbstständiger Beschäftigung besteht außerdem die Möglichkeit, um Zuschüsse zu den Dienstgeber:innen-Sozialversicherungskosten beim IG Netz anzusuchen und bis zu 300 Euro pro Dienstnehmer:in/Monat erstattet zu bekommen. Und: Bei unselbstständiger Beschäftigung erfolgen deutlich höhere Pensionsbeiträge und es werden Ansprüche an AMS-Leistungen ausgelöst.

Honoraruntergrenzen
(für Projekte ab 2025)

Vorherige Honoraruntergrenzen
(Stand 2022)

Werte (DG-brutto) Proben: Werte (DG-brutto) Proben:
– Berufsanfänger:innen: 194 € pro Tag/8h – Berufsanfänger:innen: 174 € pro Tag/8h
– für Künstler:innen ab 5 Jahren Berufserfahrung: 227 € pro Tag/8h – für Künstler:innen ab 5 Jahren Berufserfahrung: 204 € pro Tag/8h
Vorstellungsentgelt pro Vorstellung: Vorstellungsentgelt pro Vorstellung:
– 1. und 2. Vorstellung: 390 € – 1. und 2. Vorstellung: 350 €
– ab der 3. Vorstellung: 223 € – ab der 3. Vorstellung: 200 €
Fair Pay Level: 268 € pro Tag/8h Fair Pay Level (2021): 240 € pro Tag/8h

 

Achtung: Es handelt sich weiterhin um eine Untergrenze. Das neu berechnete Fair-Pay-Level liegt aktuell bei 268 € pro Tag/8h. Das Vorstellungsentgelt gilt für künstlerische Bühnendarbietungen (Personen auf der Bühne). Abenddienste (Assistenzen, Techniker:innen etc.) können mit dem Tagessatz der HUG berechnet werden.

Berechnungsgrundlage:
Berechnungsgrundlage sind die in Österreich für vergleichbare Kunstfächer aktuell geltenden Kollektivverträge. Sonntags-/Feiertags-/Nachtarbeits-Zuschläge (wenn vorhanden) wurden mitberücksichtigt. Folgende Werte der Einstiegsgehälter (Brutto) wurden herangezogen.

– Staatsoper Ballett Gruppenmitglieder
– Staatsoper Ballett Halbsolist:innen
– Burgtheater (Solist:innen)
– Theaterhalterverband Solist:innen
– Vereinigte Bühnen Ensemblegagen
– Wiener Bühnenverein Solist:innen/Solotänzer:innen

Berechnungsmethode für HUG bei Proben :
Da es sich bei der Honoraruntergrenzen-Empfehlungen um ein Dienstgeber:innen-Brutto bzw. für selbstständige Künstler:innen um eine Honorarempfehlung handelt, musste aus den Bruttowerten der Kollektivverträge ein Wert, der die Dienstgeber:innenanteile miteinbezieht, ermittelt werden. In der Regel werden kollektivvertraglich gesicherte Löhne in Österreich 14-mal im Jahr ausbezahlt. Da in der freien Szene diese Praxis nicht vorkommt, wurden das 13. und 14. Gehalt aliquot in ein 12-mal im Jahr ausbezahltes Monatsbrutto umgerechnet. Das Dienstgeber:innen-Brutto wurde mittels eines Brutto-Netto- Rechners ermittelt.
Bundesländerspezifische Werte und BVB wurden dabei nicht berücksichtigt. Weiters lag der regionale Klimabonus auf Stufe 1, keine Sachbezüge, kein Lohnsteuerfreibetrag, keine Kinder und kein Erdgasbezug. Aus dem sich daraus ergebenden Dienstgeber:innen-Brutto wurde ein Tagessatz errechnet (DGB/20,75). Die empfohlene Honoraruntergrenze ist der Mittelwert aus den so errechneten Tagessätzen.

Berechnungsmethode der Empfehlungen für Berufserfahrene und Vorstellungen:
Aus der oben beschriebenen Berechnung ergibt sich eine Steigerung der Honoraruntergrenzen-Empfehlung für Proben im Vergleich zum vorherig empfohlenen Wert von 11,5%. Die neuen Werte für Künstler:innen ab 5 Jahren Berufserfahrung und für die Vorstellungen werden somit ebenfalls um 11,5% gesteigert.

Künftige Steigerungen mittels Berücksichtigung der Inflation:
Die zukünftigen Steigerungen der Honoraruntergrenzen sollen nicht mehr unter Berücksichtigung der Kollektivverträge stattfinden, da so indirekt eine Abhängigkeit zur Gewerkschaft (Younion) entsteht, welche die Kollektivverträge verhandelt. Stattdessen soll die Inflation direkt in die Anpassung der HUG einfließen. Wir schlagen hierfür vor, die reale Inflationsrate im Durchschnitt der letzten fünf Jahre heranzuziehen.

Rechenbeispiele:
Unselbstständige Künstler:innen sind im Schnitt 7 Monate im Jahr in einem Dienstverhältnis. In der Regel werden 6 Stunden pro Tag bei einer 5 Tagewoche geprobt. Für das Rechenbeispiel wurden 28 Vorstellungen im Jahr herangezogen.

• Mit der vorherigen empfohlenen Honoraruntergrenze ergibt sich so ein durchschnittliches Monatsbrutto von 1.763 € (aliquot auf 12 Monate verteilt).
• Mit der neuen vorgeschlagenen Steigerung auf einen Tagessatz von 194 € ergibt sich ein durchschnittliches Monatsbrutto von 1.916 €.

Für selbstständige Künstler:innen wurde von 7 Produktionen ausgegangen, was ein überdurchschnittlich hoher Wert ist. In der Realität ist wohl eher die Hälfte die Regel. Dieser Wert wurde angenommen, um eine Vergleichbarkeit zu den unselbstständigen Künstler:innen herstellen zu können.
• Mit den derzeitigen Honoraruntergrenzenempfehlungen ergibt sich so ein Jahresumsatz von 26.883 € was einem monatlichen Umsatz von 2.240 € entspricht.
• Mit der Erhöhung ergibt sich ein Jahresumsatz von 29.970 €, was einem monatlichen Umsatz von 2.497 € entspricht. Von diesem Umsatz werden noch betriebliche Ausgaben, SVS-Beiträge und Steuern bestritten werden müssen.

Fakten:
Die Armutsgefährdungsschwelle betrug laut Statistik Austria im Jahr 2022 1.392 € netto für einen Einpersonenhaushalt pro Monat.
Der Median des Brutto-Monatseinkommens in Österreich (Frauen und Männer) betrug 2021 3.050 €.

Ziele/Schlussfolgerungen:
Mit den aktuellen Honoraruntergrenzen liegt das realistische Einkommen von professionellen Künstler:innen in der freien Szene immer noch weit unter dem Median des Bruttoeinkommens aller unselbstständig Beschäftigten in Österreich. Wird die Armutsgefährdungsschwelle von 2022 mit der Inflationsentwicklung und v.a. der Teuerungen im Bereich Wohnen und Energie berücksichtigt bedeutet dies, dass auch bei Einhaltung der empfohlenen Honoraruntergrenzen Künstler:innen bei unsicherer Auftragslage weiterhin von Armut bedroht sind. Eine Erhöhung der Honoraruntergrenzen Empfehlung auf 194 € hingegen wird Künstler:innen in der freien Szene weiterhin nicht in den Bereich der Besserverdienenden rücken, im Gegenteil liegen sie weiterhin weit unter dem Medianeinkommen. Die Armutsgefährdung würde mit dieser Maßnahme allerdings massiv reduziert werden.

Stand: 11/2023

 

Erläuterung zur Honoraruntergrenze (HUG)

Problematik:

In der Praxis werden Begriffe wie „Honorar“, „Gesamtkosten“, „Netto“ etc mit unterschiedlichen Bedeutungen verwendet. Hinzu kommt, dass im konkreten Fall je nach gesetzlichen Vorgaben Auftragnehmer:in und Auftraggeber:in auf Honorarnotenbasis (d.h. selbständig, im Rahmen eines Werkvertrages etc) oder im Rahmen eines Dienstverhältnisses (d.h. unselbständig, Dienstnehmer:in) zusammenarbeiten können.

Es ist daher notwendig, den Begriff der „Honoraruntergrenze (HUG)“ zu definieren:

Grundsätzlich erfolgt die Betrachtung aus Sicht der Auftraggeber:in, womit die Gesamtkosten im zentralen Blickpunkt stehen.

  • 1)      Zusammenarbeit auf selbständiger Basis (Abrechnung auf Honorarnote, Werkvertrag):
    1. Die HUG ist das Nettohonorar OHNE Umsatzsteuer, da die Umsatzsteuer idR kein Kostenfaktor ist.
    2. Auftraggeber:innen, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind und für welche die Umsatzsteuer daher ein Kostenfaktor ist (zB gemeinnützige Institutionen und Vereine oder Kleinunternehmer:innen), müssen folglich eine allenfalls in Rechnung gestellte Umsatzsteuer in den Planungen entsprechend aufwandswirksam berücksichtigen. Empfohlen wird, mit dem Auftragnehmer vorab zu klären, mit welchem Prozentsatz die Umsatzsteuer in Rechnung gestellt wird.
  • 2)      Zusammenarbeit im Rahmen eines Dienstverhältnisses:
    1. Die HUG sind die Dienstgebergesamtkosten, d.h. jene Kosten, die die Dienstgeber:in gesamt im Rahmen der Anstellung aufzuwenden hat.

      Beispiel:
      Honoraruntergrenze 194,- € /Tag
      Dies sind die Gesamtkosten der Dienstgeber:in

  • Somit muss der Bruttobezug des Dienstnehmers herausgerechnet werden. Vereinfacht werden dies rd 30% sein, d.h. der Bruttobezug des Dienstnehmers beläuft sich auf ca. 136,- € / Tag.
    1. Im jeweiligen konkreten Fall muss die Dienstgeber:in für eine genaue Berechnung die Lohnnebenkosten entsprechend ermitteln (DB ja/nein; KommSt ja/nein; Vollversicherung vs Geringfügigkeit; Sonderzahlungen ja/nein).
    2. Der Nettobezug der Dienstnehmer:in spielt hier keine Rolle, da dieser im konkreten Fall von zahlreichen Faktoren abhängen kann.

Die IG Freie Theaterarbeit stellt ein Kalkulationstool zur Verfügung.

Wir bitten um Rückmeldungen und Anmerkungen zum Kalkulationstool, da wir dieses ständig weiterentwickeln und hierbei gerne eure praktischen Erfahrungen einbeziehen möchten. Danke!

Kalkulationstool (z.B. für Einzelförderungen der Stadt Wien Kultur): Download Kalkulationstool Version 3.2 HUG 2024

Calculation Tool in English: Download Calculation Tool Vers. 3.2 HUG 2024

Achtung: Dieses Kalkulationsmodell ersetzt NICHT das Kalkulationsformular des/der Fördergeber:in (z.B. der Stadt Wien – Kulturabteilung MA 7)! Wir empfehlen aber, das ausgefüllte Service-Kalkulationsmodell dem jeweiligen Antrag beizulegen, da in diesem Tool wichtige budgetäre Informationen für die Jurys/ Kuratoren aufscheinen.

Zu den Infomaterialien der IGFT

IG Net

Anspruch auf Zuschuss aus dem IG Netz besteht bei Anstellungen.

Das IG Netz wurde im Jahr 1991 von der IG Freie Theaterarbeit eingerichtet, um freien Gruppen im Bereich der darstellenden Kunst die Zahlung ihrer Sozialversicherungsbeiträge durch Zuschüsse finanziell zu erleichtern. Es wird von der IG Freie Theaterarbeit verwaltet und aus Mitteln der Kunstsektion des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport (BMKÖS) und der Kunst- und Kulturabteilungen der Bundesländer Tirol, Vorarlberg, Steiermark, Burgenland, Kärnten, Oberösterreich und der Stadt Wien finanziert.

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