Einreichfrist 31.12.2020

Auch wenn beide Fonds in die Verlängerung gehen, für den Zeitraum 2020 endet am 31.12.2020 die Einreichfrist für den NPO-Fonds und die Überbrückungsfinanzierung der SVS.

NPO-Fonds: Die Antragstellung für die ersten drei Quartale des NPO-Fonds endet am 31.12.2020. Nicht vergessen fristgerecht einzureichen! https://npo-fonds.at

Überbrückungsfinanzierung für selbstständige Künstler*innen: Antragstellung bis 31.12.2020. Infos here.

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