Der COVID-19 Härtefallfonds der WKO

Stand 30.3.2020, 21:00 Uhr

Die Wirtschaftskammer wird mit der operativen Abarbeitung des Härtefall-Fonds beauftragt, eine Wirtschaftskammer-Mitgliedschaft ist jedoch keine Voraussetzung für Zuschüsse aus dem Härtefall-Fonds.

Alle Informationen zum Härtefallfonds auf der Seite der WKO

Hier geht es zu den Förderrichtlinien.

Wer kann einreichen:

  • Ein-Personen-Unternehmer
  • Kleinstunternehmer, die weniger als 10 Vollzeit-Äquivalente beschäftigen und max. 2 Mio. Euro Umsatz oder Bilanzsumme aufweisen*.
  • Erwerbstätige Gesellschafter, die nach GSVG/FSVG pflichtversichert sind
  • Neue Selbständige wie z.B. Vortragende und Künstler, Journalisten, Psychotherapeuten
  • Freie Dienstnehmer wie Trainer oder Vortragende
  • Freie Berufe (z.B. im Gesundheitsbereich) 

Wie hoch ist die Förderung? 

Der Härtefall-Fonds bringt einen Zuschuss, der auch später nicht zurückgezahlt werden muss und besteht aus zwei Phasen:

Phase 1 – Soforthilfe (application seit 27.3. möglich) 

  • Bei einem Nettoeinkommen von weniger als 6.000 Euro p.a.: Zuschuss von 500 Euro
  • Bei einem Nettoeinkommen ab 6.000 Euro p.a.: Zuschuss von 1.000 Euro 
  • Antragsteller, die über keinen Steuerbescheid verfügen, erhalten einen Zuschuss von 500 Euro.  

 

Phase 2 (genaue Kriterien und Zeitpunkt sind seitens Regierung noch in Ausarbeitung): 

  • Der Zuschuss wird max. 2.000 Euro pro Monat auf maximal 3 Monate betragen. 
  • Der Zuschuss richtet sich nach der Höhe der Einkommenseinbuße. 

Die vollständigen Informationen finden Sie unter unserem Menüpunkt: COVID-19 HELP

 

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